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   LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17   

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https://dejure.org/2018,1915
LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17 (https://dejure.org/2018,1915)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2018 - 3 Sa 632/17 (https://dejure.org/2018,1915)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 3 Sa 632/17 (https://dejure.org/2018,1915)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitnehmerstatus; Feststellungsklage; Honorararztvertrag als Klinikarzt; Assistenzarzt und freies Dienstverhältnis; Aussetzung wegen sozialversicherungsrechtlicher Statusprüfung

  • IWW

    § 611a BGB, § ... 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. c) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 1 ZPO, §§ 13, 4, 7 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, § 611a Abs. 1 BGB, § 611 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 KHEntgG, § 2 KHEntgG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 148 ZPO, § 7 Abs. 1 SGB IV, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis bei einem Krankenhausarzt; Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Statusfeststellungsverfahrens bis zum Abschluss eines parallel betriebenen sozialversicherungsrechtlichen Verfahrens der Deutschen ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 4 KSchG; § 256 ZPO; § 84 HGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 611 BGB; § 2 Abs. 1 + 3 KHEntgG
    Arbeitnehmerstatus; Feststellungsklage; Honorararztvertrag als Klinikarzt; Assistenzarzt und freies Dienstverhältnis; Aussetzung wegen sozialversicherungsrechtlicher Statusprüfung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis bei einem Krankenhausarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, juris, Rz. 13; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 19), weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10, juris, Rz. 28).

    Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragspartner für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 22; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 19).

    Wenn die tatsächliche Handhabung nicht zwingend für ein Arbeitsverhältnis spricht, müssen die Parteien sich an dem von ihnen gewählten Vertragstypus festhalten lassen, es sei denn, sie wären beide oder jedenfalls eine von ihnen im Geschäftsverkehr gänzlich unerfahren (BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 33).

    Die einseitige Aufnahme in einen Dienstplan ohne vorherige Absprache vermag ein - dann sogar starkes - Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft zu begründen, ebenso wie die einseitige Heranziehung zu Dienstbereitschaften und das einseitige Heranziehen zu zusätzlichen Diensten in erheblichem Umfang (BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, juris, Rz. 17; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 21 ff.; BAG vom 20.05.2009 - 5 AZR 31/08, juris, Rz. 22).

  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17
    Umgekehrt führt bei dieser Antragstellung allein die Verneinung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits zur Klageabweisung ohne weitere Auseinandersetzung mit etwaigen gegen die Wirksamkeit der Kündigung sprechenden Gründen (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 14; BAG vom 28.11.2007 - 5 AZR 952/06, juris, Rz. 12; BAG vom 27.04.2006 - 2 AZR 360/05, juris, Rz. 17; BAG vom 27.10.2005 - 8 AZR 568/04, juris, Rz. 26; BAG vom 27.09.2001 - 2 AZR 389/00, juris, Rz. 21).

    Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 21.07.2015 - 9 AZR 484/14, juris, Rz. 20; BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12, juris, Rz. 15; BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, Rz. 13) durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete befindet.

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, juris, Rz. 13; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 19), weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10, juris, Rz. 28).

    Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragspartner für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 22; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 19).

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17
    Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 21.07.2015 - 9 AZR 484/14, juris, Rz. 20; BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12, juris, Rz. 15; BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, Rz. 13) durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete befindet.

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, juris, Rz. 13; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 19), weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10, juris, Rz. 28).

    Die einseitige Aufnahme in einen Dienstplan ohne vorherige Absprache vermag ein - dann sogar starkes - Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft zu begründen, ebenso wie die einseitige Heranziehung zu Dienstbereitschaften und das einseitige Heranziehen zu zusätzlichen Diensten in erheblichem Umfang (BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, juris, Rz. 17; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 21 ff.; BAG vom 20.05.2009 - 5 AZR 31/08, juris, Rz. 22).

  • LAG Hessen, 30.11.2015 - 16 Sa 583/15

    Abgrenzung von freiem Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis eines Facharztes in

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17
    Zunächst ist festzustellen, dass die Tätigkeit eines Krankenhaus- oder Klinikarztes typologisch sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als Honorararzt erbracht werden kann (allg. M., vgl. Hess. LAG vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15, BeckRS 2016, 66432, Rz. 17 ff.; LAG Thüringen vom 29.04.2010 - 1 Ta 29/10, juris, Rz. 19; Hanau, MedR 2015, 77, 83/84 m.w.N.).

