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   LAG Sachsen-Anhalt, 24.04.1996 - 3 Sa 449/95   

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https://dejure.org/1996,3149
LAG Sachsen-Anhalt, 24.04.1996 - 3 Sa 449/95 (https://dejure.org/1996,3149)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.04.1996 - 3 Sa 449/95 (https://dejure.org/1996,3149)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. April 1996 - 3 Sa 449/95 (https://dejure.org/1996,3149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Vorlage AU nach Ablauf 6-wöchiger Entgeltfortzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeit; Attestpflicht; Lohnfortzahlung; Kündigung

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    AU-Bescheinigung nach 6wöchiger Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung: Vorlage der AU-Bescheinigung nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 772
  • BB 1996, 2307
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 373/14

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit - Beweiswert einer

    Entsprechend einer Entscheidung des LAG Sachsen-Anhalt vom 24. April 1996 (Az: 3 Sa 449/95) habe auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums die Verpflichtung der Klägerin bestanden, formal ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen.

    Denn die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht gem. § 5 Abs. 1 S. 2-4 EFZG unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer (noch) einen Entgeltfortzahlungsanspruch geltend machen kann (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 24. April 1996 - 3 Sa 449/95 - NZA 1997, 772).

    Wegen der Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht des § 5 Abs. 1 S. 1- 4 EFZG kann auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums eine Kündigung berechtigt sein (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 04. April 2007 - 7 Sa 108/07 - Rn. 32 ff., juris; LAG Sachsen-Anhalt 24. April 1996 - 3 Sa 449/95 - NZA 1997, 772).

    Sie soll vielmehr den Arbeitgeber aufgrund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-)Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des Arbeitnehmers notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen treffen zu können (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 24. April 1996 - 3 Sa 449/95 - NZA 1997, 772).

  • ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11

    Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule

    Angesichts des regelmäßig geringen Gewichts der Pflichtverletzung bedarf es insbesondere bei der Verletzung der Nachweispflicht schon der Feststellung erschwerenden Umstände des Einzelfalles damit diese an sich geeignet ist eine außerordentliche Kündigung zu begründen (BAG 15.01.1986 -7 AZR 128/83, DB 1986, 2443; Hess. LAG 06.05.2002 -16/9 Sa 1876/01, zitiert über Juris; LAG Köln 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00, NZA-RR 2001, 367; LAG Sachsen-Anhalt 24.04.1996 -3 Sa 449/95, NZA 1997, 772).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 23 Sa 505/08

    Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert und der Arbeitgeber gemäß § 3 Satz 1 EFZG keine Entgeltfortzahlung mehr zu leisten hat (vgl. LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - in LAGE Nr. 99 zu § 626 BGB ; Schmidt, Entgeltfortzahlungsgesetz , 6. Auflage, § 5 Rn. 127; Müller/Berenz, Entgeltfortzahlungsgesetz , 3. Auflage, Rn. 49; ebenso zum LFZG : LAG Hamm Urteil vom 23.3.1971 - 3 Sa 104/70 - in DB 71, 872; LAG Köln, Urteil vom 2.11.1988 - 2 Sa 850/88 - in DB 89, 1295).

    Das entspricht dem Sinn der Regelung, es dem Arbeitgeber durch den Nachweis und die Angabe über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erleichtern, wegen des Ausfalls des Arbeitnehmers geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen (vgl. LAG Sachsen- Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - a.a.O.; Müller/Berenz, a.a.O., Rn. 19).

    2.2 Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht aus § 5 Abs. 1 EFZG ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB zu begründen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 17.11.2000 - 4 Sa 1066/00 - in NZA-RR 2001, 367 ; LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.4. 1996 - 3 Sa 449/95 - a.a.O; BAG Urteil vom 15.1.1986 - 7 AZR 128/83 - in AP Nr. 93 zu § 626 BGB zur Nachweispflicht gemäß § 3 LFZG )).

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2003 - 3 Sa 415/03

    Kündigung, krankheitsbedingt, Meldepflicht, Entgeltfortzahlung, Treu und Glauben,

    1) Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer zwar verpflichtet, auch nach Ablauf des 6- wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraumes die weitere Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen und nachzuweisen (Kaiser, Schmidt, Hold, Kleinsorge, Kommentar zum Entgeltfortzahlungsgesetz, Rn Ziff. 1 zu § 5 mit einer Vielzahl von Literatur- und Rechtssprechungsnachweisen; so auch LAG Sachsen-Anhalt, NZA 1997, 772).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2002 - 5 Ca 6031/01

    Lange Krankheit kein Grund zur Kündigung

    Sie soll vielmehr den Arbeitgeber auf Grund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-) Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des Arbeitnehmers notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen treffen zu können (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.1996, 3 Sa 449/95, &'2-A 97, S. 772).
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.03.2002 - 5 Ca 6031/01

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsablaufstörung - Zukunftsprognose

    Sie soll vielmehr den Arbeitgeber auf Grund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-) Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des Arbeitnehmers notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen treffen zu können ( vgl. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.1996, 3 Sa 449/95, S. 772).
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