Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016

Rechtsprechung
   LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,52058
LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15 (https://dejure.org/2015,52058)
LAG Bremen, Entscheidung vom 16.12.2015 - 3 Sa 60/15 (https://dejure.org/2015,52058)
LAG Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 3 Sa 60/15 (https://dejure.org/2015,52058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,52058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 3 Abs. 4 AGG, § ... 626 Abs. 1 BGB, §§ 64 Abs. 2, 8 Abs. 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 ZPO, § 7 Abs. 3 AGG, § 3 Abs. 3 AGG, § 323 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 3 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung

  • hensche.de

    Außerordentliche Kündigung, Sexuelle Belästigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 18 mwN).

    Dies wiederum ist für die handelnde Person regelmäßig auch erkennbar (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 22; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris).

    Unmaßgeblich ist dabei, wie der Handelnde selbst sein Verhalten zunächst eingeschätzt und empfunden haben mag und verstanden wissen wollte (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 24).

    Sie sind jedenfalls bei der Interessenabwägung nicht generell ausgeschlossen und können berücksichtigt werden (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10; 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - zu B II 3 b aa der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7).

    Ist der Arbeitnehmer wegen gleichartiger Pflichtverletzungen schon einmal abgemahnt worden und verletzt er seine vertraglichen Pflichten gleichwohl erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch weiterhin zu Vertragsstörungen kommen (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 64 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 82).

    eine Wiederholung ausschließen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 28 mwN).

    Für die Feststellung einer sexuellen Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 4 AGG ist unmaßgeblich, wie der Handelnde selbst sein Verhalten zunächst eingeschätzt und empfunden haben mag und verstanden wissen wollte (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 24).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    So stellt beispielsweise das Berühren einer weiblichen Brust durch einen Mann regelmäßig einen sexuell bestimmten Eingriff in die körperliche Intimsphäre der Frau dar (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris).

    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 18 mwN).

    Dies wiederum ist für die handelnde Person regelmäßig auch erkennbar (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 22; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris).

    Unmaßgeblich ist dabei, wie der Handelnde selbst sein Verhalten zunächst eingeschätzt und empfunden haben mag und verstanden wissen wollte (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 24).

    Auch im Bereich sexueller Belästigung ist regelmäßig eine Abmahnung vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erforderlich, es sei denn, bereits ex ante ist erkennbar, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 - m. w. N.; LAG Köln 28. Januar 2015 - 11 Sa 42/14 -, Rn. 24, juris).

    eine Wiederholung ausschließen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 28 mwN).

    Für die Feststellung einer sexuellen Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 4 AGG ist unmaßgeblich, wie der Handelnde selbst sein Verhalten zunächst eingeschätzt und empfunden haben mag und verstanden wissen wollte (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 24).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., BAG 26. März 2009 - 2 AZR 953/07 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 626 Nr. 220; 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - Rn. 19, BAGE 118, 104 ; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349 -367).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD -AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17; 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 48 mwN, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD -AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7;10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349 -367).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349 -367).

    Für die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung kann es von erheblicher Bedeutung sein, ob der Arbeitnehmer bereits geraume Zeit in einer Vertrauensstellung beschäftigt war, ohne vergleichbare Pflichtverletzungen begangen zu haben (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09; 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - zu III 3 a der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 81 = EzA BGB § 626 nF Nr. 94).

    Es geht allein um die von einem objektiven Standpunkt aus zu beantwortende Frage, ob mit einer korrekten Erfüllung der Vertragspflichten zu rechnen ist (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -, BAGE 134, 349 -367, Rn. 47).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhaltes unterlaufen sind, ergeben (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucksache 14/4722, Seite 100; BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 1876 ff., zu II 2 a der Gründe).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH 11.02.1987 - IV b ZR 23/86 - NJW 1987, 1587 , zu 2 a der Gründe; BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - a. a. O., zu II 2 a aa der Gründe).

    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichtes an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen entfallen lässt, können sich auch ergeben, wenn die Beweiswürdigung nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denk- und Erfahrungsgesetze verstößt (BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 845 ; 11. Februar 1987, IVb ZR 23/86, NJW 1987, 1557, 1558; 9. Juli 1999, V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11).

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt u.a. dann vor, wenn Umständen Indizwirkungen zuerkannt werden, die sie nicht haben können, oder wenn die Ambivalenz von Indiztatsachen nicht erkannt wird (BGH 22. Januar 1991, VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894, 1895; Urt. v. 23. Januar 1997, I ZR 29/94, NJW 1997, 2757, 2759; 12. März 2004 - V ZR 257/03 -, BGHZ 158, 269 -282, Rn. 9).

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15 mwN).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Dabei muss sich das Gericht allerdings der Gefahren für jede Wahrheitsfindung bewusst sein (BGH 17. Februar 70 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 ; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11; vgl. Münchner Kommentar zur ZPO - Prütting a. a. O., Rn. 28 ff).

    Der Richter darf und muss sich aber in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 17. Februar 70 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 ; LAG Rheinland-Pfalz 10. November 2014 - 3 Sa 520/13).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Das methodische Grundprinzip besteht dabei darin, einen zu überprüfenden Sachverhalt (hier: Glaubhaftigkeit der spezifischen Aussage) so lange zu negieren, bis diese Negation mit den gesammelten Fakten nicht mehr vereinbar ist (BGH 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164 -182, Rn. 14).

    Zu berücksichtigen sind allerdings nicht alle denkbaren, sondern nur die im konkreten Fall nach dem Stand der Ermittlungen realistisch erscheinenden Erklärungsmöglichkeiten (BGH 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164 -182, Rn. 14).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11

    Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Beweiswürdigung

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichtes an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen entfallen lässt, können sich auch ergeben, wenn die Beweiswürdigung nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denk- und Erfahrungsgesetze verstößt (BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 845 ; 11. Februar 1987, IVb ZR 23/86, NJW 1987, 1557, 1558; 9. Juli 1999, V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11).

    Dabei muss sich das Gericht allerdings der Gefahren für jede Wahrheitsfindung bewusst sein (BGH 17. Februar 70 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 ; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11; vgl. Münchner Kommentar zur ZPO - Prütting a. a. O., Rn. 28 ff).

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH 11.02.1987 - IV b ZR 23/86 - NJW 1987, 1587 , zu 2 a der Gründe; BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - a. a. O., zu II 2 a aa der Gründe).

    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichtes an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen entfallen lässt, können sich auch ergeben, wenn die Beweiswürdigung nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denk- und Erfahrungsgesetze verstößt (BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 845 ; 11. Februar 1987, IVb ZR 23/86, NJW 1987, 1557, 1558; 9. Juli 1999, V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • VG Köln, 16.12.2010 - 26 K 2017/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen Kündigung mit

  • LAG Köln, 28.01.2015 - 11 Sa 42/14

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98

    Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

  • OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 1/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Berufung auf den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 520/13

    Lohnaufrechnung durch den Arbeitgeber - Aufrechnungsverbot - freie

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 16. Dezember 2015 - 3 Sa 60/15 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,65713
LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15 (https://dejure.org/2016,65713)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.01.2016 - 3 Sa 60/15 (https://dejure.org/2016,65713)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 3 Sa 60/15 (https://dejure.org/2016,65713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,65713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15
    Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 15, ZTR 2015, 329; 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 3; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19).

    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösenden Bedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., 21, BAGE 137, 292; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 12 f.; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 18; 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 13).

    Zu diesem Zeitpunkt, nämlich im Juli 1991, bestand kein Formerfordernis für die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung (vgl. hierzu BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 23; vgl. ferner BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 27, NZA 2014, 1341, danach findet das Schriftformgebot des § 14 Abs. 4 TzBfG keine Anwendung, wenn ein auf das Arbeitsverhältnis insgesamt einschlägiger Tarifvertrag eine Befristung oder auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses vorsieht).

    Es bedarf daher insoweit keiner Entscheidung, ob und inwieweit die Regelung in § 33 Abs. 2 bis 4 TV-L - ggf. nach gebotener verfassungskonformer - Auslegung iSd. §§ 21, 14 Abs. 1 TzBfG insgesamt sachlich gerechtfertigt und damit wirksam ist (vgl. zu den geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 57ff., NZA 2014, 1341).

    Die Aufzählung ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen oder auflösende Bedingungen ausschließen (BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 49, NZA 2014, 1341; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 23, BAGE 117, 255).

    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (vgl. hierzu BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 51, NZA 2014, 1341 mit Verweis auf BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255).

    Eine Tarifvorschrift, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall der unbefristeten vollen oder teilweisen Erwerbsminderung als sachlich gerechtfertigt ansieht, verlangt zu ihrer Wirksamkeit, dass das Arbeitsverhältnis nur bei einem voraussichtlich dauerhaften Rentenbezug enden soll (vgl. hierzu BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 52, NZA 2014, 1341 mit Verweis auf BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255).

    Die daraufhin in § 59 BAT nF entsprechend der Vorgaben der Rechtsprechung ausgestaltete Neuregelung diente der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (dazu BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 24, BAGE 117, 255, vgl. insgesamt hierzu BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 54f., NZA 2014, 1341).

  • BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15
    Vielmehr endet das Arbeitsverhältnis auch in diesem Fall wegen der Bewilligung der unbefristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn der Arbeitnehmer nicht form- und fristgerecht iSv. § 59 Abs. 3 BAT seine Weiterbeschäftigung beantragt hat (BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 28ff., BAGE 117, 255).

    Offengelassen hat das Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung, ob beim Zusammentreffen einer unbefristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Stellung des Weiterbeschäftigungsantrags die übrigen Voraussetzungen des § 59 Abs. 3 BAT vorliegen müssen und bereits zu diesem Zeitpunkt abschließend geprüft werden kann, ob nach Wegfall der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung und Wiederherstellung der teilweisen Erwerbsfähigkeit eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers möglich ist (vgl. (BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 30, aaO).

    Die Aufzählung ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen oder auflösende Bedingungen ausschließen (BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 49, NZA 2014, 1341; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 23, BAGE 117, 255).

    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (vgl. hierzu BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 51, NZA 2014, 1341 mit Verweis auf BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255).

    Eine Tarifvorschrift, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall der unbefristeten vollen oder teilweisen Erwerbsminderung als sachlich gerechtfertigt ansieht, verlangt zu ihrer Wirksamkeit, dass das Arbeitsverhältnis nur bei einem voraussichtlich dauerhaften Rentenbezug enden soll (vgl. hierzu BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 52, NZA 2014, 1341 mit Verweis auf BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255).

    Die daraufhin in § 59 BAT nF entsprechend der Vorgaben der Rechtsprechung ausgestaltete Neuregelung diente der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (dazu BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 24, BAGE 117, 255, vgl. insgesamt hierzu BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 54f., NZA 2014, 1341).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15
    Ziel des bEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, sie durch bestimmte Veränderungen künftig zu verringern, um so eine Kündigung zu vermeiden (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 30, DB 2015, 612; 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 20).

    (b) Es ist Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung des bEM zu ergreifen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 31, DB 2015, 612; 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 9, BAGE 140, 350; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23).

    Bei der Durchführung muss er eine bestehende betriebliche Interessenvertretung, das Einverständnis des Arbeitnehmers vorausgesetzt, hinzuziehen (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 31, aaO; BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8/09 - Rn. 55, BVerwGE 137, 148).

    Der Hinweis erfordert eine Darstellung der Ziele, die inhaltlich über eine bloße Bezugnahme auf die Vorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hinausgeht (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32, DB 2015, 612; BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8/09 - Rn. 52, BVerwGE 137, 148).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15
    Der Arbeitgeber muss aber im Prozess die objektive Nutzlosigkeit des bEM darlegen und ggf. beweisen (vgl. hierzu zB. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn.21 mwN).

    Er muss daher umfassend und konkret vortragen, warum weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisherigen Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung oder Veränderung möglich gewesen seien und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit habe eingesetzt werden können (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 21 mwN).

    (2) Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob diese Rechtsprechung auch auf den Fall der Unterlassung eines gebotenen bEM übertragen werden kann (vgl. hierzu BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 41 mit weiteren Angaben zum Streitstand).

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15
    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; ferner 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 14, 10.

    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösenden Bedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., 21, BAGE 137, 292; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 12 f.; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 18; 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 13).

    Sie sind weder überraschend iSd. § 305c Abs. 1 BGB noch verletzen sie das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. hierzu und zur näheren Begründung zB BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 18ff. mwN).

    Zu diesem Zeitpunkt, nämlich im Juli 1991, bestand kein Formerfordernis für die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung (vgl. hierzu BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 23; vgl. ferner BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 27, NZA 2014, 1341, danach findet das Schriftformgebot des § 14 Abs. 4 TzBfG keine Anwendung, wenn ein auf das Arbeitsverhältnis insgesamt einschlägiger Tarifvertrag eine Befristung oder auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses vorsieht).

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15
    Die Verletzung der Verpflichtung zur Durchführung eines bEM gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX führt vielmehr zu einer gesteigerten Darlegungslast des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Bestehen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit iSd. § 33 Abs. 3 TV-L (vgl. zur veränderten Darlegungslast aufgrund der Unterlassung eines bEM im Zusammenhang mit der auflösenden Bedingung in § 37 Abs. 4 UAbs.1 MTV-DP AG auch BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 60, ZTR 2012, 162).

    Der Arbeitgeber hat von sich aus alle denkbaren Alternativen zu würdigen und im Einzelnen darzulegen, aus welchen Gründen sowohl eine Anpassung des bisherigen Arbeitsplatzes als auch die Beschäftigung auf einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz ausscheidet (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 60, aaO).

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15
    Bei der Durchführung muss er eine bestehende betriebliche Interessenvertretung, das Einverständnis des Arbeitnehmers vorausgesetzt, hinzuziehen (vgl. BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 31, aaO; BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8/09 - Rn. 55, BVerwGE 137, 148).

    Der Hinweis erfordert eine Darstellung der Ziele, die inhaltlich über eine bloße Bezugnahme auf die Vorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hinausgeht (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 32, DB 2015, 612; BVerwG 23. Juni 2010 - 6 P 8/09 - Rn. 52, BVerwGE 137, 148).

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15
    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (vgl. hierzu BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 51, NZA 2014, 1341 mit Verweis auf BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255).

    Eine Tarifvorschrift, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall der unbefristeten vollen oder teilweisen Erwerbsminderung als sachlich gerechtfertigt ansieht, verlangt zu ihrer Wirksamkeit, dass das Arbeitsverhältnis nur bei einem voraussichtlich dauerhaften Rentenbezug enden soll (vgl. hierzu BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 52, NZA 2014, 1341 mit Verweis auf BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255).

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15
    (1) Mit Blick auf eine verhaltensbedingte Kündigung, die ohne die erforderliche Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX erklärt worden war, hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber eine Darlegungserleichterung zugebilligt, wenn das Integrationsamt gemäß § 85 SGB IX seine Zustimmung erteilt hat (vgl. BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - Rn. 27, BAGE 120, 293).

    Da das Verwaltungsverfahren nach §§ 85 ff. SGB IX der Prüfung der Rechte des schwerbehinderten Arbeitnehmers diene und die Entscheidung des Integrationsamts durch mehrere Instanzen nachprüfbar sei, könne nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass ein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX die Kündigung hätte verhindern können (vgl. BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - Rn. 28, aaO; BVerwG 19. August 2013 - 5 B 47.13 - Rn. 12).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15
    (b) Es ist Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung des bEM zu ergreifen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 31, DB 2015, 612; 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 9, BAGE 140, 350; 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23).

    (c) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer zuvor nach § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX auf die Ziele des bEM sowie Art und Umfang der dabei erhobenen Daten hinzuweisen (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 170/10 - Rn. 23).

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09

    Bedingungseintritt und Klagefrist

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

  • BVerwG, 19.08.2013 - 5 B 47.13

    Verfahrensmangel; Verletzung des § 114 VwGO; Kündigung von Schwerbehinderten;

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 891/98

    Tariflicher Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung -

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 204/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Januar 2016 - 3 Sa 60/15 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht