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   LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08   

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LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08 (https://dejure.org/2008,5637)
LAG Bremen, Entscheidung vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08 (https://dejure.org/2008,5637)
LAG Bremen, Entscheidung vom 28. August 2008 - 3 Sa 69/08 (https://dejure.org/2008,5637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit einer Vergütungsabrede vor dem Hintergrund der Problematik der Rechtmäßigkeit bestimmter niedriger Vergütungen; Generelle Klassifizierung von einem sog. drittbezogenen Personaleinsatz am Markt anbietenden ...

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 EUR

  • rabüro.de

    Zur Sittenwidrigkeit einer Vergütungsabrede

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein Lohn von 2/3 der tariflichen Vergütung ist sittenwidrig, wenn im betreffenden Wirtschaftszweig gewöhnlich der Tariflohn gezahlt wird

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08
    Sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB setzen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (vgl. BAG, Urteil vom 23. Mai 2001, 5 AZR 527/99, EzA Nr. 29 zu § 138 BGB; BAG, Urteil vom 24.03.2004, 5 AZR 303/03, AP Nr. 59 zur § 138 BGB; BAG, Urteil vom 26.04.2006, 5 AZR 549/05, AP Nr. 63 zu § 138 BGB).

    Entspricht der Tariflohn indessen nicht der verkehrsüblichen Vergütung und liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (vgl. BAG, Urteil vom 23. Mai 2001, 4 AZR 527/99, EzA Nr. 29 zu § 138 BGB; BAG, Urteil vom 24.03.2004, 5 AZR 303/03, AP Nr. 59 zu § 138 BGB).

    aa) Die Beklagte gehört mit ihren Leistungen nicht dem Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung an (vgl. dazu BAG, Urteil vom 24.03.2004, 5 AZR 303/03, AP Nr. 59 zu § 138 BGB, I. 2. c) aa) der Gründe).

    Es hat lediglich ausgeführt, dass zur Feststellung des auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung nicht auf einen bestimmten Abstand zwischen dem Arbeitsentgelt und dem Sozialhilfesatz abgestellt werden könne und auch die Pfändungsgrenzen des § 850 c ZPO keinen geeigneten Anknüpfungspunkt darstellten (BAG, Urteil vom 24.03.2004, 5 AZR 303/03, AP Nr. 59 zu § 138 BGB).

    Wie ausgeführt hat das Bundesarbeitsgericht der Heranziehung von Sozialhilfesätzen im Rahmen der Frage von sittenwidrigem Lohn eine Absage erteilt (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002, 5 AZR 303/03, AP Nr. 59 zu § 138 BGB; BAG, Urteil vom 01.11.1995, 5 AZR 84/94, AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985).

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08
    Sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB setzen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (vgl. BAG, Urteil vom 23. Mai 2001, 5 AZR 527/99, EzA Nr. 29 zu § 138 BGB; BAG, Urteil vom 24.03.2004, 5 AZR 303/03, AP Nr. 59 zur § 138 BGB; BAG, Urteil vom 26.04.2006, 5 AZR 549/05, AP Nr. 63 zu § 138 BGB).

    Bei arbeitsvertraglichen Vergütungsabreden ist jedoch auf den jeweils streitgegenständlichen Zeitraum abzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2006, 5 AZR 549/05, AP Nr. 63 zu § 138 BGB; Sächsisches LAG, Urteil vom 10.01.2007, 2 Sa 695/05).

    Im Übrigen hat es - abgesehen von besonderen Konstellationen (vgl. Urteile vom 26.04.2006, 5 AZR 549/05, NZA 06, 1354 ff. und vom 22.01.2008, 9 AZR 999/06, NJW 2008, 1833 ff.) - offengelassen, ob und ggf. von welchem Richtwert auszugehen ist und ob ggf. auch die absolute Entgelthöhe zu berücksichtigen ist.

    Vielmehr genügt es, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2006, 5 AZR 549/05, AP Nr. 63 zu § 138 BGB).

    Dies führt zur Anwendbarkeit des § 612 Abs. 2 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2006, 5 AZR 549/05, AP Nr. 63 zu § 138 BGB; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2008, 5 Sa 45/07).

