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   LAG Brandenburg, 06.04.2000 - 3 Sa 764/99   

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https://dejure.org/2000,12935
LAG Brandenburg, 06.04.2000 - 3 Sa 764/99 (https://dejure.org/2000,12935)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2000 - 3 Sa 764/99 (https://dejure.org/2000,12935)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2000 - 3 Sa 764/99 (https://dejure.org/2000,12935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBiG § 10 Abs. 1
    Arbeitsentgelt: Ausbildungsvergütung - Angemessenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Brandenburg, 02.07.1999 - 4 Sa 129/99

    Ausbildungsvergütung: Angemessenheit

    Auszug aus LAG Brandenburg, 06.04.2000 - 3 Sa 764/99
    Ein Tarifvertrag ist insoweit nur einschlägig, wenn die Parteien unter seinen räumlichen, zeitlichen und fachlichen Geltungsbereich fallen (vgl. BAG vom 24.10.1984 -- 5 AZR 615/83 -- JURIS; vom 11.10.1995 -- 5 AZR 258/94 -- EzA § 10 BBiG Nr. 3 = APNr. 6 zu § 10 BBiG = SAE 1997, 113 ff.; LAG Brandenburg vom 2.7. 1999 -- 4 Sa 129/99 --, die beiden letzteren Entscheidungen haben eine identische Klausel -- wie hier vorliegend -- zum Gegenstand).

    Dann kann auch eine Ausbildungsvergütung, die erheblich unter dem tariflichen Ausbildungsvergütungssätzen liegt, die für die Betriebe gelten, in denen die berufspraktische Ausbildung durchgeführt wird, noch angemessen sein (vgl. insbesondere BAG vom 11.10.1995, a. a. O.); LAG Brandenburg vom 2.7.1999, a. a. O.).

    Zutreffend will die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Brandenburg hier den Maßstab des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ( BAföG ) anlegen (vgl. LAG Brandenburg vom 2.7. 1999, a. a. O.).

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 39/97

    Gleichbehandlung bei "Job-Ticket"

    Auszug aus LAG Brandenburg, 06.04.2000 - 3 Sa 764/99
    Liegt ein solcher Grund nicht vor, kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (s. bspw. zuletzt: BAG vom 11.8. 1998 -- 9 AZR 39/97 -- NZA 99, 474 (475) m.w.N.).
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 06.04.2000 - 3 Sa 764/99
    Die Ausbildungsvergütung hat nach der ständigen und zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG vom 8.12.1982 -- 5 AZR 474/80 --, E 41, 142 (149 f.); vom 10.4.1991 -- 5 AZR 226/90 --, EzA § 10 BBiG Nr. 2; vom 11.10.1995, a. a. O.) regelmäßig drei Funktionen.
  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 474/80

    Ausbildungszeit - Vorverlegung der Ausbildungszeit

    Auszug aus LAG Brandenburg, 06.04.2000 - 3 Sa 764/99
    Die Ausbildungsvergütung hat nach der ständigen und zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG vom 8.12.1982 -- 5 AZR 474/80 --, E 41, 142 (149 f.); vom 10.4.1991 -- 5 AZR 226/90 --, EzA § 10 BBiG Nr. 2; vom 11.10.1995, a. a. O.) regelmäßig drei Funktionen.
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94

    Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die

    Auszug aus LAG Brandenburg, 06.04.2000 - 3 Sa 764/99
    Ein Tarifvertrag ist insoweit nur einschlägig, wenn die Parteien unter seinen räumlichen, zeitlichen und fachlichen Geltungsbereich fallen (vgl. BAG vom 24.10.1984 -- 5 AZR 615/83 -- JURIS; vom 11.10.1995 -- 5 AZR 258/94 -- EzA § 10 BBiG Nr. 3 = APNr. 6 zu § 10 BBiG = SAE 1997, 113 ff.; LAG Brandenburg vom 2.7. 1999 -- 4 Sa 129/99 --, die beiden letzteren Entscheidungen haben eine identische Klausel -- wie hier vorliegend -- zum Gegenstand).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus LAG Brandenburg, 06.04.2000 - 3 Sa 764/99
    Etwas anderes hat jedoch auch dann nicht zu gelten, wenn die Ausbildung -- wie hier -- nicht vollständig durch staatliche Mittel finanziert wird, sondern in Zeiten knapper Kassen der öffentlichen Hand und nur begrenzt zur Verfügung stehender öffentlicher Mittel der Staat lediglich einen erheblichen Teil Ausbildungskosten finanziert, um auf diese Weise möglichst eine große Zahl von Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen zu können (vgl. auch die entsprechenden Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Lohnabstandsklauseln, Entscheidung vom 27.4. 1999 -- 1 BvR 2203/93 -- NJW 1999, 3033 (3035)).
  • BAG, 24.10.1984 - 5 AZR 615/83
    Auszug aus LAG Brandenburg, 06.04.2000 - 3 Sa 764/99
    Ein Tarifvertrag ist insoweit nur einschlägig, wenn die Parteien unter seinen räumlichen, zeitlichen und fachlichen Geltungsbereich fallen (vgl. BAG vom 24.10.1984 -- 5 AZR 615/83 -- JURIS; vom 11.10.1995 -- 5 AZR 258/94 -- EzA § 10 BBiG Nr. 3 = APNr. 6 zu § 10 BBiG = SAE 1997, 113 ff.; LAG Brandenburg vom 2.7. 1999 -- 4 Sa 129/99 --, die beiden letzteren Entscheidungen haben eine identische Klausel -- wie hier vorliegend -- zum Gegenstand).
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 626/00

    Höhe der Ausbildungsvergütung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 6. April 2000 - 3 Sa 764/99 - wird zurückgewiesen.
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