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   LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09   

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LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09 (https://dejure.org/2009,28647)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.09.2009 - 3 Sa 436/09 (https://dejure.org/2009,28647)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. September 2009 - 3 Sa 436/09 (https://dejure.org/2009,28647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung gegen Arbeitsentgeltforderung; Pfändungsschutz des Arbeitnehmers; Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältnis" (Entgelt für die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs); Tarifliche Ausschlussfrist bei als verspätet zurückgewiesenem Vorbringen des Arbeitgebers; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung gegen Arbeitsentgeltforderung; Pfändungsschutz des Arbeitnehmers; Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältnis" [Entgelt für die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs]; Tarifliche Ausschlussfrist bei als verspätet zurückgewiesenem Vorbringen des Arbeitgebers; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09
    Nach allgemeiner Meinung liegt einem negativen Zeitguthaben aus einem derartigen Konto eine Vergütungsvorschusszahlung des Arbeitgebers zugrunde; eine solche ist eine vorweggenommene Tilgung, die den Arbeitgeber berechtigt, die geleisteten Vorschüsse in Höhe der bestehenden Zeitschuld mit der in der Folgezeit verdienten Vergütung des Arbeitnehmers zu verrechnen (vgl. dazu BAG 5 AZR 334/99 vom 13.12.2000, NZA 02, 390 ; vgl. auch BAG 10 AZR 7/02 vom 25.09.2002, NZA 03, 617).

    Es entspricht nicht der Interessenlage der Parteien, könnte der Arbeitgeber das von ihm zu tragende Wirtschaftsrisiko unter Umgehung des § 615 BGB auf den Arbeitnehmer dadurch abwälzen, dass er - etwa wegen fehlenden Arbeitsanfalls infolge fehlender Aufträge, wie der Kläger behauptet - ein negatives Guthaben entstehen lässt und im Beendigungsfall die Vorschussleistung durch Verrechnung mit geleisteter Arbeit aus der regelmäßigen Arbeitszeit des Arbeitnehmers ausgleichen kann (vgl. dazu insbesondere BAG 5 AZR 334/99 aaO.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG 3 AZR 504/87 vom 20.06.1989, NZA 89, 843 ).

  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09
    Es entspricht nicht der Interessenlage der Parteien, könnte der Arbeitgeber das von ihm zu tragende Wirtschaftsrisiko unter Umgehung des § 615 BGB auf den Arbeitnehmer dadurch abwälzen, dass er - etwa wegen fehlenden Arbeitsanfalls infolge fehlender Aufträge, wie der Kläger behauptet - ein negatives Guthaben entstehen lässt und im Beendigungsfall die Vorschussleistung durch Verrechnung mit geleisteter Arbeit aus der regelmäßigen Arbeitszeit des Arbeitnehmers ausgleichen kann (vgl. dazu insbesondere BAG 5 AZR 334/99 aaO.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG 3 AZR 504/87 vom 20.06.1989, NZA 89, 843 ).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09
    Das erste Erfordernis könnte nach Auffassung des Berufungsgerichts hier erfüllt sein, da die im Schreiben angegebene Bereitschaft des Gläubigers, über die spezifizierte und bezifferte Forderung (noch einmal) mit dem Schuldner "ein Gespräch zu führen", einer ordnungsgemäßen Geltendmachung nicht entgegenstehen dürfte (vgl. dazu auch BAG 4 AZR 228/96 vom 10.12.1997, BB 98, 1063).
  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09
    Nach allgemeiner Meinung liegt einem negativen Zeitguthaben aus einem derartigen Konto eine Vergütungsvorschusszahlung des Arbeitgebers zugrunde; eine solche ist eine vorweggenommene Tilgung, die den Arbeitgeber berechtigt, die geleisteten Vorschüsse in Höhe der bestehenden Zeitschuld mit der in der Folgezeit verdienten Vergütung des Arbeitnehmers zu verrechnen (vgl. dazu BAG 5 AZR 334/99 vom 13.12.2000, NZA 02, 390 ; vgl. auch BAG 10 AZR 7/02 vom 25.09.2002, NZA 03, 617).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09
    Da zu einem schlüssigen Vortrag zu einer Forderung, die unter eine Ausschlussfristenregelung eines Tarifvertrages fällt, der nach dem eigenen Vortrag des Gläubigers auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, die Darlegung derjenigen Tatsachen gehört, die die ordnungsgemäße Geltendmachung belegen sollen (vgl. BAG 4 AZR 622/04 vom 25.01.2006, NZA 07, 472), hätte der Beklagte im Rahmen der ihm erteilten Auflage des Arbeitsgerichts vom 02.12.2008 entsprechend rechtzeitig vortragen müssen; dazu findet sich aber in seinem Schriftsatz vom 16.12.2008 nichts.
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung - Aufrechnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09
    Zwar wäre unabhängig von dem Erfordernis der Schriftform dessen ungeachtet auch eine mündlich erfolgte Aufrechnungserklärung dazu ausreichend (vgl. BAG 5 AZR 395/05 vom 01.02.2006, NZA 06, 1064 ; abweichend: LAG Düsseldorf DB 71, 1015).
  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09
    Hat aber der Anspruch seinen Grund in den arbeitsvertraglichen Beziehungen der Parteien, der sich auch aus einer engen Verknüpfung mit dem Arbeitsvertrag ergeben kann, so spricht dies für eine Qualifizierung des Anspruchs als einen solchen aus dem Arbeitsverhältnis (zur Ausgleichsklausel ähnlich: BAG 6 AZR 557/07 vom 19.03.2009, NZA 09, 896 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.1971 - 7 Sa 108/70
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 3 Sa 436/09
    Zwar wäre unabhängig von dem Erfordernis der Schriftform dessen ungeachtet auch eine mündlich erfolgte Aufrechnungserklärung dazu ausreichend (vgl. BAG 5 AZR 395/05 vom 01.02.2006, NZA 06, 1064 ; abweichend: LAG Düsseldorf DB 71, 1015).
  • BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. September 2009 - 3 Sa 436/09 - wird zurückgewiesen.
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