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   LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00   

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https://dejure.org/2000,5146
LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00 (https://dejure.org/2000,5146)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2000 - 3 Sa 83/00 (https://dejure.org/2000,5146)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 3 Sa 83/00 (https://dejure.org/2000,5146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines zweiten Versäumnisurteils; Fehlerhafter Ausschluss eines im Termin erschienenen Prozessbevollmächtigten; Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bestimmung des Ausschlusses eines Prozessbevollmächtigten; Notwendigkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschließung des Prozessbevollmächtigten einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 173
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 29.11.1990 - 16 Sa 995/90

    Ausschluß des Prozeßbevollmächtigten; Säumnis; Zweites Versäumnisurteil;

    Auszug aus LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00
    Der Geschäftsführer der Beklagten ist auch mit dem Vordruck ArbG Nr. 7 nicht hinreichend über die Folgen seines Ausbleibens belehrt worden, denn die "Wichtigen Hinweise" weisen nicht darauf hin, dass der Prozessbevollmächtigte ermächtigt sein muss, einen Vergleich ohne Widerrufsvorbehalt abschließen zu können, um einen Ausschluss zu vermeiden (siehe hierzu insbesondere LAG Hamm vom 22.12.1994, a. a. O.; siehe auch LAG Hamm vom 29.11.1990 -- 16 Sa 995/90 -- nv).

    Da damit das 2. Versäumnisurteil zu Unrecht erlassen worden ist, war -- trotz des im Arbeitsgerichtsprozess allgemein gültigen besonderen Beschleunigungsgrundsatzes (§§ 9 Abs. 1 ArbGG )-der Rechtsstreit gemäß § 64 Abs. 6 ArbGG , 538 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zur erneuten Verhandlung an das Arbeitsgericht Potsdam zurückzuverweisen (vgl. beispielsweise LAG Hamm vom 18.2. 1981 -- 12 Sa 1331/80 -- EzA § 345 ZPO Nr. 3; vom 29.11.1990 -- 16 Sa 995/90 -- n. v.).

  • LAG Hamm, 18.02.1981 - 12 Sa 1331/80

    Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00
    Deshalb kann dahingestellt bleiben, ob das 2. Versäumnisurteil auch deshalb nicht ergehen durfte, weil nach dem Ausschluss des Prozessbevollmächtigten der Beklagten eine hinreichende ordnungsgemäße und rechtzeitige persönliche Ladung gemäß § 335 Abs. 1 Nr. 2 ZPO nicht -- mehr -- festgestellt werden kann (vgl. hierzu LAG Hamm vom 18.2. 1981 -- 12 Sa 1331/80 -- EzA § 345 ZPO Nr. 3).

    Da damit das 2. Versäumnisurteil zu Unrecht erlassen worden ist, war -- trotz des im Arbeitsgerichtsprozess allgemein gültigen besonderen Beschleunigungsgrundsatzes (§§ 9 Abs. 1 ArbGG )-der Rechtsstreit gemäß § 64 Abs. 6 ArbGG , 538 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zur erneuten Verhandlung an das Arbeitsgericht Potsdam zurückzuverweisen (vgl. beispielsweise LAG Hamm vom 18.2. 1981 -- 12 Sa 1331/80 -- EzA § 345 ZPO Nr. 3; vom 29.11.1990 -- 16 Sa 995/90 -- n. v.).

  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht § 68 ArbGG der Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht entgegen (vgl. beispielsweise BAG vom 24.2. 1982 -- 4 AZR 313/80 --, EzA § 68 ArbGG Nr. 1; Germelmann/Matthes/Prütting, § 68 Rdn. 8 ff.).
  • LAG Nürnberg, 25.11.1988 - 4 Ta 93/88

    Ordnungsmäßigkeit der Ladung; Vertretung einer Partei; Widerruflicher Vergleich;

