Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin, 08.06.2004

Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 21.03.2005 - 3 Sa 513/04   

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https://dejure.org/2005,19928
LAG Sachsen, 21.03.2005 - 3 Sa 513/04 (https://dejure.org/2005,19928)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2005 - 3 Sa 513/04 (https://dejure.org/2005,19928)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2005 - 3 Sa 513/04 (https://dejure.org/2005,19928)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Verlust der dynamischen Wirkung einer arbeitsvertraglichen Gleichstellungsabrede durch den Übergang

  • Judicialis

    UKG § 11 Abs. 1; ; UKG § 11 Abs. 5; ; UKG § 11 Abs. 5 Satz 2; ; SHG § 75 Abs. 2 Satz 4; ; AVB § 3 Abs. 1; ; BGB § ... 288 Abs. 2; ; BGB § 305; ; BGB § 306; ; BGB § 307; ; BGB § 308; ; BGB § 309; ; BGB § 310; ; BGB § 613 a; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 1; ; ArbGG § 64; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichstellungsabrede bei Übergang des Arbeitsverhältnisses auf nicht tarifgebundenen Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.03.2005 - 3 Sa 513/04
    b) § 2 des Änderungsvertrages vom 08.08.1991 stellt als dynamische Klausel eine Gleichstellungsabrede dar (vgl. auch BAG, Urteil vom 19.03.2003 - 4 AZR 331/02 -, in NZA 2003, 1207 bis 1209).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.03.2005 - 3 Sa 513/04
    Vorrangig war hier der weitergehende Antrag a) (vgl. auch BAG, NZA 97, 337).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.03.2005 - 3 Sa 513/04
    Auf diesen Vorgang ist § 613 a BGB nicht anzuwenden (vgl. auch BAG, Urteil vom 08.05.2001 - 9 AZR 95/00 - diese Frage hat das Arbeitsgericht entgegen den Ausführungen der Beklagten im angefochtenen Urteil nicht behandelt).
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   LAG Berlin, 08.06.2004 - 3 Sa 513/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,43210
LAG Berlin, 08.06.2004 - 3 Sa 513/04 (https://dejure.org/2004,43210)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08.06.2004 - 3 Sa 513/04 (https://dejure.org/2004,43210)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 3 Sa 513/04 (https://dejure.org/2004,43210)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 621/02

    Teilbetriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.2004 - 3 Sa 513/04
    Im Hinblick darauf, dass nach der Rechtsprechung durchaus auch einzelne Aufgabenbereiche, wenn sie organisatorisch abgegrenzt mit eigenständigem Betriebszweck vom Betriebsinhaber geführt sind, übertragungsfähig sind (vgl. etwa BAG 8 AZR 718/98 vom 26.8.1999 , NZA 00, 144; BAG 8 AZR 621/02 vom 18.12.2003 ) und die wesentlichen Betriebsmittel eines Dienstleistungsbereichs die einzelnen Funktionsträger mit der zur Ausführung der Aufgabe notwendigen Ausrüstung darstellen, muss nach dem Vorbringen der Beklagten im Streitfall von einem Betriebsteilübergang ausgegangen werden.

    So wie das Recht des Arbeitnehmers verwirken kann, gegenüber dem Betriebserwerber geltend zu machen, sein Arbeitsverhältnis sei auf ihn übergegangen (vgl. etwa BAG 8 AZR 621/02 vom 18.12.2003 ), steht aus Rechtsgründen nichts der Annahme entgegen, dass der Verwirkungseinwand dem bisherigen Arbeitgeber dann zustehen kann, wenn er vom Arbeitnehmer aufgrund eines Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber in Anspruch genommen wird.

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.2004 - 3 Sa 513/04
    Es ist nicht der Zweck der Verwirkung, Schuldner, denen gegenüber der Gläubiger längere Zeit das Recht nicht ausgeübt hat, von ihrer Pflichtenstellung zu befreien (vgl. BAG 5AZR 479/99 vom 24.4.2001, NZA 01, 966).

