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   LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06   

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https://dejure.org/2007,10403
LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06 (https://dejure.org/2007,10403)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.2007 - 3 Sa 49/06 (https://dejure.org/2007,10403)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 3 Sa 49/06 (https://dejure.org/2007,10403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Zustimmungspflicht des Integrationsamts zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei nachträglicher Gleichstellung auf bereits zuvor gestellten Antrag

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Zustimmungspflicht des Integrationsamtes - Nachträgliche Gleichstellung auf bereits zuvor gestellten Antrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungspflicht des Integrationsamtes zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Notwendigkeit einer Zustimmung des Integrationsamts hinsichtlich eines zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht beschiedenen Antrags auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch

  • Judicialis

    BAT § 59 Abs. 1; ; BAT § 59 Abs. 1 UA 1; ; BAT § 59 Abs. 1 UA 1 Satz 1; ; SGB IX § ... 2 Abs. 3; ; SGB IX § 68; ; SGB IX § 68 Abs. 2; ; SGB IX § 68 Abs. 3; ; SGB IX § 69; ; SGB IX § 69 Abs. 1; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 90 Abs. 2a; ; SGB IX § 92; ; TzBfG § 15 Abs. 2; ; TzBfG § 21; ; SchwbG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Erwerbsminderung bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes und nachträglicher Gleichstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenkündigung - Wann sind die Voraussetzungen erfüllt?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 17.01.2006 - 8 Sa 1052/05

    Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin bei Feststellung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06
    Im Übrigen macht sich die Kammer die Erwägungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 17. Januar 2006 (8 Sa 1052/05 - zitiert nach "juris") zu Eigen, wonach der Gesetzgeber mit der Bekämpfung von so genannten Missbrauchsfällen im Grunde an der bisherigen, von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestalteten Rechtslage nichts ändern wollte, nachdem die Initiative des Bundesrats abgelehnt worden war, die Zustimmungspflicht des Integrationsamts nur vorzusehen, wenn der Anerkennungsbescheid zum Kündigungszeitpunkt bereits vorliegt.
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gelten die von ihm entwickelten Grundsätze zum Erhalt des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Arbeitnehmer, deren Schwerbehindertenantrag zumindest vor Ausspruch der Kündigung gestellt und dem Arbeitgeber auch innerhalb eines Monats nach Ausspruch der Kündigung bekannt gegeben war (BAG Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 1986) auch für den erweiterten Beendigungsschutz nach § 22 SchwbG, jetzt 92 SGB IX (BAG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP Nr. 6 zu § 59 BAT).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06

    Kündigung eines Minderbehinderten; Antrag auf Gleichstellung allein begründet

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06
    Die vom VGH Baden-Württemberg im Urteil vom 20. Juni 2006 (9 S 604/06 - nicht veröffentlicht, zitiert nach "juris") getroffene Entscheidung ist auf das verwaltungsrechtliche Verfahren ausgerichtet und auf die Frage, ob das Integrationsamt einen Antrag des Arbeitgebers bescheiden muss, obwohl das Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gelten die von ihm entwickelten Grundsätze zum Erhalt des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Arbeitnehmer, deren Schwerbehindertenantrag zumindest vor Ausspruch der Kündigung gestellt und dem Arbeitgeber auch innerhalb eines Monats nach Ausspruch der Kündigung bekannt gegeben war (BAG Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 1986) auch für den erweiterten Beendigungsschutz nach § 22 SchwbG, jetzt 92 SGB IX (BAG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP Nr. 6 zu § 59 BAT).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 961/04

    Fristlose Kündigung und Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06
    Soweit im Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. März 2005 (9 Sa 961/04 - zitiert nach "juris") eine andere Auffassung vertreten wird, fehlt nach diesseitiger Auffassung eine Auseinandersetzung mit der Fragestellung, ob § 90 Abs. 2a SGB IX überhaupt auf das Gleichstellungsverfahren Anwendung findet und, wenn ja, mit welcher Rechtsfolge.
  • BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06
    Mit dem Arbeitsgericht ist davon auszugehen, dass die Klägerin den Schutz des § 92 SGB IX genießt, auch wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der in § 59 Abs. 1 Unterabsatz 1 BAT genannten Bedingung - das Vorliegen der entsprechenden Merkmale ist im Übrigen zwischen den Parteien unstreitig, vgl. hierzu auch BAG, Urteil vom 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - ZTR 2006, 548 ff. - ein Bescheid über die Gleichstellung der Klägerin noch nicht vorgelegen hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05

    Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die etwa vom OVG Koblenz im Urteil vom 07. März 2006 (7 A 11298/05 - NZA 2006, 1108) vertretene Auffassung, dass ein zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht beschiedener Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch nur dann die Notwendigkeit einer Zustimmung des Integrationsamts auslöst, wenn das Versorgungsamt, also die untere Verwaltungsbehörde, ohne Verschulden des behinderten Menschen über den Antrag zu diesem Zeitpunkt nicht (positiv) entschieden hat.
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Oberarzt, Arbeitnehmer, Schwerbehinderter,

    Entscheidet aber das Versorgungsamt fehlerhaft, muss sich der Arbeitnehmer auch auf eine korrigierende Entscheidung der Widerspruchsbehörde oder der zuständigen Gerichte berufen können (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.02.2007 - 3 Sa 49/06 -, zit. n. Juris).
  • VG Arnsberg, 20.11.2007 - 11 K 3670/06

    Rechtzeitiger Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft -

    vgl. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LArbG), Urteil vom 15.02.2007 - 3 Sa 49/06 -, JURIS; Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg, Urteil vom 16.02.2007 - 13 A 2793/05 -, JURIS.
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