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   LAG Berlin, 06.07.2004 - 3 Sa 815/04   

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https://dejure.org/2004,8099
LAG Berlin, 06.07.2004 - 3 Sa 815/04 (https://dejure.org/2004,8099)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06.07.2004 - 3 Sa 815/04 (https://dejure.org/2004,8099)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 3 Sa 815/04 (https://dejure.org/2004,8099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Verwertung der Beantwortung einer unzulässigen Frage beim Einstellungsgespräch; Anspruch auf Einstellung nach Abschluss des Strafverfahrens

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Einstellungsanspruch im Falle eines gegen den Bewerber gerichteten, laufenden Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.2004 - 3 Sa 815/04
    Zwar kann der Bewerber für eine Stelle im öffentlichen Dienst einen Einstellungsanspruch nur dann haben, wenn es um eine freie Stelle geht (vgl. etwa BAG 9 AZR 445/96 vom 2.12.1997, NZA 98, 884).
  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98

    Beförderungs- und Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.2004 - 3 Sa 815/04
    Dem vermag die Klägerin mit ihrem Hilfsantrag nicht vorzugreifen (vgl. dazu auch BAG 9 AZR 541/98 vom 22.6.1999 zu I 2 c) bb) der Gründe, NZA 00, 606).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.2004 - 3 Sa 815/04
    Die gerichtliche Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob der Arbeitgeber bei seiner wertenden Entscheidung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet hat und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten hat (vgl. BAG 9 AZR 307/02 vom 21.1.2003, NZA 03, 1036, 1038).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.2004 - 3 Sa 815/04
    Es folgt vielmehr der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. dazu BAG 2 AZR 320/98 vom 20.5.1999, NZA 99, 975).
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94

    Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.2004 - 3 Sa 815/04
    Im Rahmen seines Beurteilungsspielraums darf sich der Arbeitgeber allein auf sachfremde, willkürliche Erwägungen nicht stützen (vgl. BAG 9 AZR 67/02 vom 19.2.2003, NZA 03, 1271; BAG 7 AZR 19/94 vom 7.11.1994, NZA 95, 781; MünchArbR-Buchner § 45 Rdnr. 145; Vogg AuR 93, 287, 293; Lansnicker-Schwirtzek NJW 03, 2481).
  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.2004 - 3 Sa 815/04
    Im Rahmen seines Beurteilungsspielraums darf sich der Arbeitgeber allein auf sachfremde, willkürliche Erwägungen nicht stützen (vgl. BAG 9 AZR 67/02 vom 19.2.2003, NZA 03, 1271; BAG 7 AZR 19/94 vom 7.11.1994, NZA 95, 781; MünchArbR-Buchner § 45 Rdnr. 145; Vogg AuR 93, 287, 293; Lansnicker-Schwirtzek NJW 03, 2481).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04

    Einstellungsanspruch - Strafverfahren

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 6. Juli 2004 - 3 Sa 815/04 - wird zurückgewiesen.
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