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   LAG Düsseldorf, 09.06.1998 - 3 Sa 501/98   

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https://dejure.org/1998,4753
LAG Düsseldorf, 09.06.1998 - 3 Sa 501/98 (https://dejure.org/1998,4753)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.1998 - 3 Sa 501/98 (https://dejure.org/1998,4753)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - 3 Sa 501/98 (https://dejure.org/1998,4753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses über die nicht bestandene erste Wiederholungsprüfung hinaus; Anspruch auf Ausbildungsvergütung aus Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBiG § 14 Abs. 3 § 36 Abs. 1 Satz 2
    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 2215
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 534/96

    Feststellungsklage: Rechtsschutzinteresse bei nicht mehr bestehendem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.06.1998 - 3 Sa 501/98
    Der Kläger hat im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.09.1997 - 5 AZR 534/96 - die Klage im Verlaufe des Berufungsverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 8 Sa 866/97 - zurückgenommen.
  • BAG, 10.08.1977 - 5 AZR 394/76

    Prozeßvollmacht - Ermächtigung zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.06.1998 - 3 Sa 501/98
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, ein Verlängerungsanspruch nach erfolgloser erster Wiederholungsprüfung bestehe zwar, gehe jedoch nicht über das bereits laufende erste Verlängerungsjahr hinaus (vgl. Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 271; Hess/Löhns, Berufsbildungsrecht, 2. Aufl., S. 50; Brill, BB 1978, 208, 209; LAG Hamm v. 09.11.1978, BB 1979, 631; hinsichtlich der Dauer der weiteren Verlängerung offengelassen in LAG Köln v. 07.06.1996 - 12 Sa 220/96).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 622/98

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten

    5 AZR 622/98 3 Sa 501/98.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Juni 1998 - 3 Sa 501/98 - zum Teil aufgehoben und im Umfang der Aufhebung die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21. Januar 1998 - 4 Ca 1448/97 - zurückgewiesen.

  • LAG Berlin, 25.02.2000 - ARST 2000

    Berufsausbildungsverhältnis; Verlängerungsverlangen

    Ein Auszubildender kann auch nach Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung die weitere Fortsetzung seiner Ausbildung verlangen (gegen LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.1998 - 3 Sa 501/98 -, LAGE § 14 BBiG Nr. 3).

    1.2.3.1 Mit Rücksicht darauf, dass die Abschlußprüfung gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 BBiG zweimal wiederholt werden kann, die nächstmögliche Wiederholungsprüfung i.S.d. § 14 Abs. 3 BBiG mithin ebenfalls eine Abschlußprüfung darstellt, kann der Auszubildende auch nach Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung erneut Fortsetzung seiner Berufsausbildung verlangen (Gedon/Spiertz, a.a.O., § 14 R 32; a. A. LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.1998 -- 3 Sa 501/98 -- LAGE § 14 BBiG Nr. 3; Opolony BB 1999, 1706, 1709).

  • LAG Köln, 01.12.1998 - 13 Sa 787/98

    Vergütung aus einem Berufsausbildungsverhältnis; Verlängerung eines

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