Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 3 Sa 43/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Vergütung einer Personalratsvorsitzenden; Anforderungen an die Vereinbarung einer höheren Gehaltsgruppe; Mitbestimmungspflichtigkeit einer Höhergruppierung; Möglichkeit der Zahlung einer höheren Vergütung auf Grund einer mündlichen Vereinbarung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BPersVG § 46; BetrVG § 37 Abs. 3; BGB § 134
Vergütung des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers bei einer die vertragliche Arbeitszeit überschreitenden Personalratstätigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 18.03.2003 - 4 Ca 458/02
- LAG Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 3 Sa 43/03
- BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 543/94
Urlaubsentgeltberechnung bei Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 3 Sa 43/03
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin vorliegend in ausreichendem Maße dargelegt hätte, dass für die Ausübung ihrer Funktion als freigestelltes Personalratsmitglied und Vorsitzende dieses Gremiums betriebsbedingt eine Tätigkeit in einem Umfang angefallen ist, der die Grenzen ihrer vertraglichen Arbeitszeit stets überschritt und auch nicht durch anderweitige Freizeit auszugleichen war (vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 11. Januar 1995 -7 AZR 543/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 102). - BAG, 07.02.1985 - 6 AZR 370/82
Vergütung einer ausserhalb der Arbeitszeit geleisteten Betriebsratstätigkeit wie …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 3 Sa 43/03
Im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes ist es allerdings möglich, dass ein in Teilzeitarbeit tätiges Betriebsratsmitglied, das Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit durchführt, dann, wenn eine entsprechende Arbeitsbefreiung nicht möglich ist, einen Anspruch auf Vergütung, allerdings bis zur Grenze der von einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit nur nach der für die regelmäßige Arbeitszeit zu berechnenden Vergütung, erwirbt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 07. Februar 1985 - 6 AZR 370/82 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 48). - BVerwG, 19.12.1980 - 6 P 11.79
Verpflichtung der Ausübung der Tätigkeit als Personalratsvorsitzender in der …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 3 Sa 43/03
Sie können z.B. nicht im Schichtdienst ausgeübt werden (Beschluß vom 19. Dezember 1980 - BVerwG 6 P 11.79 - ;… Grabendorff/Windscheid/Illbertz/Widmaier, BPersVG, § 46 Rdnr. 13>). - BVerwG, 14.06.1990 - 6 P 18.88
Höhe der Aufwandsentschädigung für teilzeitbeschäftigtes Personalratsmitglied
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 3 Sa 43/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage, wie hoch die Aufwandsentschädigung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 BPersVG bei einem freigestellten, aber teilzeitbeschäftigten Personalratsmitglied ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 1990 - 6 P 18/88 - AP BPersVG § 46 Nr. 13), ist zu berücksichtigten, dass die "Freistellung eines Personalratsmitgliedes bewirkt, daß dieses von seiner dienstlichen Tätigkeit entpflichtet wird. - BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93
Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 3 Sa 43/03
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin vorliegend in ausreichendem Maße dargelegt hätte, dass für die Ausübung ihrer Funktion als freigestelltes Personalratsmitglied und Vorsitzende dieses Gremiums betriebsbedingt eine Tätigkeit in einem Umfang angefallen ist, der die Grenzen ihrer vertraglichen Arbeitszeit stets überschritt und auch nicht durch anderweitige Freizeit auszugleichen war (vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 11. Januar 1995 -7 AZR 543/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 102).
- BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04
Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. Januar 2004 - 3 Sa 43/03 - wird zurückgewiesen.