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   LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2017 - 3 Sa 487/16   

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https://dejure.org/2017,34123
LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2017 - 3 Sa 487/16 (https://dejure.org/2017,34123)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.03.2017 - 3 Sa 487/16 (https://dejure.org/2017,34123)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. März 2017 - 3 Sa 487/16 (https://dejure.org/2017,34123)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 2 AGG, § 15 Abs 1 AGG, § 1 Abs 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG
    Bewerbungsverfahren - Diskriminierung - Geschlecht - Begriff Bürofee

  • IWW

    §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 15 Abs. 2 AGG, §§ 1 ff. AGG, § 15 Abs. 2, 1 AGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 6 Abs. 2 AGG, § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG, § 6 Abs. 1 AGG, § 1 AGG, § 1 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 22 AGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 1 ff
    Ausschreibung; Bürofee; Geschlechtsdiskriminierung; Handelsvertreterverhältnis; vormaliges

  • rechtsportal.de

    Diskriminierung wegen des Geschlechts durch Ausschreibung einer Stelle für eine "Bürofee"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2017 - 3 Sa 487/16
    Dagegen setzt eine Benachteiligung weder ein schuldhaftes Handeln noch eine Benachteiligungsabsicht voraus (vgl. BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09 - AP Nr. 3 zu § 22 AGG).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2017 - 3 Sa 487/16
    Durch die Verwendung der Wörter "Indizien" und "vermuten" wird zum Ausdruck gebracht, dass es hinsichtlich der Kausalität zwischen einem in § 1 AGG genannten Grund und einer ungünstigeren Behandlung genügt, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität zulassen, die aber die Annahme rechtfertigen, dass die Kausalität gegeben ist (vgl. BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08 (A) -, AP Nr. 1 zu § 22 AGG).
  • LAG Hamm, 28.09.2010 - 9 Sa 865/10
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2017 - 3 Sa 487/16
    Insoweit hat die Beklagte substantiiert dargelegt, dass sie den hier bekannten Bewerber wegen dessen Verhalten in der Vergangenheit unter keinen Umständen eingestellt hätte, ohne dass ein verpöntes Merkmal i. S. des § 1 AGG irgendeine Rolle gespielt hätte (s. LAG Hamm 28.09.2010 - 9 Sa 865/10 - NZA RR 2011, 8).
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