    Auszug aus LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei ist kein Selbstzweck (vgl. beispielsweise LAG Düsseldorf vom 17.1. 1985 -- 7 Ta 264/85 --, EzA § 141 ZPO Nr. 3; LAG Nürnberg vom 16.6. 1988 -- 4 Ta 93/88 --, LAGE § 141 ZPO -Nr. 6, vgl. zusammenfassend Germelmann/Matthes/Prütting, § 51 Rdn. 8 f.).
  • OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
    Auszug aus LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00
    Zwar wird überwiegend ein Ausschließungsgrund an sich angenommen, wenn der Vertreter der persönlich geladenen Partei zu einem Abschluss eines Vergleichs auf Widerruf ermächtigt ist (siehe beispielsweise: GK -- ArbGG , Dörner, § 51 Rdn. 25; Stein/Jonas/Leippold, ZPO , 22. Auflage, § 141 , Rdn. 29; Vonderau, NZA 1991, 336 (338); OLG Bremen vom 30.12.1987 -- 4 U 90/87 -- MDR 1988, 417 ; a. A.: Gift/Bauer a. a. O., E Rdn. 455).
  • LAG Düsseldorf, 01.08.1985 - 7 Ta 264/85
    Auszug aus LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00
    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei ist kein Selbstzweck (vgl. beispielsweise LAG Düsseldorf vom 17.1. 1985 -- 7 Ta 264/85 --, EzA § 141 ZPO Nr. 3; LAG Nürnberg vom 16.6. 1988 -- 4 Ta 93/88 --, LAGE § 141 ZPO -Nr. 6, vgl. zusammenfassend Germelmann/Matthes/Prütting, § 51 Rdn. 8 f.).
  • LAG Hessen, 05.03.2001 - 16 Sa 583/00

    Pflicht zur Teilnahme am "Sozialkassenverfahren" des Baugewerbes; Sitz des

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  • LAG Hessen, 15.02.2008 - 4 Ta 39/08

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin -

    Das vom Vorsitzenden bei der Anordnung des persönlichen Erscheinens auszuübende Ermessen ist daher nicht auf das Ziel der Sachaufklärung beschränkt, sondern kann auch auf die Förderung einer gütlichen Erledigung des Rechtsstreits abzielen (Hess. LAG 01. November 2005 a. a. O., zu II 4 b; LAG Hamm 22. Dezember 1994 - 4 Sa 1125/94 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 5, zu 2.2.3; LAG Brandenburg 23. Mai 2000 - 3 Sa 83/00 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 7, zu 2.4.1; Korinth ArbRB 2007/252; Berscheid/Korinth a. a. O. § 51 Rn 1, 4; GK-ArbGG-Schütz a. a. O. § 51 Rn 9, 11; Creutzfeldt a. a. O. § 51 Rn 2; Helml a. a. O. § 51 Rn 1; ErfK-Koch a. a. O. § 51 ArbGG Rn 1; DFL-Heider a. a. O. § 51 ArbGG Rn 1; DLW-Luczak 6. Aufl. L Rn 224).
  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4 Ta 475/05

    Ladung - persönliches Erscheinen - Vertretung - Ordnungsgeld

    Die Möglichkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens dient damit zwar nicht der Vergleichserzwingung, wohl aber der Förderung des Eintritts von Rechtsfrieden durch rasche vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits durch Ermöglichung einer argumentativen Auseinandersetzung in der mündlichen Verhandlung (vgl. LAG Brandenburg 23. Mai 2000 - 3 Sa 83/00 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 7, zu 2.4.1; Ziemann a.a.O. § 51 ArbGG Rz 1; Helml a.a.O. § 51 Rz 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 8 R 239/07

    Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über die Zahlbarmachung von

    Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn beide Beteiligte bereit sind, die Standpunkte von Gericht und Gegner in einer mündlichen Verhandlung zur Kenntnis zu nehmen (Hessisches LAG Beschluss vom 1.11.2005 - 12 Ca 309/04 - LAG Brandenburg Beschluss vom 23.5.2000 - 3 Sa 83/00 -).
  • LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06

    Persönliches Erscheinen

    Die Möglichkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens dient damit zwar nicht der Vergleichserzwingung, wohl aber der Förderung des Eintritts von Rechtsfrieden durch eine rasche vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits aufgrund einer argumentativen Auseinandersetzung in der mündlichen Verhandlung (vgl. LAG Brandenburg 23. Mai 2000 - 3 Sa 83/00 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 7, zu 2.4.1; OLG Bremen 30. Dezember 1987 a.a.O.; HWK-Ziemann § 51 ArbGG Rn. 1; Helml in Hauck/Helml ArbGG 3. Aufl. § 51 Rn. 1).
  • LAG Hessen, 16.02.2006 - 4 Ta 20/06

    Bemessung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinen vor Gericht

    Die Möglichkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes dient der Gewährleistung der Präsenz der Partei im Termin und nicht der Erzwingung eines Vergleichs, insbesondere nicht zu einem späteren Zeitpunkt, auch wenn eine gütliche Einigung durch das Erscheinen der Parteien im Termin gefördert werden soll (vgl. Hess. LAG 01. November 2005 a. a. O., zu II 1, 4 b; LAG Brandenburg 23. Mai 2000 - 3 Sa 83/00 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 7, zu 2.4.1).
  • LAG Berlin, 10.07.2006 - 11 Ta 991/06

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens in

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