Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 3 Sa 479/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Entfernung einer Ermahnung aus Personalakte; Antrag auf Rücknahme einer Missbilligung ; Eigenständige Bedeutung des Rücknahmebegehrens; Beseitigung nur aus formellen Gründen; Eignung zur beruflichen Benachteiligung; Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen ...
- Judicialis
BGB § 1004
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004
Rücknahme einer Ermahnung und deren Entfernung aus seiner Personalakte - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stendal, 28.02.2001 - 4 Ca 2410/00
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 3 Sa 479/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.06.1953 - VI ZR 51/52
Widerrufsanspruch bei Beleidigungen
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 3 Sa 479/01
Der Kläger trägt schon gar nicht vor, dass die Ermahnung betriebsintern oder sonst Dritten zugänglich gemacht worden ist und deshalb überhaupt ein Widerrufsanspruch zur Beseitigung der Ansehensminderung besteht (vgl. dazu auch BGHZ 10, 104). - BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90
Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 3 Sa 479/01
Denn die missbilligende Äußerung muss schon dann vollständig aus der Personalakte entfernt werden, wenn nur eine von mehreren gerügten Vertragspflichtverletzungen unzutreffend ist (BAG DB 1991, 1527). - BGH, 14.05.1997 - XII ZR 140/95
Anforderungen an die Bezeichnung eines vermieteten Grundstücks
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 3 Sa 479/01
Bei verfahrenseinleitenden Anträgen, insbesondere der Klage, ist davon auszugehen, dass die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Partei entspricht (BGH NJW-RR 94, 568; 97, 1216).
- BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 3 Sa 479/01
Eine aus der Personalakte entfernte Ab- bzw. Ermahnung behält ihre Wirkung als mündliche Erklärung ausnahmsweise allenfalls dann, wenn sie nur aus formellen Gründen, wie etwa dem Unterbleiben einer tarifvertraglich gebotenen Anhörung des Arbeitnehmers, (vgl. BAG DB 1992, 2143) zu entfernen war. - BGH, 11.11.1993 - VII ZB 24/93
Berichtigung einer Prozeßhandlung ist nicht ausgeschlossen!
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 3 Sa 479/01
Bei verfahrenseinleitenden Anträgen, insbesondere der Klage, ist davon auszugehen, dass die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Partei entspricht (BGH NJW-RR 94, 568; 97, 1216). - BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 3 Sa 479/01
Die Ermahnung verliert damit ihre Wirkung (BAG DB 1993, 1677). - BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 3 Sa 479/01
Der Arbeitnehmer ist auch nicht gehindert, neben der Entfernung des Schreibens einen Anspruch auf Widerruf der in der Ab- bzw. Ermahnung abgegebenen Erklärung gerichtlich geltend zu machen (BAG AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abmahnung).
- LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 367/05
Abmahnung - Frist - Verwirkung - Verzeihung
Ein Leistungsantrag auf "Rücknahme" erscheint der Kammer seinem Inhalt nach unklar (so schon LAG Hamm vom 25.05.1993, 4 Sa 11/93; LAG Sachsen-Anhalt vom 19.12.2001, 3 Sa 479/01, jeweils zitiert nach juris). - LAG Nürnberg, 14.06.2005 - 6 Sa 582/04
Abmahnung - Bestimmtheit - Antrag auf "Rücknahme" - Auslegung - Antrag auf …
Ein Leistungsantrag auf "Rücknahme" erscheint der Kammer seinem Inhalt nach unklar (so schon LAG Hamm vom 25.05.1993, 4 Sa 11/93; LAG Sachsen-Anhalt vom 19.12.2001, 3 Sa 479/01, jeweils zitiert nach juris).