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   LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 428/07   

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https://dejure.org/2008,19915
LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 428/07 (https://dejure.org/2008,19915)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.02.2008 - 3 Sa 428/07 (https://dejure.org/2008,19915)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 3 Sa 428/07 (https://dejure.org/2008,19915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung, Tarifvertragsauslegung, Kündigung, Nachwirkung, Abmachung, andere, Einzelvertrag, Verzicht, Verdrängung, Wiederaufleben, Nichtigkeit, Auslegung, Sonderlohngebiet Hamburg, Bezirkslohntabelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine vor Ablauf des Tarifvertrages geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung; Ausdrückliche Bezugnahme dieser Vereinbarung auf die Ablösung einer Nachwirkung des Tarifvertrages; ...

  • Judicialis

    TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 5; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 3 Abs. 1, 3 § 4 Abs. 5; BGB § 133 § 157
    Unwirksame Ablösung der Nachwirkung einer Tarifregelung durch eine vor Ablauf des Tarifvertrages geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 428/07
    1) Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (mit BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG schließt sich auch bei einem Verbandsaustritt an das Ende der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 3 TVG an (BAG Urteil v. 23.2.2005 - 4 AZR 186/04 -, zitiert nach JURIS).

    Denn Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (vgl. nur BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Der Wortlaut des § 4 Abs. 5 TVG spricht davon, dass nach Ablauf des Tarifvertrages seine Rechtsnormen weitergelten, "bis" sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden, geht also davon aus, dass die Nachwirkung zunächst eingetreten ist (BAG vom 23.2.2005, 4 AZR 186/04 Rz. 31, vgl. auch BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05, Rz. 26 - jeweils zitiert nach JURIS).

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 428/07
    1) Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (mit BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Denn Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (vgl. nur BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Der Wortlaut des § 4 Abs. 5 TVG spricht davon, dass nach Ablauf des Tarifvertrages seine Rechtsnormen weitergelten, "bis" sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden, geht also davon aus, dass die Nachwirkung zunächst eingetreten ist (BAG vom 23.2.2005, 4 AZR 186/04 Rz. 31, vgl. auch BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05, Rz. 26 - jeweils zitiert nach JURIS).

  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 428/07
    1) Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (mit BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 21.9.1989 - 1 AZR 454/88) lebten einzelvertragliche Regelungen, die vor Beendigung des Tarifvertrages verdrängt worden seien, in der Nachwirkungsphase wieder auf.

    Denn Voraussetzung für die Ablösung der Nachwirkung einer Tarifvertragsregelung durch eine etwaige vor Ablauf des Tarifvertrages schon geschlossene einzelvertragliche Vereinbarung ist in jedem Fall, dass sie ausdrücklich oder zumindest konkludent auf die Ablösung des Tarifvertrages gerichtet ist (vgl. nur BAG vom 21.9.1989 - 1 AZR 454/88; BAG vom 23.5.2005 - 4 AZR 186/04; BAG vom 17.1.2006 - 9 AZR 41/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2008 - 4 Sa 419/07

    Nachwirkung; andere Abmachung; Hamburger Sonderlohngebiet; Tarifvertrag zur

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 428/07
    (3) Darüberhinaus ist - mit der 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein Az. 4 Sa 419/07 - Folgendes zu berücksichtigen:.

    (4) Der Entscheidung des LAG Schleswig- Holstein vom 21.2.2008 - 4 Sa 419/07 -ist auch dahingehend zu folgen, dass auch die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck nicht zu dem von der Beklagten gewünschten Auslegungsergebnis führt.

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2008 - 1 Sa 416/07

    Baugewerbe, OT-Mitgliedschaft, Tarifvertrag, schuldrechtliche Wirkung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 428/07
    Für die Beklagte folgt sie aus § 72 Abs. 2 ArbGG wegen Divergenz zu dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24.01.2008, Az.: 1 Sa 416/07.
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 715/05

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2008 - 3 Sa 428/07
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 20.9.2006 - 10 AZR 715/05 - m. w. N. - zitiert nach JURIS).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 253/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. Februar 2008 - 3 Sa 428/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird an den Kläger 1.313,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 203, 70 Euro seit dem 16. Mai 2007, aus 470, 10 Euro seit dem 16. Juni 2007, aus 432, 00 Euro seit dem 16. Juli 2007 und aus 207, 98 Euro seit dem 16. August 2007 zu zahlen.
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