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   LAG Hamburg, 25.09.2013 - 3 Sa 41/13   

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https://dejure.org/2013,50031
LAG Hamburg, 25.09.2013 - 3 Sa 41/13 (https://dejure.org/2013,50031)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 25.09.2013 - 3 Sa 41/13 (https://dejure.org/2013,50031)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 25. September 2013 - 3 Sa 41/13 (https://dejure.org/2013,50031)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 14 Abs 2 TzBfG, § 7 Abs 4 BUrlG
    Rechtswirksamkeit einer Befristung - Urlaubsabgeltung

  • IWW

    § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 b) ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Verkäuferin; Unbegründete Klage auf Urlaubsabgeltung bei unterlassener Geltendmachung der Abgeltungsansprüche neben einer Befristungskontrollklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Verkäuferin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2013 - 3 Sa 41/13
    Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird der Urlaubsabgeltungsanspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig (BAG vom 21.02.2012 - 9 AZR 486/10, zitiert nach juris).

    Will der Arbeitnehmer den Verfall solcher Ansprüche verhindern, reicht die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht aus (vgl. BAG vom 21.02.2012 - 9 AZR 486/10, zitiert nach juris).

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2013 - 3 Sa 41/13
    Allein die möglicherweise bei dem Arbeitnehmer bestehende Erwartung, dass das Arbeitsverhältnis möglicherweise später verlängert werden könnte, wenn er sich mit der vom Arbeitgeber erstrebten Änderung der Arbeitsbedingungen einverstanden erklärt, wird durch die Befristungskontrolle nicht geschützt (BAG vom 18.01.2006 - 7 AZR 178/05 - m.w.N., zitiert nach juris; (BAG vom 23.08.2006 - 7 AZR 12/06, zitiert nach juris).).
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2013 - 3 Sa 41/13
    Allein die möglicherweise bei dem Arbeitnehmer bestehende Erwartung, dass das Arbeitsverhältnis möglicherweise später verlängert werden könnte, wenn er sich mit der vom Arbeitgeber erstrebten Änderung der Arbeitsbedingungen einverstanden erklärt, wird durch die Befristungskontrolle nicht geschützt (BAG vom 18.01.2006 - 7 AZR 178/05 - m.w.N., zitiert nach juris; (BAG vom 23.08.2006 - 7 AZR 12/06, zitiert nach juris).).
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2013 - 3 Sa 41/13
    Eine Bezifferung der Forderung ist nicht erforderlich, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar hiervon ausgeht (vgl. BAG vom 16.01.2013 - 10 AZR 863/11, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamburg, 25.09.2013 - 3 Sa 41/13
    Die Klägerin hat gegen die Beklagte angesichts der Wirksamkeit der Befristung entsprechend den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 27.2.1985 - GS 1/84, zitiert nach juris) aufgestellten Grundsätzen keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits.
  • LAG Düsseldorf, 11.10.2016 - 8 Sa 405/16

    Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei laufendem

    In einem solchen Fall haben es die Parteien in der Hand, Vereinbarungen zum Schicksal eines unter Umständen verfallenen Urlaubsabgeltungsanspruchs zu treffen (LAG Hamm, Urteil vom 11.10.2012 - 16 Sa 637/12, aaO; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2011 - 3 Sa 271/11, juris, Rdz. 33 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 03.08.1982 - 1 AZR 45/81; im selben Sinne ohne nähere Begründung LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.04.2012 - 6 Sa 441/10, juris; LAG Hamburg, Urteil vom 25.09.2013 - 3 Sa 41/13, juris).
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