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   LAG München, 30.09.1996 - 3 Sa 79/96   

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https://dejure.org/1996,7105
LAG München, 30.09.1996 - 3 Sa 79/96 (https://dejure.org/1996,7105)
LAG München, Entscheidung vom 30.09.1996 - 3 Sa 79/96 (https://dejure.org/1996,7105)
LAG München, Entscheidung vom 30. September 1996 - 3 Sa 79/96 (https://dejure.org/1996,7105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahmeverzug des Arbeitgebers nach einem Wellenstreik der Arbeitnehmer; Maßregelungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 612a 615; GG Art. 9 Abs. 3
    Arbeitskampf: Wellenstreik - Annahmeverzug des Arbeitgebers - Arbeitskampfrisiko

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93

    Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im

    Auszug aus LAG München, 30.09.1996 - 3 Sa 79/96
    In Anlehnung an die Entscheidung des BAG vom 22.3.1994, NZA 1994/1097ff. müsse es dem Arbeitgeber freistehen, die eingeteilte Ersatzmannschaft bis zum Schichtende weiterarbeiten zu lassen.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus LAG München, 30.09.1996 - 3 Sa 79/96
    9 Abs. 3 Satz 2 GG und § 612a BGB verbieten dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer dafür zu maßregeln, daß sie ihr Streikrecht in rechtmäßiger Weise ausüben (Belling/von Steinau-Steinrück, DB 1993/538), ausgeübt haben oder auch nur für kurze Zeit auf ihr Streikrecht nicht verzichten.
  • BAG, 14.12.1993 - 1 AZR 550/93

    Arbeitskampf - Unzumutbarkeit der Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG München, 30.09.1996 - 3 Sa 79/96
    Dafür, daß ihre Arbeit nicht arbeitskampfbedingt weggefallen sei, berufen sich die Kläger auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14.12.1993 -- 1 AZR 550/93).
  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 216/98

    Arbeitskampfrisiko bei "Wellenstreik

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. September 1996 - 3 Sa 79/96 - aufgehoben:.
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