Weitere Entscheidung unten: LAG München, 13.03.2003

Rechtsprechung
   LAG Köln, 28.05.2003 - 3 Sa 723/02   

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https://dejure.org/2003,8547
LAG Köln, 28.05.2003 - 3 Sa 723/02 (https://dejure.org/2003,8547)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.05.2003 - 3 Sa 723/02 (https://dejure.org/2003,8547)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 3 Sa 723/02 (https://dejure.org/2003,8547)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung; Kleinbetrieb, Treu und Glauben, Darlegungs- und Beweislast

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 242 BGB, §§ 1, 23 KSchG
    Kündigung; Kleinbetrieb, Treu und Glauben, Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Gebotes von Treu und Glauben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts; Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben bei Kleinbetrieben; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei Kleinbetrieben

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2003 - 3 Sa 723/02
    Eine Kündigung verstößt dann gegen § 242 BGB und ist nichtig, wenn sie aus Gründen, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind, Treu und Glauben verletzt (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 -, EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 1; LAG Köln, Urteil vom 16.08.2002 - 11 Sa 487/02 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2002 - 8 Sa 914/02 -).

    Soweit unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, gebietet der verfassungsrechtliche Schutz des Arbeitsplatzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ein gewisses Maß an sozialer Rücksichtsnahme (BVerfG, Beschluss vom 27.01.1998 - I BvL 15/87 -, BVerfGE 79, 169; BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 -, EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 1).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der die Kammer folgt, kommen insoweit die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast zur Anwendung (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 - EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 1; BAG, Urteil vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99 - EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 4).

    Nur dann sprechen Sachumstände dafür, dass der Arbeitgeber das erforderliche Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme außer acht gelassen hat (vgl. BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 - EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 1).

  • BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88

    Überhangmandate I

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2003 - 3 Sa 723/02
    Soweit unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, gebietet der verfassungsrechtliche Schutz des Arbeitsplatzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ein gewisses Maß an sozialer Rücksichtsnahme (BVerfG, Beschluss vom 27.01.1998 - I BvL 15/87 -, BVerfGE 79, 169; BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 -, EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 08.10.2002 - 8 Sa 914/02

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2003 - 3 Sa 723/02
    Eine Kündigung verstößt dann gegen § 242 BGB und ist nichtig, wenn sie aus Gründen, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind, Treu und Glauben verletzt (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 -, EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 1; LAG Köln, Urteil vom 16.08.2002 - 11 Sa 487/02 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2002 - 8 Sa 914/02 -).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2003 - 3 Sa 723/02
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der die Kammer folgt, kommen insoweit die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast zur Anwendung (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 - EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 1; BAG, Urteil vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99 - EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 4).
  • LAG Köln, 16.08.2002 - 11 Sa 487/02

    sittenwidrige Kündigung; treuwidrige Kündigung; widersprüchliches Verhalten;

    Auszug aus LAG Köln, 28.05.2003 - 3 Sa 723/02
    Eine Kündigung verstößt dann gegen § 242 BGB und ist nichtig, wenn sie aus Gründen, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind, Treu und Glauben verletzt (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00 -, EzA § 242 BGB Kündigung Nr. 1; LAG Köln, Urteil vom 16.08.2002 - 11 Sa 487/02 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2002 - 8 Sa 914/02 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

    Es ist darauf zu achten, dass vom Arbeitnehmer nicht Darlegungen verlangt werden, die er mangels eigener Kenntnismöglichkeiten gar nicht erbringen kann (BAG 18.01.1990 EzA § 23 KSchG Nr. 9; 26.06.2008 EzA § 23 KSchG Nr. 32; LAG Köln 28.05.2003 - 3 Sa 723/02, EzA-SD 19/03, S. 11 LS).
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   LAG München, 13.03.2003 - 3 Sa 723/02   

