Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 15.10.2004

Rechtsprechung
   LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04 verb. m. 1 Sa 81/04, 1 Sa 81/04, 3 Sa 80/04   

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https://dejure.org/2004,2258
LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04 verb. m. 1 Sa 81/04, 1 Sa 81/04, 3 Sa 80/04 (https://dejure.org/2004,2258)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26.08.2004 - 3 Sa 80/04 verb. m. 1 Sa 81/04, 1 Sa 81/04, 3 Sa 80/04 (https://dejure.org/2004,2258)
LAG Bremen, Entscheidung vom 26. August 2004 - 3 Sa 80/04 verb. m. 1 Sa 81/04, 1 Sa 81/04, 3 Sa 80/04 (https://dejure.org/2004,2258)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    BGB § 613 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Umgehung gesetzlicher Vorschriften; Betriebsübergang durch dieÜbernahme von Beschäftigten; Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines dreiseitigen Vertrages vor Betriebsübergang; Vertragsschluss als Risikogeschäft; ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Umgehung gesetzlicher Vorschriften; Betriebsübergang durch die Übernahme von Beschäftigten; Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines dreiseitigen Vertrages vor Betriebsübergang; Vertragsschluss als Risikogeschäft; ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Nichtigkeit eines dreiseitigen Auflösungsvertrages mit Übergang in Beschäftigungsgesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebung des Arbeitsverhältnisses und Übergang in Beschäftigungsgesellschaft in einem Vertrag ? Unwirksamkeit, wenn erleichterte Betriebsübernahme Motiv des Aufhebungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer nicht in Auffanggesellschaft drängen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragliche Vereinbarung der Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses mit gleichzeitigem Übergang in eine Beschäftigungsgesellschaft ; Unterbrechung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses als Zweck eines Aufhebungsvertrags; Erleichterte Betriebsübernahme als Motiv für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2452
  • BB 2005, 665
  • BB 2005, 670
  • DB 2005, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.11.2013 - 1 AZR 628/12

    Höhe des Vergütungsabzugs anlässlich einer Streikteilnahme

    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Deshalb habe er auch die Möglichkeit sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzuheben (vgl. BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 654/95 - BAG AP Nr. 135 zu § 613 a BGB; BAG AP Nr. 56 zu § 1 TVG, Tarifverträge Einzelhandel).

    Ein Aufhebungsvertrag, der nach seiner Funktion diesen Schutz umgeht, ist gesetzwidrig und damit nach § 134 BGB nichtig (vgl. BAG AP Nr. 56 zu § 1 TVG, Tarifverträge Einzelhandel).

    Denn eine autonome Entscheidung des Arbeitnehmers an seinem bisherigen Arbeitsplatz in keinem Falle mehr weiter beschäftigt werden zu wollen, wie sie das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung AP Nr. 56 zu § 1 TVG Tarifverträge Einzelhandel unterstellt, liegt hier tatsächlich nicht vor.

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Die Kammer schließt sich aber auch der Kritik der Literatur an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.1998 - 8 AZR 324/97 = AP Nr. 185 zu § 613 a BGB an.

    Sie wussten aber nicht, ob wie übernommen werden sollten, weil - nach Auffassung der Kammer in Kenntnis der Entscheidung des BAGs vom 10.12.1998, a.a.O. - die Betreibergesellschaft natürlich keine Zusagen vor Zustandekommen des Dreiseitigen Vertrages machen konnte, weil dann erst recht offensichtlich gewesen wäre, dass der Vertrag lediglich zur Unterbrechung der Kontinuität erfolgte.

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 654/95
    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Deshalb habe er auch die Möglichkeit sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzuheben (vgl. BAG vom 11.12.1997 - 8 AZR 654/95 - BAG AP Nr. 135 zu § 613 a BGB; BAG AP Nr. 56 zu § 1 TVG, Tarifverträge Einzelhandel).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 97/02

    Kündigung des Betriebsveräußerers nach einem Erwerberkonzept

    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Die für notwendig erachtete Verminderung der Belegschaft kann bei Vorliegen eines Unternehmenskonzeptes des potentiellen Erwerbers betriebsbedingte Kündigungen auch des Betriebsveräußerers rechtfertigen (vgl. BAG Urteil vom 20.03.2003 - 8 AZR 97/02 - BAG AP Nr. 34 zu § 613 a BGB; Erfurter Kommentar Preis, 4. Aufl., § 613 a BGB, Rdziff. 163 ff.).
  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Deshalb ist die Unwirksamkeit der Befristungen zu Recht vom Arbeitsgericht festgestellt worden (vgl. dazu BAG NzA 2004, 925).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Bremen, 26.08.2004 - 3 Sa 80/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGHs kommt es auf den Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit an (vgl. EuGH AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187).
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 26. August 2004 - 3 Sa 80/04 verb.

    m. 1 Sa 81/04 - aufgehoben.

