Rechtsprechung
| LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Techniker Krankenkasse
- bremen.de
Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 €
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- ra-skwar.de (Pressemitteilung)
Sittenwidrigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 28.02.2008 - 5 Ca 5263/07
- LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
5,20 Euro Stundenlohn ist sittenwidriger Lohnwucher // KiK-Mitarbeiterinnen
In einer nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlichten Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2008 - 5 Sa 6/08; LAG Bremen 17. Juni 2008 - 1 Sa 29/08; LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08; LAG Hamburg 17. April 2008 - 1 Sa 10/07; LAG Berlin-Brandenburg 28. Februar 2007 - 15 Sa 1363/06; skeptisch gegenüber einer betragsmäßigen Festlegung durch Rechtsprechung Bepler, FS Richardi, 189, 192 - für eine bestimmte Unterschreitensgrenze aber S. 203).Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass gerade bei besonders niedrigen Vergütungen auch eine geringere Abweichung ganz wesentlich darüber entscheiden könne, ob aus einem im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Stundenentgelt eine auskömmliche Lebensgrundlage gezogen werden könne (LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08).
Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt an individuellen Umständen und kann schon deshalb nicht in die Vergleichsbetrachtung eingestellt werden (ähnl. LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08).
- LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08
Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel
In einer nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlichten Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2008 - 5 Sa 6/08; LAG Bremen 17. Juni 2008 - 1 Sa 29/08; LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08; LAG Hamburg 17. April 2008 - 1 Sa 10/07; LAG Berlin-Brandenburg 28. Februar 2007 - 15 Sa 1363/06; skeptisch gegenüber einer betragsmäßigen Festlegung durch Rechtsprechung Bepler, FS Richardi, 189, 192 - für eine bestimmte Unterschreitensgrenze aber S. 203).Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass gerade bei besonders niedrigen Vergütungen auch eine geringere Abweichung ganz wesentlich darüber entscheiden könne, ob aus einem im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Stundenentgelt eine auskömmliche Lebensgrundlage gezogen werden könne (LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08).
Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt an individuellen Umständen und kann schon deshalb nicht in die Vergleichsbetrachtung eingestellt werden (ähnl. LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08).
- ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08 Daher bietet die tatsächlich zugeflossene Nettovergütung keinen geeigneten Anknüpfungspunkt für die Bestimmungen des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung (vgl. dazu nur LAG Bremen vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08 - mit weiteren Nachweisen in Rdnr. 187 ff).
- LSG Bayern, 26.07.2011 - L 5 R 425/08
Sozialversicherung - beitragsrechtliche Behandlung von steuerfreien Zuschlägen …
Dann kann bei einem Niedriglohn, der zwei Drittel unter dem tariflichen/ortsüblichen Lohn liegt, nicht das tatsächlich geleistete Bruttoentgelt, sondern das arbeitsrechtlich geschuldete Entgelt (BAG Urteil vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03; LAG Bremen Urteil vom 28.8.2008 - 3 Sa 69/08; Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 2.11.2010 - 5 Sa 91/10) fiktiv der Beitragsberechnung zugrunde zu legen sein (sog. Phantomlohn).
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