    Deshalb kann von einer Verwirkung als Unterfall der illoyalen Rechtsausübung nur gesprochen werden, wenn das Recht längere Zeit nicht ausgeübt worden ist (Zeitmoment), der Gegner nach dem früheren Verhalten des Rechtsträgers damit hat rechnen dürfen, dass das Recht nicht mehr geltend gemacht werde (Umstandsmoment) und er sich darauf eingerichtet hat, so dass ihm die Erfüllung des Rechts nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (Zumutbarkeitsmoment; vgl. dazu etwa BAG 3 AZR 347/92 vom 16.2.1993 , NZA 93, 643; BAG 9 AZR 564/91 vom 24.11.1992 , NZA 93, 750; BAG NZA 01, 966; Schaub Arbeitsrechtshandbuch 10. Aufl. § 73 Rdnr. 18 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.2004 - 3 Sa 513/04
    Die Verwirkung setzt danach voraus, dass hinsichtlich der Möglichkeit der Geltendmachung des Rechts längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, die die verspätete Geltendmachung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lassen (vgl. etwa BAG 2 AZR 34/91 vom 7.111991, NZA 91, 521).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.2004 - 3 Sa 513/04
    Deshalb kann von einer Verwirkung als Unterfall der illoyalen Rechtsausübung nur gesprochen werden, wenn das Recht längere Zeit nicht ausgeübt worden ist (Zeitmoment), der Gegner nach dem früheren Verhalten des Rechtsträgers damit hat rechnen dürfen, dass das Recht nicht mehr geltend gemacht werde (Umstandsmoment) und er sich darauf eingerichtet hat, so dass ihm die Erfüllung des Rechts nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (Zumutbarkeitsmoment; vgl. dazu etwa BAG 3 AZR 347/92 vom 16.2.1993 , NZA 93, 643; BAG 9 AZR 564/91 vom 24.11.1992 , NZA 93, 750; BAG NZA 01, 966; Schaub Arbeitsrechtshandbuch 10. Aufl. § 73 Rdnr. 18 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

    Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.2004 - 3 Sa 513/04
    Insoweit ist die Beklagte gegenüber dem Kläger nicht als Arbeitgeber, sondern als Auftraggeber der E.L. aufgetreten, ohne dass sie damit zugleich die Leitungsmacht hinsichtlich des Bereichs Wartung und Reparatur übernommen hätte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BAG 8 AZR 312/02 vom 20.3.2003 , NZA 03, 1338).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.2004 - 3 Sa 513/04
    Im Hinblick darauf, dass nach der Rechtsprechung durchaus auch einzelne Aufgabenbereiche, wenn sie organisatorisch abgegrenzt mit eigenständigem Betriebszweck vom Betriebsinhaber geführt sind, übertragungsfähig sind (vgl. etwa BAG 8 AZR 718/98 vom 26.8.1999 , NZA 00, 144; BAG 8 AZR 621/02 vom 18.12.2003 ) und die wesentlichen Betriebsmittel eines Dienstleistungsbereichs die einzelnen Funktionsträger mit der zur Ausführung der Aufgabe notwendigen Ausrüstung darstellen, muss nach dem Vorbringen der Beklagten im Streitfall von einem Betriebsteilübergang ausgegangen werden.
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91

    Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.2004 - 3 Sa 513/04
    Deshalb kann von einer Verwirkung als Unterfall der illoyalen Rechtsausübung nur gesprochen werden, wenn das Recht längere Zeit nicht ausgeübt worden ist (Zeitmoment), der Gegner nach dem früheren Verhalten des Rechtsträgers damit hat rechnen dürfen, dass das Recht nicht mehr geltend gemacht werde (Umstandsmoment) und er sich darauf eingerichtet hat, so dass ihm die Erfüllung des Rechts nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (Zumutbarkeitsmoment; vgl. dazu etwa BAG 3 AZR 347/92 vom 16.2.1993 , NZA 93, 643; BAG 9 AZR 564/91 vom 24.11.1992 , NZA 93, 750; BAG NZA 01, 966; Schaub Arbeitsrechtshandbuch 10. Aufl. § 73 Rdnr. 18 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 282/97

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Berlin, 08.06.2004 - 3 Sa 513/04
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich des Streits, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorliegt, der Arbeitgeber die darlegungs- und beweisbelastete Partei (vgl. BAG 8 AZR 282/97 vom 12.11.1998 , NZA 99, 310).
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