    Beim BQGB-Modell stehen die nicht übernommenen Arbeitnehmer dagegen zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis zur Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, erhalten Transferkurzarbeitergeld nach § 216b SGB III; sie werden dort auf die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet und, soweit möglich, in neue Arbeitsverhältnisse vermittelt (siehe auch Lembke BB 2005, 670 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - L 1 B 3/05

    Arbeitslosenversicherung

    Diese Rechtsfolge kann jedoch auch beim Wechsel in eine BQG nur angenommen werden, wenn entweder die BQG selbst den Betrieb des abgebenden Unternehmens fortsetzt oder aber die Betriebsfortführung jedenfalls unter alsbaldiger Verwendung der betroffenen Arbeitnehmer verbindlich in Aussicht steht (BAG, Urt. v. 10.12.1998, 8 AZR 324/97, NZA 1999, 422, 424; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 08.07.2004, 11 Sa 6/04, LAGReport 2005, 201; insoweit übereinstimmend trotz der Kritik an der Rechtsprechung des BAG auch LAG Bremen, Urt. v. 26.08.2004, 3 Sa 80/04 u.a., DB 2005, 287 f.).
  • LAG Brandenburg, 02.02.2006 - 9 Sa 328/05
    Soweit er - im Gegenteil - den objektiven Gesetzesumgehungstatbestand allein mit der Behauptung begründet, dass es der Beklagten darum gegangen sei, einen in der Belegschaft "abgespeckten Betrieb" zu übernehmen, ist er darauf zu verweisen, dass das Bundesarbeitsgericht der Auffassung, den Aufhebungsvertrag bereits dann als unzulässiges Umgehungsgeschäft anzusehen, wenn dessen Motiv lediglich in der erleichterten Betriebsübernahme liege (vgl. LAG Bremen 26. August 2004 - 3 Sa 80/04 verb. m. 1 Sa 81/04 - juris-Recherche), ausdrücklich nicht gefolgt ist (BAG 18. August 2005, a.a.O., zu II.2.d. der Gründe).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 81/04   

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https://dejure.org/2004,27007
LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 81/04 (https://dejure.org/2004,27007)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.10.2004 - 3 Sa 81/04 (https://dejure.org/2004,27007)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 3 Sa 81/04 (https://dejure.org/2004,27007)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97

    Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags für den Außenhandel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 81/04
    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht definiert, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff nicht in einem Sinne gebraucht haben, der vom allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise abweicht (vgl. BAG, Urt. vom 16.08.1983 - 3 AZR 206/82 - AP 131 zu § 1 TVG Auslegung, BAG, Urt. vom 24.08.1999 - 9 AZR 529/97 -AP 14 zu § 1 TVG Auslegung, Tarifverträge: Großhandel).

    Tarifverträge knüpfen nämlich an Wirtschaftszweige an, um die Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges möglichst umfassend und lückenlos zu erfassen (BAG, Urt. vom 24.08.1999 - 9 AZR 529/97 - AP 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00

    Formularmäßige Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 81/04
    Sie sind also Kommissionäre im Sinne der §§ 383 ff. HGB (BGH, Urt. vom 20.03.2003 - I ZR 225/00 - NJW-RR 2003, 1056).
  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83

    Stationist im Buchgroßhandel - Lagerverwalter - Gründliche Fachkenntnisse -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 81/04
    Auf die allgemeinen Merkmale muss in diesen Fällen nur dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (BAG, Urt. vom 24.04.1985 - 4 AZR 448/83 - AP 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - AP 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82

    Manteltarifvertrag Außenhandel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 81/04
    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht definiert, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff nicht in einem Sinne gebraucht haben, der vom allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise abweicht (vgl. BAG, Urt. vom 16.08.1983 - 3 AZR 206/82 - AP 131 zu § 1 TVG Auslegung, BAG, Urt. vom 24.08.1999 - 9 AZR 529/97 -AP 14 zu § 1 TVG Auslegung, Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94

    Eingruppierung einer Fakturistin im Groß- und Außenhandel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 81/04
    Auf die allgemeinen Merkmale muss in diesen Fällen nur dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (BAG, Urt. vom 24.04.1985 - 4 AZR 448/83 - AP 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - AP 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 81/04
    Auf die allgemeinen Merkmale muss in diesen Fällen nur dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (BAG, Urt. vom 24.04.1985 - 4 AZR 448/83 - AP 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - AP 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 81/04
    Wenn die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages mit dessen Ablauf endet, wirken seine Rechtsnormen gemäß § 4 Abs. 5 TVG auch gegenüber Nichttarifgebundenen nach (vgl. BAG, Urt. vom 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - AP 22 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG, Urt. vom 25.10.2000 - 4 AZR 212/00 - AP 38 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 81/04
    Wenn die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages mit dessen Ablauf endet, wirken seine Rechtsnormen gemäß § 4 Abs. 5 TVG auch gegenüber Nichttarifgebundenen nach (vgl. BAG, Urt. vom 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - AP 22 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG, Urt. vom 25.10.2000 - 4 AZR 212/00 - AP 38 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 610/04

    Anspruch auf Vergütung nach der Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für den

    Kläger, Berufungskläger und Revisionsbeklagter, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Bepler, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Wolter und Creutzfeldt sowie die ehrenamtlichen Richter Rzadkowski und Umlandtfür Recht erkannt: 4 AZR 610/04 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Oktober 2004 - 3 Sa 81/04 - wird zurückgewiesen.
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