  • ArbG Dortmund, 29.05.2008 - 4 Ca 274/08

    Sittenwidriger Lohn, angemessene Vergütung, Discounthandel

    Auszug aus LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08
    Von einem solchen Richtwert gehen auch verschiedene Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit aus (LAG Bremen, Urteil v. 17.06.2008, 1 Sa 29/08 in einem Parallelrechtsstreit; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2007, 15 Sa 1363/06; LAG Berlin, Urteil vom 20.02.1998, 6 Sa 145/07, LAGE Nr. 11 zu § 138 BGB; ArbG Dortmund, Urteil vom 29.05.2008, 4 Ca 274/08; ebenso Reinecke NZA 2000, Beilage zu Heft 3, 23, 32; Peter, AuR 1999, 289, 293).

    Dies wäre aber ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 TzBfG (vgl. Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 29. Mai 2008, 4 Ca 274/08).

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08
    Auffällig ist dieses Missverhältnis dann, wenn dem Kundigen dies - sei es erst nach Aufklärung des Sachverhalts - ohne weiteres ins Auge springt (vgl. BGH Urteil vom 22.04.1997, 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53).

    Der BGH hat in einem Fall der strafrechtlichen Beurteilung von Lohnwucher die tatrichterliche Würdigung des Landgerichts, ein auffälliges Missverhältnis liege bei einem Lohn vor, der 2/3 des Tariflohns betrage, revisionsrechtlich gebilligt (vgl. BGH Urteil vom 22.04.1997, 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53).

  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08
    Wie ausgeführt hat das Bundesarbeitsgericht der Heranziehung von Sozialhilfesätzen im Rahmen der Frage von sittenwidrigem Lohn eine Absage erteilt (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002, 5 AZR 303/03, AP Nr. 59 zu § 138 BGB; BAG, Urteil vom 01.11.1995, 5 AZR 84/94, AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08
    Das hat seinen Grund darin, dass die Tarifvertragsparteien selbst im Rahmen ihrer rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gewisse häufig vorkommende und typische Aufgaben einer bestimmten Vergütungsgruppe fest zuordnen können (BAG, Urteil vom 17.04.2003, 8 AZR 482/01, juris).
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 725/98

    Eingruppierung der Tätigkeit einer Packerin in Lohngruppen

    Auszug aus LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08
    Soweit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, sind die Tätigkeitsbeispiele im Rahmen der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe als Richtlinien für die Bewertung mit zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 07.07.1999, 10 AZR 725/98, juris).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08
    (1) Eine Nettovergütungsvereinbarung bedeutet, dass im Gegensatz zu einer Bruttovergütungsvereinbarung keine gesetzlichen Abzüge, also auch keine steuerlich berechtigten Abzüge, vom Entgelt vorzunehmen sind (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.2003, 9 AZR 302/02, AP Nr. 63 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Auszug aus LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08
    Gibt ein Tarifvertrag keine eigene Definition, wer als Arbeiter oder Angestellter im Sinne des Tarifvertrages eingeordnet werden soll, so ist zu ermitteln, ob der Begriff des Arbeiters oder Angestellten im allgemeinrechtlichen Sinne im Tarifvertrag verwendet wird (vgl. BAG, Urteil vom 21.08.2003, 8 AZR 430/02, AP Nr. 185 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07

    Praktikantenverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Sittenwidrigkeit - Wucherlohn

    Auszug aus LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08
    Dies führt zur Anwendbarkeit des § 612 Abs. 2 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.2006, 5 AZR 549/05, AP Nr. 63 zu § 138 BGB; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2008, 5 Sa 45/07).
  • LAG Bremen, 17.06.2008 - 1 Sa 29/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 EUR

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • LAG Hessen, 19.11.2007 - 16 Sa 569/07

    Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06

    Sittenwidrige Vergütung - Indizwirkung eines entsprechenden Tarifvertrages -

  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 999/06

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die

  • LAG Sachsen, 10.01.2007 - 2 Sa 695/05

    Arbeitsentgelt

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    In einer nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlichten Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2008 - 5 Sa 6/08; LAG Bremen 17. Juni 2008 - 1 Sa 29/08; LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08; LAG Hamburg 17. April 2008 - 1 Sa 10/07; LAG Berlin-Brandenburg 28. Februar 2007 - 15 Sa 1363/06; skeptisch gegenüber einer betragsmäßigen Festlegung durch Rechtsprechung Bepler, FS Richardi, 189, 192 - für eine bestimmte Unterschreitensgrenze aber S. 203).

    Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass gerade bei besonders niedrigen Vergütungen auch eine geringere Abweichung ganz wesentlich darüber entscheiden könne, ob aus einem im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Stundenentgelt eine auskömmliche Lebensgrundlage gezogen werden könne (LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08).

    Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt an individuellen Umständen und kann schon deshalb nicht in die Vergleichsbetrachtung eingestellt werden (ähnl. LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08).

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusfahrer und Begleitperson?

    Abgesehen davon darf nicht übersehen werden, dass die Abgabenfreiheit mit Nachteilen der Klägerin im Hinblick auf ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche verknüpft ist (ebenso LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO; LAG Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08, LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 2; ErfK-Preis, 14. Aufl., § 612 Rdz. 3; abweichend LAG Hamm, Urteil vom 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12, juris).
  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    In einer nach Verkündung des vorliegenden Urteils veröffentlichten Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung angenommen, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08; ebenso LAG Rheinland-Pfalz 19. Mai 2008 - 5 Sa 6/08; LAG Bremen 17. Juni 2008 - 1 Sa 29/08; LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08; LAG Hamburg 17. April 2008 - 1 Sa 10/07; LAG Berlin-Brandenburg 28. Februar 2007 - 15 Sa 1363/06; skeptisch gegenüber einer betragsmäßigen Festlegung durch Rechtsprechung Bepler, FS Richardi, 189, 192 - für eine bestimmte Unterschreitensgrenze aber S. 203).

    Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass gerade bei besonders niedrigen Vergütungen auch eine geringere Abweichung ganz wesentlich darüber entscheiden könne, ob aus einem im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Stundenentgelt eine auskömmliche Lebensgrundlage gezogen werden könne (LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08).

    Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt an individuellen Umständen und kann schon deshalb nicht in die Vergleichsbetrachtung eingestellt werden (ähnl. LAG Bremen 28. August 2008 - 3 Sa 69/08).

  • LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13

    Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns im Bereich

    Abgesehen davon darf nicht übersehen werden, dass die Abgabenfreiheit mit Nachteilen der Klägerin im Hinblick auf ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche verknüpft ist (ebenso LAG Hamm, Urteile vom 18.03.2009, aaO; LAG Bremen, Urteil vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08, LAGE § 138 BGB 2002 Nr. 2; ErfK-Preis, 14. Aufl., § 612 Rdz. 3; abweichend LAG Hamm, Urteil vom 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12, juris).
  • LSG Bayern, 26.07.2011 - L 5 R 425/08

    Sozialversicherung - beitragsrechtliche Behandlung von steuerfreien Zuschlägen

    Dann kann bei einem Niedriglohn, der zwei Drittel unter dem tariflichen/ortsüblichen Lohn liegt, nicht das tatsächlich geleistete Bruttoentgelt, sondern das arbeitsrechtlich geschuldete Entgelt (BAG Urteil vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03; LAG Bremen Urteil vom 28.8.2008 - 3 Sa 69/08; Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 2.11.2010 - 5 Sa 91/10) fiktiv der Beitragsberechnung zugrunde zu legen sein (sog. Phantomlohn).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 3 Sa 437/14

    Arbeitnehmerbegriff - Korrekturtätigkeit - Nettolohnvereinbarung

    Eine Vergütungsvereinbarung stellt im Zweifel eine Bruttovereinbarung dar (BAG 18.01.1974 AP Nr. 19 zu § 670 BGB; 29.09.2004 EzA § 42d EStG Nr. 2); dies gilt auch bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gem. § 8 Abs. 4 SGB IV (LAG Brem. 28.08.2008 - 3 Sa 69/08 - EzA-SD 24/2008 S. 11 LS).
  • ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08

    Entgeltdifferenzen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis; Internationale

    Daher bietet die tatsächlich zugeflossene Nettovergütung keinen geeigneten Anknüpfungspunkt für die Bestimmungen des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung (vgl. dazu nur LAG Bremen vom 28.08.2008 - 3 Sa 69/08 - mit weiteren Nachweisen in Rdnr. 187 ff).
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