Rechtsprechung
LAG München, 20.10.2005 - 3 Sa 655/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
BGB § 12 BGB § 249 BGB § 280 BGB § 862 BGB § 1004 GG Art. 1 Abs. 1 GG Art. 2 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlen einer Regelfrist für die Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten; Anforderungen an die Wirkungslosigkeit einer Abmahnung wegen Zeitablaufs
- Judicialis
BGB § 12; ; BGB § 249; ; BGB § 280; ; BGB § 862; ; BGB § 1004; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Regelfrist zur Entfernung der Abmahnung aus Personalakte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 12.05.2005 - 10b Ca 2764/03
- LAG München, 20.10.2005 - 3 Sa 655/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus LAG München, 20.10.2005 - 3 Sa 655/05
Eine feste Regelfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung ihre Wirkung verliert und deshalb aus der Personalakte zu entfernen ist, besteht nicht (im Anschluss an BAG 10.10.2002, Az. 2 AZR 418/01).Allerdings besteht - entgegen einer weit verbreiteten Meinung in der Praxis - keine feste Regelfrist, nach deren Ablauf die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen ist (BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01).
- BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85
Haftung des Betriebserwerbers für Abfindungsforderung bei Betriebsübergang im …
Auszug aus LAG München, 20.10.2005 - 3 Sa 655/05
In einem solchen Falle erwächst das Recht des Arbeitnehmers, die Entfernung der Abmahnung aus den Personalakten zu verlangen (BAG AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969, Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 87, 458).
- ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis stellt grundsätzlich einen …
Es ist selbst bei einem Zeitraum von zwei Jahren nicht stets von einer Wirkungslosigkeit der Abmahnung und damit einem Entfernungsanspruch auszugehen (so auch LAG München vom 3..10.2005 - 3 Sa 655/05; zitiert nach juris).
Rechtsprechung
LAG Hamm, 06.07.2005 - 3 Sa 655/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 10.02.2005 - 6 (5) Ca 4925/04
- LAG Hamm, 06.07.2005 - 3 Sa 655/05
- BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Wird zitiert von ...
- BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Juli 2005 - 3 Sa 655/05 - wird zurückgewiesen, soweit sie den Rechtsstreit zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 4. betrifft sowie insoweit, als das Landesarbeitsgericht die Berufung gegen das klageabweisende Urteil über die Zinsforderung gegen die Beklagte zu 5. zurückgewiesen hat.