Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,15139
LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94 (https://dejure.org/1994,15139)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02.09.1994 - 3 Sa 4/94 (https://dejure.org/1994,15139)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02. September 1994 - 3 Sa 4/94 (https://dejure.org/1994,15139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,15139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlussfrist; Abrechnungshemmung; 13. Monatseinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94
    Im übrigen setzt eine ordnungsgemäße schriftliche Geltendmachung im Sinne von § 16 Abs. 1 BRTV-Bau ohnehin nicht voraus, daß ein Anspruch auf anteiliges 13. Monatseinkommen gemäß § 2 Abs. 4 TV - 13. Monatseinkommen beziffert wird, da der Arbeitgeber einen entsprechend bezeichneten Anspruch ohne weiteres berechnen kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 79, unter II. 2. b) der Gründe).

    Hierfür genügt es, wie bereits oben ausgeführt worden ist, daß der Kläger sein anteiliges 13. Monatseinkommen verlangt, weil der Arbeitgeber die genaue Höhe des Anspruchs dann ohne weiteres selbst errechnen kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 79, unter II. 2. b) der Gründe).

  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94
    In diesen Fällen werde nach dem Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - der Lauf einer Verfallfrist für Zahlungsansprüche durch die Nichterteilung einer Abrechnung solange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung noch verlangt werden könne.

    Auf das vom Arbeitsgericht zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - (EzA Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) kann diese Auffassung nicht gestützt werden.

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - EzA § 16 BErzGG Nr. 2; Urteil vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 341/90 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 80).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 341/90

    Sterbegeld bei länger als sechs Wochen erkranktem Arbeiter

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - EzA § 16 BErzGG Nr. 2; Urteil vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 341/90 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 80).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94
    In diesen Fällen werde der Lauf einer Verfallfrist für Zahlungsansprüche durch die Nichterteilung einer Abrechnung solange gehemmt, wie die fehlende Abrechnung noch verlangt werden kann (ebenso Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 28.02.1979 - 5 AZR 728/77

    Ansprüche des öffentlichen Dienstherrn - Rückzahlung überzahlter Vergütungen -

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt im Interesse des Rechtsfriedens die Wirkung einer Ausschlußfrist grundsätzlich auch für unstreitige Ansprüche (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.02.1979 - 5 AZR 728/77 - EzA Nr. 10 zu § 70 BAT, zu II. der Gründe).
  • LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17

    Vertragliche Ausschlussfrist - Vereinbarkeit mit § 3 S. 1 MiLoG und mit § 307

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um streitige oder unstreitige Ansprüche handelt (BAG, Urteil vom 11. Juni 1980, 4 AZR 443/78, juris, Rn. 10; LAG Hamburg, Urteil vom 02. September 1994, 3 Sa 4/94, juris, LS).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99

    Urlaubsabgeltung: fehlende Abrechnung des Arbeitgebers - Treu und Glauben -

    Das Fehlen einer Abrechnung kann über den Einwand des Rechtsmissbrauchs gem. § 242 BGB nur dann zu einer Hemmung der tariflichen Verfallfrist führen, wenn der Arbeitnehmer ohne die Abrechnung seine Ansprüche nicht erkennen und berechnen kann (ebenso LAG Hamburg v. 02.09.1994 -- 3 Sa 4/94 -- LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 34).

    Im übrigen gelten im Interesse des Rechtsfriedens tarifliche Verfallfristen auch für unstreitige Ansprüche (LAG Hamburg v. 02.09.1994 -- 3 Sa 4/94 -- LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 34).

  • LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02

    Urlaubsabgeltung, Geltendmachung - Ausschlussfristen und Abrechnungspflicht

    Das Arbeitsgericht hat zutreffend dargestellt, dass der Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, nur dann die für Zahlungsansprüche geltenden Ausschlussfristen hemmt, wenn der Arbeitnehmer ohne die Abrechnung nicht oder jedenfalls nicht ohne besonderen Aufwand in der Lage ist, seine Ansprüche zu erkennen oder zu beziffern (BAG v. 27.11.1984, 3 AZR 596/82, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 64; BAG v. 06.11.1985, 4 AZR 233/84, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 67; BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 543/00, EzA § 138 BGB Nr. 30; ausdrücklich auch LAG Hamburg vom 02.09.1994, 3 Sa 4/94, LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht