Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 14.11.2012

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20783
LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12 B (https://dejure.org/2013,20783)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.02.2013 - 3 Sa 600/12 B (https://dejure.org/2013,20783)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 3 Sa 600/12 B (https://dejure.org/2013,20783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 9 Abs. 3 GG; § 16 Abs. 1 BetrAVG
    Betriebsrentenanpassung durch gewerkschaftliche Unterstützungskasse; Eingeschränkte Kontrolle der Anpassungsentscheidung aus verfassungsrechtlichen Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrentenanpassung durch gewerkschaftliche Unterstützungskasse; Eingeschränkte Kontrolle der Anpassungsentscheidung aus verfassungsrechtlichen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3; BetrAVG § 16 Abs. 1
    Betriebsrentenanpassung durch gewerkschaftliche Unterstützungskasse; eingeschränkte Kontrolle der Anpassungsentscheidung aus verfassungsrechtlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12
    Art. 9 III GG überlässt den Koalitionen die Wahl ihrer Tätigkeiten und Mittel, mit denen sie die Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen verfolgen (BVerfG, Beschluss vom 10.9.2004 - 1 BvR 1191/03 - AP 167 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 2004, 1338).

    Durch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 III GG wird nicht nur der Einzelne, sondern auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und in ihren koalitionsspezifischen Betätigungen geschützt (BVerfG Beschluss vom 24.4.1996 - 1 BvR 712/86 - AP 2 zu § 57a HRG = NZA 96, 1157; Beschluss vom 10.9.2004 - 1 BvR 1191/03 - AP 167 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 2004, 1338; BAG, Urteil vom 7.7.2010 - 4 AZR 549/08 - AP 140 zu Art. 9 GG = NZA 2010, 1068; Schaub/Treber § 190 Rn. 19).

    Art. 9 III GG überlässt den Koalitionen die Wahl ihrer Tätigkeiten und Mittel, mit denen sie die Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen verfolgen (BVerfG, Beschluss vom 10.9.2004 - 1 BvR 1191/03 - AP 167 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 2004, 1338; Schaub/Treber § 190 Rn. 26).

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12
    Bei einer Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG ist es den Arbeitsgerichten auf Grund der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich untersagt, die Verwendung der Einkünfte einer Gewerkschaft im Einzelnen zu überprüfen oder gar zu bewerten (BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - AP Nr. 57 zu § 16 BetrAVG = NZA 2007, 39).

    Dennoch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BAG, dass aus einer Versorgungszusage unter Einschaltung einer Unterstützungskasse ein Rechtsanspruch entsteht, der aber ganz oder teilweise aus sachlichem Grund widerruflich ist (BAG, Urteil vom 17.5.1973 - 3 AZR 381/72 - AP 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen = NJW 73, 1946; BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - AP Nr. 57 zu § 16 BetrAVG = NZA 2007, 39.

    Andererseits muss aber auch eine Gewerkschaft, wie jeder andere Arbeitgeber, die Verbindlichkeiten erfüllen, die sie gegenüber ihren Arbeitnehmern übernommen hat (BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - AP Nr. 57 zu § 16 BetrAVG = NZA 2007, 39).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12
    Durch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 III GG wird nicht nur der Einzelne, sondern auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und in ihren koalitionsspezifischen Betätigungen geschützt (BVerfG Beschluss vom 24.4.1996 - 1 BvR 712/86 - AP 2 zu § 57a HRG = NZA 96, 1157; Beschluss vom 10.9.2004 - 1 BvR 1191/03 - AP 167 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 2004, 1338; BAG, Urteil vom 7.7.2010 - 4 AZR 549/08 - AP 140 zu Art. 9 GG = NZA 2010, 1068; Schaub/Treber § 190 Rn. 19).
  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12
    Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung die Koalitionsfreiheit, müssen die Gerichte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung des Privatrechts Rechnung tragen (BVerfG, Beschluss vom 14.11.1995 AP AP 80 zu Art. 9 GG = NZA 96, 381).
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12
    Durch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 III GG wird nicht nur der Einzelne, sondern auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und in ihren koalitionsspezifischen Betätigungen geschützt (BVerfG Beschluss vom 24.4.1996 - 1 BvR 712/86 - AP 2 zu § 57a HRG = NZA 96, 1157; Beschluss vom 10.9.2004 - 1 BvR 1191/03 - AP 167 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = NZA 2004, 1338; BAG, Urteil vom 7.7.2010 - 4 AZR 549/08 - AP 140 zu Art. 9 GG = NZA 2010, 1068; Schaub/Treber § 190 Rn. 19).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12
    Dennoch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BAG, dass aus einer Versorgungszusage unter Einschaltung einer Unterstützungskasse ein Rechtsanspruch entsteht, der aber ganz oder teilweise aus sachlichem Grund widerruflich ist (BAG, Urteil vom 17.5.1973 - 3 AZR 381/72 - AP 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen = NJW 73, 1946; BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - AP Nr. 57 zu § 16 BetrAVG = NZA 2007, 39.
  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93

    Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12
    In jedem Fall haben aber die Erhaltung des Betriebes und die Sicherung der Arbeitsplätze Vorrang vor der Befriedigung des Anpassungsbedarfs (BAG, Urteil vom 14.12.1993 - 3 AZR 519/93 - AP Nr. 29 zu § 16 BetrAVG = NZA 94, 551).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12
    Die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag kann die frühere Prognose entweder bestätigen oder entkräften (BAG, Urteil vom 17.04.1996 - 3 AZR 56/95 - AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG = NZA 97, 155).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12
    Diese besteht aus einem Basiszinssatz, der der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen entspricht, sowie einem für alle Unternehmen einheitlichen Risikozuschlag von 2 % (BAG, Urteil vom 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - AP Nr. 45 zu § 16 BetrAVG = NZA 2001, 1251; BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - AP Nr. 46 zu § 16 BetrAVG = NZA 2002, 560).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12
    Diese besteht aus einem Basiszinssatz, der der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen entspricht, sowie einem für alle Unternehmen einheitlichen Risikozuschlag von 2 % (BAG, Urteil vom 23.05.2000 - 3 AZR 146/99 - AP Nr. 45 zu § 16 BetrAVG = NZA 2001, 1251; BAG, Urteil vom 23.01.2001 - 3 AZR 287/00 - AP Nr. 46 zu § 16 BetrAVG = NZA 2002, 560).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,56764
LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12 (https://dejure.org/2012,56764)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2012 - 3 Sa 600/12 (https://dejure.org/2012,56764)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2012 - 3 Sa 600/12 (https://dejure.org/2012,56764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,56764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Tarifverträge der CGZP; Tariffähigkeit der CGZP; Verjährung von equal pay Ansprüchen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    AÜG § 10 Abs. 4; AÜG § 9; BGB § 195; BGB § 307
    Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 717/07

    Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12
    Zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss ein deutlicher Widerspruch bestehen (BAG, 29.11.1995, EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 4; BAG, 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG, 25.09.2008, DB 2009, 569).

    Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere auch das äußere Erscheinungsbild des Vertrags (BAG, 29.11.1995, EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 4; BAG, 25.09.2008, DB 2009, 569).

    Dabei ist das Überraschungsmoment um so eher zu bejahen, je belastender die Bestimmung ist (BAG, 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG, 25.09.2008, DB 2009, 569).

    Hier kann für den Verwender die Pflicht bestehen, auf die Bestimmung besonders hinzuweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorzuheben (BAG, 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG, 25.09.2008, DB 2009, 569).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12
    Das Transparenzgebot schließt dabei das Bestimmtheitsgebot ein (BAG, 31.08.2005, DB 2006 1273).

    Sie darf keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume enthalten, allerdings den Verwender auch nicht überfordern, so dass die Verpflichtung, den Inhalt der Klausel klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen besteht (BAG, 31.08.2005, DB 2006, 1273; BAG, 08.08.2007, DB 2008, 133; BAG, 14.08.2007, DB 2008, 66).

    c) Schließlich ist auch davon auszugehen, dass es sich um eine einseitige Ausschlussfrist handelt, die als unangemessene Benachteiligung des Klauselgegners anzusehen ist (BAG, 31.08.2005, aaO.).

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06

    Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge

    Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12
    Zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss ein deutlicher Widerspruch bestehen (BAG, 29.11.1995, EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 4; BAG, 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG, 25.09.2008, DB 2009, 569).

    Dabei ist das Überraschungsmoment um so eher zu bejahen, je belastender die Bestimmung ist (BAG, 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG, 25.09.2008, DB 2009, 569).

    Hier kann für den Verwender die Pflicht bestehen, auf die Bestimmung besonders hinzuweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorzuheben (BAG, 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG, 25.09.2008, DB 2009, 569).

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06

    Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12
    Sie darf keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume enthalten, allerdings den Verwender auch nicht überfordern, so dass die Verpflichtung, den Inhalt der Klausel klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen besteht (BAG, 31.08.2005, DB 2006, 1273; BAG, 08.08.2007, DB 2008, 133; BAG, 14.08.2007, DB 2008, 66).

    Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BAG, 08.08.2007, DB 2008, 133).

  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 855/06

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12
    Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BAG, 08.08.2007, DB 2008, 471).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12
    Abzuwägen sind die Interessen des Verwenders gegenüber den Interessen der typischerweise beteiligten Vertragspartner unter Berücksichtigung der Art, des Gegenstandes, des Zwecks und der besonderen Eigenart des jeweiligen Geschäfts (BAG, 02.09.2009, aaO; zusammenfassend insoweit: BAG, 19.01.2011, DB 2011, 1338).
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 973/06

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede

    Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12
    Sie darf keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume enthalten, allerdings den Verwender auch nicht überfordern, so dass die Verpflichtung, den Inhalt der Klausel klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen besteht (BAG, 31.08.2005, DB 2006, 1273; BAG, 08.08.2007, DB 2008, 133; BAG, 14.08.2007, DB 2008, 66).
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90

    Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger

    Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12
    Es kommt nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalls, sondern auf die typische Sachlage an (BGH 29.05.1991, NJW 1991, 2763).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12
    Das Interesse des Verwender an der Aufrechterhaltung der Klausel ist mit dem Interesse des Vertragspartners am Wegfall und deren Ersetzung durch die maßgebliche gesetzliche Bestimmung abzuwägen, wobei der gesamte Vertragsinhalt zu berücksichtigen ist (BAG, 31.08.2005, EzA ArbZG § 6 Nr. 6; BAG, 06.09.2007, DB 2008, 411).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2012 - 3 Sa 600/12
    Eine unangemessene Benachteiligung liegt vorliegend darin, dass allein der Kläger ohne ersichtliche kompensatorische Gegenleistung bestätigt, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit danach seien erledigt und abgegolten (siehe dazu BAG, 21.06.2011, DB 2011, 2663).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 896/07

    Vertragsstrafe - Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfristen

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11

    Bindung an ausdrücklich vereinbarte Einzelarbeitsvertrags-Ausschlussfristen

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • ArbG Herford, 10.08.2011 - 2 Ca 542/11

    Equal-Pay, CGZP, Bezugnahme auf fehlerhaften Tarifvertrag im Arbeitsvertrag,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht