Rechtsprechung
LAG München, 12.11.2009 - 3 Sa 579/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Vergütung in gleicher Höhe wie ein Stammarbeitnehmer - Equal-Pay-Gebot - tarifvertragliche Ausschlussfrist - keine Auskunftspflicht des Verleihers über die beim Entleiher geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung tarifvertraglicher Ausschlussfristregelungen des Entleiherunternehmen in gesetzlichen Gleichstellungsanspruch des Leiharbeitnehmers
- hensche.de
Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Equal pay, Equal treatment, Ausschlussfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung tarifvertraglicher Ausschlussfristregelungen des Entleiherunternehmen in gesetzlichen Gleichstellungsanspruch des Leiharbeitnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 05.06.2009 - 3 Ca 3306/08
- LAG München, 12.11.2009 - 3 Sa 579/09
- BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10
- LAG München, 09.02.2012 - 3 Sa 630/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01
Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen
Auszug aus LAG München, 12.11.2009 - 3 Sa 579/09
Auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.04.2002 (5 AZR 89/01) betreffe einen anderen Sachverhalt.Jedenfalls habe der Kläger wegen nicht erteilter oder unvollständiger Auskunft der Beklagten nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.04.2002 - 5 AZR 89/01) einen Schadenersatzanspruch unabhängig davon, ob er den schriftlichen Nachweis geltend gemacht habe.
Im Übrigen würden die tarifvertraglichen Ausschlussfristen hier selbst dann gelten, wenn man eine solche Hinweispflicht annähme (vgl. zur Geltung tarifvertraglicher Ausschlussfristen trotz Verstoßes des Arbeitgebers gegen § 2 Abs. 1 NachwG BAG 05.11.2003 - 5 AZR 676/02; BAG 29.05.2002 - 5 AZR 105/01; BAG 17.04.2002 - 5 AZR 89/01).
Zwar kommen solche Schadenersatzansprüche in Betracht, wenn sich der Arbeitgeber mit der Aushändigung einer Niederschrift im Sinne von § 2 Abs. 1 NachwG in Verzug befindet, wenn - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Vermutungswirkung aufklärungsgerechten Verhaltens - von einer Kausalität der Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden auszugehen wäre, und wenn schließlich ein Mitverschulden des Klägers ausschiede (vgl. z. B. BAG 17.04.2002 - 5 AZR 89/01).
- BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 443/81
Urlaubsanspruch
Auszug aus LAG München, 12.11.2009 - 3 Sa 579/09
Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 05.04.1984 - 6 AZR 443/81) sei nicht zu § 10 Abs. 4 AÜG ergangen. - BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02
Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden
Auszug aus LAG München, 12.11.2009 - 3 Sa 579/09
Im Übrigen würden die tarifvertraglichen Ausschlussfristen hier selbst dann gelten, wenn man eine solche Hinweispflicht annähme (vgl. zur Geltung tarifvertraglicher Ausschlussfristen trotz Verstoßes des Arbeitgebers gegen § 2 Abs. 1 NachwG BAG 05.11.2003 - 5 AZR 676/02; BAG 29.05.2002 - 5 AZR 105/01; BAG 17.04.2002 - 5 AZR 89/01). - BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 105/01
Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz
Auszug aus LAG München, 12.11.2009 - 3 Sa 579/09
Im Übrigen würden die tarifvertraglichen Ausschlussfristen hier selbst dann gelten, wenn man eine solche Hinweispflicht annähme (vgl. zur Geltung tarifvertraglicher Ausschlussfristen trotz Verstoßes des Arbeitgebers gegen § 2 Abs. 1 NachwG BAG 05.11.2003 - 5 AZR 676/02; BAG 29.05.2002 - 5 AZR 105/01; BAG 17.04.2002 - 5 AZR 89/01). - RG, 19.03.1881 - 443/81
Kann in denjenigen Teilen Preußens, in welchen das Allgem. Landrecht und die …
Auszug aus LAG München, 12.11.2009 - 3 Sa 579/09
Er lässt sich nicht von der ihm innewohnenden zeitlichen Dimension und der Wirkung des Verfalls nach deren Ablauf trennen (vgl. BAG 05.04.1984 - 443/81).
- BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10
Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2009 - 3 Sa 579/09 - wird als unzulässig verworfen, soweit das Landesarbeitsgericht unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Regensburg vom 5. Juni 2009 - 3 Ca 3306/08 - den Anspruch des Klägers auf Abgeltung von Resturlaub aus den Jahren 2005 und 2006 in Höhe von 919, 60 Euro brutto nebst Zinsen abgewiesen hat.Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2009 - 3 Sa 579/09 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Beklagten unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Regensburg vom 5. Juni 2009 - 3 Ca 3306/08 - die Klage hinsichtlich der Vergütungsansprüche aus den Zeiträumen 25. Oktober 2005 bis 31. Mai 2006 und 1. August 2006 bis 30. April 2008 abgewiesen hat.
Rechtsprechung
LAG Hamm, 28.10.2009 - 3 Sa 579/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als das gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweismittel für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit; Möglichkeit des Arbeitgebers zum Vorgehen gegen eine ärztliche ...
- hensche.de
Krankheit, Ausschlussfrist
- rewis.io
- rechtsportal.de
EFZG § 3 Abs. 1 S. 1; EFZG § 5 Abs. 1 S. 2
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei unsubstantiierten Einwänden der Arbeitgeberin gegenüber ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Akutes persönliches Problem - Arbeitsunfähigkeit?
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 19.12.2008 - 1 Ca 2721/08
- LAG Hamm, 28.10.2009 - 3 Sa 579/09