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   LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 53/10   

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https://dejure.org/2010,43214
LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 53/10 (https://dejure.org/2010,43214)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.03.2010 - 3 Sa 53/10 (https://dejure.org/2010,43214)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. März 2010 - 3 Sa 53/10 (https://dejure.org/2010,43214)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 113 Abs. 3 BetrVG, § ... 17 KSchG, § 113 BetrVG, § 111 BetrVG, §§ 111 BetrVG, § 9 BetrVG, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG, § 7 S. 2 BetrVG, § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG, § 7 Satz 2 BetrVG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 517 ff. ZPO, §§ 111 ff. BGB, § 111 S. 1 BetrVG, § 113 Abs. 1 BetrVG, §§ 111 ff. BetrVG, § 9, § 23 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 38 BetrVG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 111 S. 1 BGB, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsbegehren eines Arbeitnehmers auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs; Ermittlung der Anzahl von "wahlberechtigten Arbeitnehmern" in einem Betrieb; Einberechnung von Leiharbeitnehmern bei dem Schwellenwert des § 111 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • hensche.de

    Betriebsänderung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 12 Sa 2468/08

    betriebsbedingte Kündigung; Einsatz von Leiharbeitnehmern; Dauerarbeitsplätze

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 53/10
    Bei der Überprüfung einer auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützten Kündigung betrachtet die Rechtsprechung bei der Prüfung einer zumutbaren anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit auch solche Arbeitsplätze, auf denen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterworfene Leiharbeitnehmer eingesetzt werden (s. beispielsweise LAG Hamm, 05.03.2007, 11 Sa 1338/06; 24.07.2007, 12 Sa 320/07; LAG Berlin, 03.03.2009, 12 Sa 2468/08).
  • BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 53/10
    Die Unzumutbarkeit einer Beschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters sieht die Rechtsprechung nicht als gegeben, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, Leiharbeitnehmer auf bestimmten Arbeitsplätzen einzusetzen; hierdurch werde weder die Anzahl der Arbeitsplätze, noch die Arbeitsmenge verändert (vgl. BAG 16.07.2008, 7 ABR 13/07; BAG 25.02.2009, 7 ABR 61/07).
  • BAG, 25.02.2009 - 7 ABR 61/07

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 53/10
    Die Unzumutbarkeit einer Beschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters sieht die Rechtsprechung nicht als gegeben, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, Leiharbeitnehmer auf bestimmten Arbeitsplätzen einzusetzen; hierdurch werde weder die Anzahl der Arbeitsplätze, noch die Arbeitsmenge verändert (vgl. BAG 16.07.2008, 7 ABR 13/07; BAG 25.02.2009, 7 ABR 61/07).
  • LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07

    Betriebsbedingte Kündigung, unzulässige Austauschkündigung, Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 53/10
    Bei der Überprüfung einer auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützten Kündigung betrachtet die Rechtsprechung bei der Prüfung einer zumutbaren anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit auch solche Arbeitsplätze, auf denen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterworfene Leiharbeitnehmer eingesetzt werden (s. beispielsweise LAG Hamm, 05.03.2007, 11 Sa 1338/06; 24.07.2007, 12 Sa 320/07; LAG Berlin, 03.03.2009, 12 Sa 2468/08).
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 53/10
    Im Befristungsrecht sieht das Bundesarbeitsgericht (30.10.2008, 8 AZR 855/07) den sachlichen Grund eines vorübergehenden Bedarfs dann nicht als gegeben an, wenn der Arbeitgeber lediglich beabsichtigt, Arbeitsplätze künftig mit Leiharbeitnehmern zu besetzen.
  • LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06

    Betriebsbedingte Kündigung, anderweitige Beschäftigung, Abbau von Leiharbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 31.03.2010 - 3 Sa 53/10
    Bei der Überprüfung einer auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützten Kündigung betrachtet die Rechtsprechung bei der Prüfung einer zumutbaren anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit auch solche Arbeitsplätze, auf denen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterworfene Leiharbeitnehmer eingesetzt werden (s. beispielsweise LAG Hamm, 05.03.2007, 11 Sa 1338/06; 24.07.2007, 12 Sa 320/07; LAG Berlin, 03.03.2009, 12 Sa 2468/08).
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. März 2010 - 3 Sa 53/10 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
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