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   LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55143
LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17 (https://dejure.org/2017,55143)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06.12.2017 - 3 Sa 64/17 (https://dejure.org/2017,55143)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 3 Sa 64/17 (https://dejure.org/2017,55143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die tarifvertraglichen Regelungen der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Inhalt arbeitsvertragliche Tätigkeit - Differenzvergütung - Equal pay

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unbegründete Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die tarifvertraglichen Regelungen der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • templin-thiess.de (Kurzinformation)

    Bezugnahme auf Tarifwerk iGZ/DGB ist kein AGB-Verstoß

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bezugnahme auf das Tarifwerk iGZ/DGB ist wirksam!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17
    Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterscheidet Arbeitsbedingungen von den Vertragsbedingungen und regelt so unterschiedliche Tatbestände (BAG, Urteil vom 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 -, BAGE 137, 249-259, Rn. 16).

    Damit unterscheidet die Richtlinie zwischen den Pflichten des Entleihers und denen des Verleihers (BAG 23. März 2011 aaO.).

    a RL ist abschließend (BAG 23. März 2011 aaO.).

    Die im AÜG vorgenommene Unterscheidung von Vertrags- und Arbeitsbedingungen steht der Bestimmung der wesentlichen Arbeitsbedingungen mittels eines Rückgriffs auf den in § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG enthaltenen Katalog der wesentlichen Vertragsbedingungen daher entgegen (BAG 23. März 2011 aaO.; ErfK/Wank 16. Aufl. § 3 AÜG Rn. 13; Wank NZA 2003, 14, 17; Schüren/Wank RdA 2011, 1, 4; aA Mengel in Thüsing AÜG 2. Aufl. § 9 Rn. 30; HWK/Kalb 4. Aufl. § 3 AÜG Rn. 29; Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 129; Sansone Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht 2011 S. 422; Lembke BB 2010, 1533, 1537; Boemke RIW 2009, 177, 180).

    Auch die Gesetzesmaterialien zu § 10 Abs. 4 AÜG sprechen nur Arbeitsbedingungen an, die im jeweiligen Richtlinienentwurf bzw. der verabschiedeten Richtlinie ausdrücklich benannt wurden oder werden (BAG 23. März 2011 aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13

    Annahmeverzug im Leiharbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17
    Dies haben das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 11.10.2013, 3 Sa 699/10, zitiert nach juris) und das LAG Düsseldorf (Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 juris) mit überzeugender Begründung zu vergleichbaren Tarifverträgen ausgeführt.

    Dynamische Bezugnahmen auf Tarifverträge wirken zudem in der Regel günstig für die Arbeitnehmer (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 juris).

  • LAG Nürnberg, 11.10.2013 - 3 Sa 699/10

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf den MTV Zeitarbeit vom 22.07.2003 in einem

    Auszug aus LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17
    Nach ganz überwiegender Meinung (z.B. LAG Nürnberg, Urt. v. 11.10.2013 - 3 Sa 699/10; dazu: Bissels, jurisPR- ArbR 25/2014 Anm. 1; ArbG Freiburg v. 14.01.2014 - 5 Ca 555/12, 5 Ca 531/13; Bayreuther, DB 2014, 717; Motz in: BeckOK-ArbR, § 10 AÜG Rn. 42.1 ff.; Hermann/Molle, BB 2013, 1781; Müntefering, NZA 2015, 711; Schüren, NZA 2013, 952; Schüren, jurisPR-ArbR 37/2013 Anm. 1; Henssler in: Henssler/Moll/Bepler, Der Tarifvertrag, Teil 10 Rn. 39b; Däubler/Reim § 1 Rn. 73 ff. Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 1 Rn. 472 ff.; Wiedemann § 1 Rn. 176 ff.; ) gibt es verschiedene Erscheinungsformen des mehrgliedrigen Tarifvertrages im weiteren Sinne.

    Dies haben das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 11.10.2013, 3 Sa 699/10, zitiert nach juris) und das LAG Düsseldorf (Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 juris) mit überzeugender Begründung zu vergleichbaren Tarifverträgen ausgeführt.

  • LAG Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 22 Sa 73/12

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf die Tarifverträge der DGB Tarifgemeinschaft

    Auszug aus LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17
    Zum selben Ergebnis führt die Annahme eines "mehrgliedrig-einheitlichen" Tarifwerks (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Juni 2013 - 22 Sa 73/12 - juris; Rieble BB 2012, 2177, 2178).

    Dies entspricht dem Willen der vertragschließenden Parteien und ist angesichts der Gepflogenheiten in der Zeitarbeitsbranche die einzig praktikable Lösung (LAG Baden- Württemberg 04. Juni 2013 aaO).

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

    Auszug aus LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17
    Insbesondere arbeitsvertragliche Bezugnahmen auf tarifliche Regelwerke, auch wenn sie dynamisch ausgestaltet sind, entsprechen einer im Arbeitsrecht gebräuchlichen Regelungstechnik und dienen den Interessen beider Parteien eines auf die Zukunft gerichteten Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 107/11, Rn. 22, zitiert nach juris).

    Eine dynamische Verweisung auf das jeweils gültige Tarifrecht entspricht einer im Arbeitsrecht gebräuchlichen Regelungstechnik und dienen den Interessen beider Parteien eines auf die Zukunft gerichteten Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 107/11, Rn. 22, zitiert nach juris).

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Auszug aus LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17
    Das ist zur Wahrung des Transparenzgebots für Klauseln, die - wie im Regelfall - auf einen bestimmten bzw. bestimmbaren Tarifvertrag oder ein bestimmtes bzw. bestimmbares tarifliches Regelwerk im Sinne einer Einheit aus Mantel-, Entgelt- undsonstigen Einzeltarifverträgen verweisen, ausreichend (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2012, 4 AZR 85/11, Rn. 35, zitiert nach juris).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2012, 5 AZR 347/11, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Grundsatz

    Auszug aus LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17
    Bei der Beurteilung, ob eine Regelung dem Transparenzgebot genügt, ist folglich nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr abzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 238/10, Rn. 27, m.w.N., zitiert nach juris).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

    Auszug aus LAG Bremen, 06.12.2017 - 3 Sa 64/17
    Dieser ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BAG, Urteil vom 29.06.2004, 1 AZR 143/03, zitiert nach juris).Vorliegend ist unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen nach Auffassung der Berufungskammer ein einheitliches Tarifwerk gegeben.
  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18

    Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 6. Dezember 2017 - 3 Sa 64/17 - aufgehoben, soweit es dessen Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 16. März 2017 - 5 Ca 5482/16 - in Höhe von 17.920,81 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat.
  • LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17

    Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger

    der weitestgehend vergleichbaren Frage hinsichtlich der zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und der iGZ geschlossenen Tarifverträge: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 7 Sa 1053/13 -, Rn. 61, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. März 2016 - 7 Sa 352/15 -, juris; Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 06. Dezember 2017 - 3 Sa 64/17 -, Rn. 96, juris; Ulrici, jurisPR-ArbR 22/2018 Anm. 4 D).
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