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LAG Düsseldorf, 24.01.1968 - 3 Sa 497/67 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1968, 401
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Essen, 27.09.2005 - 2 Ca 2427/05
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Auszubildenden; Anforderungen …
Nicht jeder Vorfall, der unter Umständen zur fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers berechtigen würde, kann als wichtiger Grund zur fristlosen Entlassung eines Auszubildenden dienen, denn die Nachteile, die einen fristlos gekündigten Auszubildenden treffen, wiegen oft unverhältnismäßig schwerer als diejenigen, die ein fristlos gekündigter Arbeitnehmer zu erwarten hat (allgemeine Auffassung, vgl. etwa: LAG Düsseldorf (Köln) vom 24. Januar 1968 3 Sa 497/67 DB 1968, 401; ArbG Gelsenkirchen vom 20. März 1980 3 Ca 3841/79 BB 1980, 679; ArbG Essen vom 06. März 1987 2 Ca 2756/86 ;… KR-Weigand, a.a.O., Rz. 45;… Natzel, a.a.O., S. 278 ff;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 174 Rz. 96, S. 1705, jeweils m.w.N.). - ArbG Siegen, 25.06.1982 - 2 Ca 634/82 Nicht jeder Vorfall, der zur Kündigung eines Arbeitnehmers berechtigt, kann als wichtiger Grund zur fristlosen Entlassung eines Auszubildenden führen (vgl. LAG München, ARST 1965 Nr. 280; LAG Düsseldorf, DB 1968, 401; Arbeitsgericht Gelsenkirchen, DB 1980, 679).