    Daraus folgt die Zulässigkeit der Beschäftigung freiberuflicher Honorarärzte in Krankenhäusern und mithin die Anerkennung des Vertragstypus des freiberuflichen Honorararztes (ebenso Hess. LAG vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15, BeckRS 2016, 66432, Rz. 18; Hanau, MedR 2015, 77, 79 m.w.N.).

    Vereinbarte Dienstzeiten hingegen begründen ein Indiz für ein freies Dienstverhältnis (Hess. LAG vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15, BeckRS 2016, 66432, Rz. 19; Hanau, MedR 2015, 77, 83 m.w.N.).

  • LAG Thüringen, 29.04.2010 - 1 Ta 29/10
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17
    Zunächst ist festzustellen, dass die Tätigkeit eines Krankenhaus- oder Klinikarztes typologisch sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als Honorararzt erbracht werden kann (allg. M., vgl. Hess. LAG vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15, BeckRS 2016, 66432, Rz. 17 ff.; LAG Thüringen vom 29.04.2010 - 1 Ta 29/10, juris, Rz. 19; Hanau, MedR 2015, 77, 83/84 m.w.N.).

    Auch die bislang zur Abgrenzung angestellter zu auf Honorarbasis beschäftigten Ärzten ergangene arbeitsgerichtliche Rechtsprechung kennt sowohl Fälle von Fachärzten wie auch solche von Ärzten ohne Facharztqualifikation, die gleichwohl als freie Mitarbeiter eingestuft worden sind (vgl. LAG Thüringen vom 29.04.2010 - 1 Ta 29/10, juris, Rz. 4 und 20).

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17
    Vielmehr sind die Begriffe der versicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV und des Arbeitsverhältnisses nicht deckungsgleich (BAG vom 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, juris, Rz. 11).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, juris, Rz. 13; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 19), weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10, juris, Rz. 28).
  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17
    Erforderlich ist somit eine zumindest teilweise rechtliche präjudizielle Bedeutung des in einem anderen Verfahren oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellenden Rechtsverhältnisses für den vorliegenden Rechtsstreit (BAG vom 26.10.2009 - 3 AZB 24/09, juris, Rz. 7; Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 148 Rn. 5 m.w.N.).
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17
    Die einseitige Aufnahme in einen Dienstplan ohne vorherige Absprache vermag ein - dann sogar starkes - Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft zu begründen, ebenso wie die einseitige Heranziehung zu Dienstbereitschaften und das einseitige Heranziehen zu zusätzlichen Diensten in erheblichem Umfang (BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, juris, Rz. 17; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 21 ff.; BAG vom 20.05.2009 - 5 AZR 31/08, juris, Rz. 22).
  • BGH, 15.06.1993 - VI ZR 175/92

    Intubationsnarkose durch Assistentarzt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17
    Ärztlich notwendige Rücksprachen mit den Fachärzten oder dem Chefarzt und das Vorhalten entsprechender Hintergrunddienste begründen keine ein Arbeitsverhältnis kennzeichnende inhaltliche Weisungsbindung, sondern sind Bestandteil der - auch haftungsrechtlich bedeutsamen (vgl. insoweit die zutreffend von dem Kläger selbst zitierte Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 15.06.1993 - VI ZR 175/92, juris, Rz. 16 ff.) - Organisation des Klinikbetriebs und der dort zu erbringenden ärztlichen Dienstleistungen.
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

  • BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Motorrad-Rennfahrerin)

  • ArbG Wuppertal, 30.05.2017 - 4 Ca 1176/16
  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06

    Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher

  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05

    Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 22/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 20/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 5/19 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 KR 14/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 14/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2019 - L 7 AL 113/18
    Es ist durch das Bundessozialgericht (BSG) geklärt, dass die Tätigkeit als Honorararzt - anders als die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, die überwiegend den Status als Selbstständigen bejaht hatte (vgl. zuletzt Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2018 - 3 Sa 632/17) - regelmäßig in einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt wird und damit der Sozialversicherungspflicht unterliegt (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R-, NZS 2019, 785).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2019 - L 7 AL 114/18
    Es ist durch das Bundessozialgericht (BSG) geklärt, dass die Tätigkeit als Honorararzt - anders als die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, die überwiegend den Status als Selbstständigen bejaht hatte (vgl. zuletzt Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2018 - 3 Sa 632/17) - regelmäßig in einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt wird und damit der Sozialversicherungspflicht unterliegt (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R-, NZS 2019, 785).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2019 - L 7 AL 112/18
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