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   LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06   

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https://dejure.org/2006,8610
LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06 (https://dejure.org/2006,8610)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.08.2006 - 3 Sa 535/06 (https://dejure.org/2006,8610)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. August 2006 - 3 Sa 535/06 (https://dejure.org/2006,8610)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Freistellung, Vorfeiertag, Zeitausgleich, Gleichbehandlung, Entgeltfortzahlung, Annahmeverzug, Teilzeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG; § 4 Abs. 1 TzBfG; § 615 BGB, § 2 Abs. 1 EFZG; § 11 Manteltarifvertrag Deutsche Lufthansa AG
    Freistellung, Vorfeiertag, Zeitausgleich, Gleichbehandlung, Entgeltfortzahlung, Annahmeverzug, Teilzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Freitzeitausgleich für Arbeitsausfall an Tagen vor Weihnachten und Neujahr; Gewährung einer weitergehenden Zeitgutschrift aus dem Tarifvertrag; Voraussetzungen für einen Annahmeverzug im Sinne des § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; TzBfG § 4 Abs. 1; ; BGB § 615; ; EFZG § 2 Abs. 1; ; MTV Deutsche Lufthansa AG § 11

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung einer Zeitgutschrift für ausgefallene Schicht aufgrund tariflicher Freistellungsregelung - sachliche Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen anhand des Leistungszwecks - kein Annahmeverzug des Arbeitgebers bei wirksamer Freistellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06
    § 4 Abs. 1 Satz 2 konkretisiert damit das allgemeine Benachteiligungsverbot des ersten Satzes der Vorschrift (BAG, Urteil vom 05.11.2003 - 5 AZR 8/03 -, EzA § 4 TzBfG Nr. 6; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 6 AZR 64/03 -, EzA § 4 TzBfG Nr. 8).

    Die Tarifvertragsparteien brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BAG, Urteil vom 16.06.2004 - 5 AZR 448/03 - EzA § 4 TzBfG Nr. 9; BAG, Urteil vom 05.11.2003 - 5 AZR 8/03 - EzA § 4 TzBfG Nr. 6).

  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 417/01

    Feiertagsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06
    Dies folge zum einen aus einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.2002 (5 AZR 417/01), die den Arbeitsausfall an einem Feiertag betrifft.

    Nichts anderes folgt auch aus der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.2002 (5 AZR 417/01 - AP Nr. 10 zu § 2 EntgeltFG).

  • ArbG Köln, 23.03.2006 - 1 Ca 9151/05

    Arbeitgeber ist zum Freizeitausgleich für Arbeitsausfall an Tagen vor Weihnachten

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.03.2006 - 1 Ca 9151/05 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 23.03.2006 - 1 Ca 9151/05 - .

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06
    Sie haben im Gegensatz zu den Arbeitsvertragsparteien insofern einen über Art. 9 Abs. 3 GG besonders geschützten Entscheidungsspielraum bzw. eine sogenannte Einschätzungsprärogative (vgl. BAG, Urteil vom 30.08.2000 - 4 AZR 563/99 - NZA 2001, 613, 616 ff.; Annuß/Thüsing, a. a. O. § 4 Rn. 66; Meinel/Heyn/Herms, TzBfG, 2. Auflage, § 4 Rn. 32).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06
    § 4 Abs. 1 Satz 2 konkretisiert damit das allgemeine Benachteiligungsverbot des ersten Satzes der Vorschrift (BAG, Urteil vom 05.11.2003 - 5 AZR 8/03 -, EzA § 4 TzBfG Nr. 6; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 6 AZR 64/03 -, EzA § 4 TzBfG Nr. 8).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06
    Dementsprechend kommen Ansprüche aus Annahmeverzug nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswirksam von seiner Arbeitspflicht freigestellt hat (BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 -, NZA 2002, 1055; BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 9 AZR 26/00 -, NZA 2001, 597; LAG Köln, Urteil vom 21.01.2004 - 7 Sa 946/03 -).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06
    Dementsprechend kommen Ansprüche aus Annahmeverzug nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswirksam von seiner Arbeitspflicht freigestellt hat (BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01 -, NZA 2002, 1055; BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 9 AZR 26/00 -, NZA 2001, 597; LAG Köln, Urteil vom 21.01.2004 - 7 Sa 946/03 -).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 20/99

    Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit und Dienstplan

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06
    Immer dann, wenn der Arbeitsausfall auch auf anderen Gründen beruht und der Feiertag nicht die alleinige Ursache ist, scheidet § 2 Abs. 1 EFZG als Anspruchsgrundlage aus (BAG, Urteil vom 24.10.2001 - AP Nr. 8 zu § 2 EntgeltFG; BAG, Urteil vom 20.09.2000 - NZA 2001, 735; ErfK/Dörner, 6. Auflage, § 2 EFZG, Rn. 17).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03

    Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06
    Die Tarifvertragsparteien brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BAG, Urteil vom 16.06.2004 - 5 AZR 448/03 - EzA § 4 TzBfG Nr. 9; BAG, Urteil vom 05.11.2003 - 5 AZR 8/03 - EzA § 4 TzBfG Nr. 6).
  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06
    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 26.05.1993 (5 AZR 184/92 - AP Nr. 42 zu Artikel 119 EWG Vertrag) im Einzelnen ausgeführt, mit den Freistellungen am 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres ab 12 Uhr, werde dem Umstand Rechnung getragen, dass auch die meisten anderen Arbeitnehmer in Deutschland an den Nachmittagen dieser beiden Tage frei hätten und diese - im Gegensatz zu den Vormittagen - in der Bevölkerung als "Feier-Halbtage" angesehen würden.
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 1036/06

    Zeitgutschrift bei Arbeitsbefreiung an Vorfesttagen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. August 2006 - 3 Sa 535/06 - teilweise aufgehoben.
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