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LAG München, 30.09.1996 - 3 Sa 79/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahmeverzug des Arbeitgebers nach einem Wellenstreik der Arbeitnehmer; Maßregelungsverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 612a 615; GG Art. 9 Abs. 3
Arbeitskampf: Wellenstreik - Annahmeverzug des Arbeitgebers - Arbeitskampfrisiko - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 21.11.1995 - 15 Ca 12518/94
- LAG München, 30.09.1996 - 3 Sa 79/96
- BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 216/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93
Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im
Auszug aus LAG München, 30.09.1996 - 3 Sa 79/96
In Anlehnung an die Entscheidung des BAG vom 22.3.1994, NZA 1994/1097ff. müsse es dem Arbeitgeber freistehen, die eingeteilte Ersatzmannschaft bis zum Schichtende weiterarbeiten zu lassen. - BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
Auszug aus LAG München, 30.09.1996 - 3 Sa 79/96
9 Abs. 3 Satz 2 GG und § 612a BGB verbieten dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer dafür zu maßregeln, daß sie ihr Streikrecht in rechtmäßiger Weise ausüben (Belling/von Steinau-Steinrück, DB 1993/538), ausgeübt haben oder auch nur für kurze Zeit auf ihr Streikrecht nicht verzichten. - BAG, 14.12.1993 - 1 AZR 550/93
Arbeitskampf - Unzumutbarkeit der Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer
Auszug aus LAG München, 30.09.1996 - 3 Sa 79/96
Dafür, daß ihre Arbeit nicht arbeitskampfbedingt weggefallen sei, berufen sich die Kläger auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14.12.1993 -- 1 AZR 550/93).
- BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 216/98
Arbeitskampfrisiko bei "Wellenstreik
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. September 1996 - 3 Sa 79/96 - aufgehoben:.