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   LAG Sachsen, 11.09.1998 - 3 Sa 821/98   

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https://dejure.org/1998,5627
LAG Sachsen, 11.09.1998 - 3 Sa 821/98 (https://dejure.org/1998,5627)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 11.09.1998 - 3 Sa 821/98 (https://dejure.org/1998,5627)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 11. September 1998 - 3 Sa 821/98 (https://dejure.org/1998,5627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung als Klassenleiterin ; Möglichkeit der Abordung an eine andere Schule; Entzug der Klassenleiterfunktion wegen der Weigerung der Unterzeichnung eines Änderungsvertrags; Überprüfung des Weisungsrechts des Arbeitgebers im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT-O § 12; BGB § 315, § 612 a; ZPO § 935, § 940
    Einstweilige Verfügung zur Abwehr einer Abordnung im öffentlichen Dienst (Lehrer); Maßregelungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 162
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.09.1998 - 3 Sa 821/98
    Der Beklagte hat nicht nachvollziehbar darlegen können, dass die Maßnahmen gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB der Billigkeit entsprechen (zur Darlegungs- und Beweislast vgl. BAG, Urteil vom 26.11.1986 - 4 AZR 789/85 - in AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG, Urteil vom 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94 -).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.09.1998 - 3 Sa 821/98
    Dieser hat die Aufgabe, soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvor zukommen, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei (endgültiger) richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.05.1995, NJW 95, 2477 m. w. N.; ausführlich zur Frage des Verfügungsgrundes bei Maßnahmen aufgrund eines vermeintlichen Weisungsrechts siehe Hilbrandt, RdA 98, 155 ff.).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.09.1998 - 3 Sa 821/98
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, seinen Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen (§§ 611, 613 BGB i. V. m. § 242 BGB , Art. 1 und 2 GG ; ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - in AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspf licht).
  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.09.1998 - 3 Sa 821/98
    Der Beklagte hat nicht nachvollziehbar darlegen können, dass die Maßnahmen gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB der Billigkeit entsprechen (zur Darlegungs- und Beweislast vgl. BAG, Urteil vom 26.11.1986 - 4 AZR 789/85 - in AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BAG, Urteil vom 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94 -).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.09.1998 - 3 Sa 821/98
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, seinen Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen (§§ 611, 613 BGB i. V. m. § 242 BGB , Art. 1 und 2 GG ; ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - in AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspf licht).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02

    Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen

    Danach ist es dem Arbeitgeber - hier der Krankenkasse A. - verboten, seinen Arbeitnehmer - hier den privat zusatzversicherten DO-Angestellten - bei einer Maßnahme zu benachteiligen, wenn bzw. weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte - Verbleib in der Zusatzversicherung - ausübt (vgl. hierzu grds. etwa LAG Baden-Württemberg Urt. v. 27.07.2001 - 5 Sa 72/01 - ; Sächsisches LAG Urt. V. 11.09.1998 - 3 Sa 821/98 - jew. bei juris Rechtsprechung).
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