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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06   

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https://dejure.org/2006,6681
LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06 (https://dejure.org/2006,6681)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.12.2006 - 3 Sa 585/06 (https://dejure.org/2006,6681)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 3 Sa 585/06 (https://dejure.org/2006,6681)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubsgeld; Ausscheiden eines über den 6-Wochen-Zeitraum hinausgehenden Entgeltfortzahlungsanspruchs nach dem Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalls; Erbringung von Leistungen über einen ...

  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 2; ; ArbGG § 69 Abs. 2

  • RA Kotz

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Urlaubsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 1; BGB § 133 § 242 § 611 Abs. 1
    Kein weitergehender Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Überschneidung von Krankheiten während sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit - Grundsatz der Einheitlichkeit des Verhinderungsfalles - keine Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Neue Erkrankung - keine neue "Sechs-Wochen-Frist"

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Länger als sechs Wochen müssen Sie keinen Lohn zahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach sechs Wochen Krankheit ist Schluß

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht hat, für die Wirksamkeit der Nebenabrede komme es auf die Einhaltung der Formvorschrift nicht an (BAG 18.9.2002 -1 AZR 477/01- EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 48).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
    Aus diesem tatsächlichen Verhalten können Rechtsansprüche für die Zukunft nur dann entstehen, wenn hieraus auf eine entsprechende, annahmefähige Willenserklärung des Arbeitgebers geschlossen werden kann (vgl. etwa BAG 28.6.2006 -10 AZR 385/06- NZA 2006, 1174 ff.).
  • BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 120/91

    Klage einer Landesversicherungsanstalt gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
    Danach ist die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers auch dann auf den 6-Wochen-Zeitraum beschränkt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine andere Erkrankung hinzutritt, sich also Erkrankungen überschneiden (st. Rspr. des BAG, z.B. 26.2.1992 - 5 AZR 120/91-; Treber, EFZG, § 3 Rz. 139 mwN.).
  • LAG Bremen, 26.08.1999 - 4 Sa 97/99

    Rückzahlung der Beträge, die nach dem Entgeltfortzahlungsgestz gezahlt wurden;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
    Zutreffend ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass im Falle der Rückforderung bereits geleisteter Entgeltfortzahlung grundsätzlich der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war (LAG Bremen 16.8.1999 - 4 Sa 97/99-; LAG Hamm 4.2.2004 -18 Sa 717/03-).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
    Ein Verstoß soll zur Unwirksamkeit einer Änderungsabrede führen (BAG 24.6.2003 -9 AZR 302/02- EzA § 125 BGB 2002 Nr. 2).
  • LAG Hamm, 04.02.2004 - 18 Sa 717/03

    Rückzahlung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Darlegungs- und Beweislast,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
    Zutreffend ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass im Falle der Rückforderung bereits geleisteter Entgeltfortzahlung grundsätzlich der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war (LAG Bremen 16.8.1999 - 4 Sa 97/99-; LAG Hamm 4.2.2004 -18 Sa 717/03-).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2007 - 8 Sa 519/07

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Aufhebungsvertrags und eines

    Darüber hinaus wäre eine lediglich mündlich getroffene Änderungsabrede in Ansehung der in Ziffer 17.2 der Trennungsvereinbarung vereinbarten doppelten (qualifizierten) Schriftformklausel unwirksam (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz v. 08.12.2006 - 3 Sa 585/06 -).
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