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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14 (https://dejure.org/2015,48798)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.10.2015 - 3 Sa 464/14 (https://dejure.org/2015,48798)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 3 Sa 464/14 (https://dejure.org/2015,48798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 ff
    Schadenersatzanspruch des Arbeitgeber; Kassenfehlbestände; Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Schadensersatzklage der Arbeitgeberin wegen Fehlbeträgen in der Gebührenkasse bei unzureichenden Darlegungen zum Verschulden des Arbeitnehmers sowie zum wirtschaftlichen Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 386/98

    Mankohaftung einer Ladenverwalterin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14
    Die Abrede wird regelmäßig dahin auszulegen sein, der Arbeitnehmer solle auch bei größeren Schäden jedenfalls nur bis zur Höhe des Mankogeldes haften (BAG 02.12.1999 NZA 2000, 715; vgl. dazu Deinert AuR 2001, 25 ff.).

    Dem Risiko angemessen ist das Mankoentgelt, bei unverschuldeter Mankohaftung, nur dann, wenn seine Höhe dem Durchschnitt der erfahrungsgemäß zu erwartenden Fehlbeträge entspricht (BAG 27.02.1970 AP Nr. 54 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; im Einzelfall haftet der Arbeitnehmer bei größeren Schäden nur bis zur Höhe des Mankogeldes (BAG 02.12.1999 NZA 2000, 715).

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14
    die den Grad des Verschuldens ausmachenden Tatsachen vom Arbeitgeber darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG 21.06.2012 EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 63 = NZA 2013, 199; so bereits zum alten Recht BAG 17.09.1998 EzA § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 64; vgl. Boemke SAE 2000, 8 ff; Deinert RdA 2000, 22 ff.); er hat also nicht nur die Beweislast für die Pflicht- bzw. Rechtsgutsverletzung, sondern auch die für die haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität sowie den Schaden (s. Oetker BB 2002, 42 ff.).

    Allerdings kommt eine sekundäre Darlegungslast der nicht darlegungsbelasteten Partei dann in Betracht, wenn es ihr zuzumuten ist, ihrem Prozessgegner durch nähere Angaben über die zu ihrem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zu ermöglichen, weil sie, anders als der Darlegungsbelastete, die wesentlichen Tatsachen kennt (BAG 21.06.2012 EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 63 = NZA 2013, 199).

  • BAG, 13.05.1970 - 1 AZR 336/69

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagenfahrer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14
    Das BAG (13.05.1970 AP Nr. 56 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ist dann, wenn die Voraussetzungen für eine Haftungsbeschränkung an sich gegeben sind, im Hinblick auf das im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des Arbeitgebers zu berücksichtigende Betriebsrisiko zunächst davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer bei sog. "leichtester Fahrlässigkeit" überhaupt nicht haftet (s. ArbG Oberhausen 24.01.2011 - 2 Ca 1013/11, AuR 2011, 508 LS).

    Gleiches gilt z. B. für Bankkassierer, wenn sie sehr umfangreiche Kassengeschäfte mit zahllosen kleinen Einzelbeträgen tätigen (BAG 13.05.1970 AP Nr. 56 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; 13.02.1974 EzA § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 21).

  • ArbG Oberhausen, 24.11.2011 - 2 Ca 1013/11

    Keine Haftung des Arbeitnehmers für 12 entwendete Mobiltelefone

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14
    Das BAG (13.05.1970 AP Nr. 56 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ist dann, wenn die Voraussetzungen für eine Haftungsbeschränkung an sich gegeben sind, im Hinblick auf das im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB zu Lasten des Arbeitgebers zu berücksichtigende Betriebsrisiko zunächst davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer bei sog. "leichtester Fahrlässigkeit" überhaupt nicht haftet (s. ArbG Oberhausen 24.01.2011 - 2 Ca 1013/11, AuR 2011, 508 LS).
  • BAG, 24.01.1974 - 3 AZR 488/72

    Bewerbung - Probefahrt mit Möbelwagen - Grobe Fahrlässigkeit - Schaden durch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14
    Das BAG (GS 25.09.1957 AP Nr. 3 zu §§ 898, 899 RVO; 21.01.1974 AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) ist zunächst davon ausgegangen, dass - lediglich - für die sog. gefahr- oder schadensgeneigte Arbeit eine Haftungsbeschränkung erforderlich ist.
  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 13/73

    Mankohaftung - Vereinbarung über Beweislastverteilung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14
    Der Arbeitgeber trägt insoweit die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen (s. BAG 11.11.1969 AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 49; 13.02.1974 AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 77; ErfK/Preis § 619 a BGB Rn. 31).
  • LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 802/10

    Nachrangigkeit der Arbeitnehmerhaftung gegenüber Inanspruchnahme einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14
    Decken Versicherungen das eingetretene Haftungsrisiko entweder nicht oder nicht mit der Folge ab, dass der Arbeitnehmer von diesen nicht in Regress genommen werden könnte, können sie bei der Beurteilung des Haftungsumfangs nicht berücksichtigt werden (BAG 18.01.2007 EzA § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerhaftung Nr. 2; s. LAG Köln 27.01.2011- 7 Sa 802/10, AuR 2011, 313 LS).
  • GemSOGB, 21.09.1993 - GmS-OGB 1/93

    Arbeitnehmer haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14
    Das einschränkende Kriterium der Gefahrgeneigtheit hat das BAG (GS 12.06.1992 EzA § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 58; zust. BGH 21.09.1993 AP Nr. 102 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) aber schließlich ausdrücklich aufgegeben.
  • LAG Bremen, 26.07.1999 - 4 Sa 116/99

    Haftung des Arbeitnehmers: Haftungsquote bei mit mittlerer Fahrlässigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14
    Im Rahmen der Gesamtabwägung kann eine nicht abgeschlossene Kaskoversicherung aber dazu führen, dass der Arbeitnehmer nur in Höhe einer Selbstbeteiligung haftet, die bei Abschluss einer Kaskoversicherung zu vereinbaren gewesen wäre (vgl. LAG Brem. 26.07.1999 NZA-RR 2000, 126; vgl. Busemann Die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten Rn. 31).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2001 - 5 Sa 391/01

    Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber; Verkehrsunfall;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14
    In welcher Höhe der Arbeitnehmer den Schaden zu zahlen hat, hängt vom Einzelfall ab (BAG 18.04.2002 EzA § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 70; LAG Rhld-Pf. 19.06.2001 - 5 Sa 391/01).
  • LAG Köln, 09.11.2005 - 3 (7) Sa 369/05

    Arbeitnehmerhaftung; Verkehrsunfall; Rotlichtverstoß

  • BAG, 11.11.1969 - 1 AZR 216/69

    Kassierer - Vertragshaftung - Buchmäßiger Fehlbestand - Beweislast -

  • BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59

    Eigenschaden - Gefahrengeneigte Arbeit - Freistellungspflicht - Fahrlässigkeit -

  • LAG Köln, 12.12.2002 - 6 (10) Sa 729/02

    Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers; betrieblich veranlasste Tätigkeit;

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