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https://dejure.org/2003,12265
LAG München, 13.03.2003 - 3 Sa 723/02 (https://dejure.org/2003,12265)
LAG München, Entscheidung vom 13.03.2003 - 3 Sa 723/02 (https://dejure.org/2003,12265)
LAG München, Entscheidung vom 13. März 2003 - 3 Sa 723/02 (https://dejure.org/2003,12265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist; Bezugnahme im Arbeitsvertrag; Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers; Zulässiges Bestreiten in der Berufungsinstanz; Lohnabrechnung enthält in der Regel kein abstraktes oder konkretes Schuldanerkenntnis

  • Judicialis

    MTV § 3 Abs. 3; ; MTV § 3a; ; MTV § 20; ; BGB § 138; ; TVG § 8; ; ArbGG § 67

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen aus einer Lohnabrechnung über tariflich verfallene Ansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus LAG München, 13.03.2003 - 3 Sa 723/02
    Das Berufungsgericht folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 20.10.1982 - 5 AZR 110/82 -, vom 10.3.1987 - 8 AZR 610/84 - sowie vom 12.12.2000 - 9 AZR 508/99), wonach eine Lohnabrechnung in der Regel weder ein abstraktes noch ein konkretes Schuldanerkenntnis enthält.

    Das Berufungsgericht folgt dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.3.1987 - 8 AZR 610/84 -, in dem ausgeführt wird, der Lohnabrechnung könne regelmäßig nicht entnommen werden, dass der Arbeitgeber die Zahl der Urlaubstage auch gewähren wolle, wenn er diesen Urlaub nach Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag nicht schulde.

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 508/99

    Bemessung der Urlaubsentgelts in der Textilindustrie

    Auszug aus LAG München, 13.03.2003 - 3 Sa 723/02
    Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, der Umstand, dass der Kläger nach Ablauf der Verfallfrist eine Lohnabrechnung erhalten habe, begründe nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 12.12.2000 - 9 AZR 508/99 - und vom 20.10.1982 - 5 AZR 110/82) keinen Anspruch auf diesen Betrag, weil Lohnabrechnungen kein Schuldanerkenntnis enthielten.

    Das Berufungsgericht folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 20.10.1982 - 5 AZR 110/82 -, vom 10.3.1987 - 8 AZR 610/84 - sowie vom 12.12.2000 - 9 AZR 508/99), wonach eine Lohnabrechnung in der Regel weder ein abstraktes noch ein konkretes Schuldanerkenntnis enthält.

  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG München, 13.03.2003 - 3 Sa 723/02
    Die Beklagte hat die Auffassung vertreten, der Umstand, dass der Kläger nach Ablauf der Verfallfrist eine Lohnabrechnung erhalten habe, begründe nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 12.12.2000 - 9 AZR 508/99 - und vom 20.10.1982 - 5 AZR 110/82) keinen Anspruch auf diesen Betrag, weil Lohnabrechnungen kein Schuldanerkenntnis enthielten.

    Das Berufungsgericht folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 20.10.1982 - 5 AZR 110/82 -, vom 10.3.1987 - 8 AZR 610/84 - sowie vom 12.12.2000 - 9 AZR 508/99), wonach eine Lohnabrechnung in der Regel weder ein abstraktes noch ein konkretes Schuldanerkenntnis enthält.

  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG München, 13.03.2003 - 3 Sa 723/02
    Die einmonatige Ausschlußfrist nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist nicht unangemessen kurz (vgl. BAG vom 13.12.2000 - 10 AZR 168/00).
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Auszug aus LAG München, 13.03.2003 - 3 Sa 723/02
    Die Berufung der Beklagten auf die Ausschlußfrist scheitert nicht an einer fehlenden Auslegung oder Verfügbarkeit im Betrieb, weil die Pflicht zur Auslegung eines Tarifvertrages nach § 8 TVG nicht dem Schutz einzelner Arbeitnehmer dient (vgl. BAG vom 23.1.2002 - 4 AZR 56/01).
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