Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubsgeld; Ausscheiden eines über den 6-Wochen-Zeitraum hinausgehenden Entgeltfortzahlungsanspruchs nach dem Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalls; Erbringung von Leistungen über einen ...
- Judicialis
- RA Kotz
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Urlaubsgeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EFZG § 1; BGB § 133 § 242 § 611 Abs. 1
Kein weitergehender Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Überschneidung von Krankheiten während sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit - Grundsatz der Einheitlichkeit des Verhinderungsfalles - keine Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Neue Erkrankung - keine neue "Sechs-Wochen-Frist"
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Länger als sechs Wochen müssen Sie keinen Lohn zahlen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nach sechs Wochen Krankheit ist Schluß
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 23.06.2006 - 8 Ca 3108/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01
Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht hat, für die Wirksamkeit der Nebenabrede komme es auf die Einhaltung der Formvorschrift nicht an (BAG 18.9.2002 -1 AZR 477/01- EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 48). - BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05
Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
Aus diesem tatsächlichen Verhalten können Rechtsansprüche für die Zukunft nur dann entstehen, wenn hieraus auf eine entsprechende, annahmefähige Willenserklärung des Arbeitgebers geschlossen werden kann (vgl. etwa BAG 28.6.2006 -10 AZR 385/06- NZA 2006, 1174 ff.). - BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 120/91
Klage einer Landesversicherungsanstalt gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
Danach ist die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers auch dann auf den 6-Wochen-Zeitraum beschränkt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine andere Erkrankung hinzutritt, sich also Erkrankungen überschneiden (st. Rspr. des BAG, z.B. 26.2.1992 - 5 AZR 120/91-;… Treber, EFZG, § 3 Rz. 139 mwN.).
- LAG Bremen, 26.08.1999 - 4 Sa 97/99
Rückzahlung der Beträge, die nach dem Entgeltfortzahlungsgestz gezahlt wurden; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
Zutreffend ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass im Falle der Rückforderung bereits geleisteter Entgeltfortzahlung grundsätzlich der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war (LAG Bremen 16.8.1999 - 4 Sa 97/99-; LAG Hamm 4.2.2004 -18 Sa 717/03-). - BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02
Betriebliche Übung - Schriftformklausel
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
Ein Verstoß soll zur Unwirksamkeit einer Änderungsabrede führen (BAG 24.6.2003 -9 AZR 302/02- EzA § 125 BGB 2002 Nr. 2). - LAG Hamm, 04.02.2004 - 18 Sa 717/03
Rückzahlung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Darlegungs- und Beweislast, …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 3 Sa 585/06
Zutreffend ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass im Falle der Rückforderung bereits geleisteter Entgeltfortzahlung grundsätzlich der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, dass der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war (LAG Bremen 16.8.1999 - 4 Sa 97/99-; LAG Hamm 4.2.2004 -18 Sa 717/03-).
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2007 - 8 Sa 519/07
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Aufhebungsvertrags und eines …
Darüber hinaus wäre eine lediglich mündlich getroffene Änderungsabrede in Ansehung der in Ziffer 17.2 der Trennungsvereinbarung vereinbarten doppelten (qualifizierten) Schriftformklausel unwirksam (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz v. 08.12.2006 - 3 Sa 585/06 -).