Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2010 - 3 Sa 497/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Burhoff online
Anordnung des Arbeitgebers, Lenkzeitverstoß, Erstattung von Bußgeld
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Kein Anspruch eines Berufskraftfahrers auf Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung eines Kraftfahrers von einer Bußgeldzahlung; Klage des Arbeitnehmers bei zumutbarer Widersetzung gegen Anordnung des Arbeitgebers
- Wolters Kluwer
- rabüro.de
Zur Frage des Anspruchs eines Arbeitnehmers, von Bußgeldzahlungen durch Arbeitgeber freigestellt zu werden
- Techniker Krankenkasse
- RA Kotz
Bußgeld - Übernahmeverpflichtung durch Arbeitgeber
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Lenkzeitüberschreitung: Lkw-Fahrer muss Bußgeld selbst zahlen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freistellung des Kraftfahrers von Bußgeldzahlung; unbegründete Klage des Arbeitnehmers bei zumutbarer Widersetzung gegen Anordnung der Arbeitgeberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Anweisung des Chefs gegen Lenkzeiten zu verstoßen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Lenkzeitüberschreitung - Fahrer haftet!
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Muss Arbeitgeber Bußgelder erstatten?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Lkw-Fahrer haftet selbst für Lenkzeitüberschreitung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Lkw-Fahrer muss Bußgeld über 8.500 Euro wegen Lenkzeitüberschreitung aus eigener Tasche zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Lenkzeitüberschreitung: Brummi-Fahrer muss Bußgeld selbst berappen
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 02.07.2009 - 7 Ca 1961/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2010 - 3 Sa 497/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 465/00
Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2010 - 3 Sa 497/09
Der Kläger hat das Vorliegen eines Ausnahmefalles im Sinne des BAG-Urteils vom 25.01.2001 - 8 AZR 465/00 - nicht schlüssig dargetan.
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
Schienenkartell - Schadensersatz wegen 191 Mio. Euro Kartellbuße?
bb)Genauso wurde etwa auch in Entscheidungen der Instanzgerichte (LAG L. vom 29.02.2012 - 9 Sa 1464/11; 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92; LAG Rheinland-Pfalz 26.01.2010 - 3 Sa 497/09; LAG Schleswig-Holstein vom 30.03.2000 - 4 Sa 450/99; LAG Hamm vom 20.12.1991 - 18 Sa 506/91; 30.07.1990 - 19 (4) Sa 1824/89) argumentiert, wonach ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Bußgelder zu erstatten, die dieser etwa wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der dienstlichen Nutzung eines Firmen-Lkw zu zahlen hatte. - ArbG Bochum, 21.08.2020 - 5 Ca 705/19
Umfang der Darlegungslast eines Arbeitsnehmers bei geleisteten Überstunden
Ein Arbeitgeber, der durch entsprechende Anordnung bewusst in Kauf nimmt, dass es zum Verstoß des Arbeitnehmers gegen die Straßenverkehrsordnung bzw. zu einer Straftat kommt, handelt sittenwidrig und ist nach § 826 BGB gegenüber dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. auch BAG, Urteil vom 25.01.2001 - 8 AZR 465/00 - Juris, LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.2010 - 3 Sa 497/09 - Juris).