Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4243
LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05 (https://dejure.org/2005,4243)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05 (https://dejure.org/2005,4243)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 3 Sa 84/05 (https://dejure.org/2005,4243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Pharmareferentin, Fortbildungskosten, Rückzahlung, Pauschalbeteiligung, Darlehensvertrag, Kündigung, betriebsbedingt, Formularvertrag , Kontrolle, unangemessen, Benachteiligung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur anteiligen Rückzahlung von Fortbildungskosten; Vorliegen einer unangemessenen Benachteilung bei allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 305; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 n.F.; ; BGB § 488

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 305 § 307 Abs. 1 § 307 Abs. 2 § 488
    Unwirksame arbeitsvertragliche Formularklausel über uneingeschränkte Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Aus- und Fortbildung - Rückzahlungsvereinbarungen rechtssicher formulieren

  • IWW (Kurzinformation)

    Aus- und Fortbildung - Rückzahlungsvereinbarungen rechtssicher formulieren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstattung von Fortbildungskosten bei Arbeitgeberkündigung?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Angestellter muss Fortbildung nicht bezahlen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 560
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05
    Eine einzelvertragliche Abrede über die Erstattung von Ausbildungskosten, die den Arbeitnehmer auch bei einer vorzeitigen Kündigung des Arbeitgebers zur Rückzahlung verpflichtet, kann nur dann den Anforderungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle genügen, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsentscheidung und damit das Fehlschlagen der Bildungsinvestition des Arbeitgebers durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst hat (BAG v. 24.06.2004 - 6 AZR 383/03 - zit. nach Juris).

    Ist er trotz der aufgewendeten Kosten nicht bereit oder in der Lage, dem Betrieb die Qualifikation des Arbeitnehmers zu erhalten, entfällt die sachliche Grundlage für eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers (BAG v. 06.05.1998 - 5 AZR 535/97 - zit. nach Juris; BAG v. 24.06.2004 - 6 AZR 383/03 - zit. nach Juris).

    Eine solche Rückzahlungsklausel berücksichtigt nicht wechselseitig die anzuerkennenden Interessen beider Vertragspartner, sondern einseitig nur die des Arbeitgebers und benachteiligt den Arbeitnehmer damit unangemessen (BAG v. 24.06.2004 - a.a.O.; vgl. auch Besprechung dieses Urteils von Waab, Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung, RdA 2005, 120 ff).

    Denn eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Arbeitnehmer in der Hand hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen (BAG vom 24.6.2004 - 6 AZR 383/03 unter II. 2.a) - zitiert nach Juris).

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05
    Ist er trotz der aufgewendeten Kosten nicht bereit oder in der Lage, dem Betrieb die Qualifikation des Arbeitnehmers zu erhalten, entfällt die sachliche Grundlage für eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers (BAG v. 06.05.1998 - 5 AZR 535/97 - zit. nach Juris; BAG v. 24.06.2004 - 6 AZR 383/03 - zit. nach Juris).

    Ebenso wenig kommt es aus den oben genannten Gründen vorliegend noch auf die den Arbeitgeber treffende Darlegungslast bzgl. eines durch die Fortbildung erlangten geldwerten Vorteils und insbesondere dessen tatsächlicher konkreter Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt an (vgl. insoweit BAG v. 11.04.1990 - 5 AZR 308/89 sowie BAG v. 06.05.1998 - 5 AZR 535/97 jeweils zit. nach Juris).

  • BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89

    Rückzahlung von Ausbildungskosten (Pilot)

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05
    Die Rückzahlungsverpflichtung der Beklagten scheitert daher nicht bereits daran, dass sich die Klägerin auf eine Darlehensvereinbarung stützt (vgl. zu dieser Thematik auch BAG v. 11.04.1990 - 5 AZR 308/89 - AP Nr. 14 § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; Schmidt, Die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kosten der beruflichen Bildung, NZA 2004, 1002 ff. (1006) m.w.N); Lakies, AGB - Kontrolle von Rückzahlungsvereinbarungen über Weiterbildungskosten, Betriebsberater 2004, 1903 ff. (1907) - allerdings zu Darlehensverträgen mit zeitanteiliger Schuldminderung).

    Ebenso wenig kommt es aus den oben genannten Gründen vorliegend noch auf die den Arbeitgeber treffende Darlegungslast bzgl. eines durch die Fortbildung erlangten geldwerten Vorteils und insbesondere dessen tatsächlicher konkreter Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt an (vgl. insoweit BAG v. 11.04.1990 - 5 AZR 308/89 sowie BAG v. 06.05.1998 - 5 AZR 535/97 jeweils zit. nach Juris).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05
    Nach § 307 Abs. 2 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (BAG v. 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - zit. nach Juris).
  • LAG Hamm, 23.08.2005 - 19 Sa 286/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Unzulässigkeit der Rückzahlungsvereinbarung

    Eine formularmäßige Regelung, nach der die Grundsätze zur eingeschränkten Zulässigkeit der Rückzahlungsvereinbarungen über die Vertragskonstruktion eines Darlehens nach § 488 BGB umgangen werden, ist ebenfalls nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05).

    Dieses sogenannte Vereinbarungsdarlehen, das in § 607 Abs. 2 BGB a.F. ausdrücklich geregelt war, ist auch nach der Neufassung des Darlehens in § 488 BGB trotz Fehlens einer ausdrücklichen Regelung aufgrund der privaten Gestaltungsfreiheit der Vertragsparteien nach § 311 Abs. 1 BGB zulässig (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05 -, JURIS; Erman, Kommentar zum BGB, Band 1, 11. Aflage= Erman/Saenger § 488 BGB Rdnr. 20;Münchener Kommentar zum BGB, Schuldrecht, Besonderer Teil, Bd. 3, 4. Aufl. = MünchKomm/Berger, § 488 Rdnr. 16 m.w.N.).

    Vielmehr ist im Zweifel, insbesondere im Interesse des Schuldners an der Fortgeltung der Einwendungen gegen die alte Schuld, davon auszugehen, dass die Parteien einen einfachen Schuldabänderungsvertrag abschließen wollten (BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 5 AZR 390/92 -, NZA 1995, 474; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005, - 3 Sa 84/05 -, JURIS; Erman/Saenger § 488 BGB Rdnr. 20 ff.; MünchKomm/Berger, § 488 BGB Rdnr. 20 ff.; jeweils m.w.N.).

    Nach § 307 Abs. 2 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur der Sache ergeben, so eingeschränkt sind, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (BAG, Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 -, NZA 2005, 466; Urteil vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 -, NZA 2004, 727; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05, Juris).

    Jedes andere Ergebnis würde dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnen, durch Vereinbarung einer nicht an eine vertragliche Bindungsdauer und den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfenden Regelung die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Umfang und zu den Grenzen der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit den Aus- und Fortbildungskosten zu unterlaufen (so im Ergebnis auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05 zu einer unbedingten Beteiligung an einem Teil der Ausbildungskosten).

  • LAG Hamm, 07.03.2006 - 19 Sa 1958/05

    Rückzahlungsklausel über Ausbildungsbeihilfe

    Rückzahlungsvereinbarungen, die in Formularverträgen geschlossen werden, unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 307 bis 309 BGB n.F. (BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04; LAG Schleswig-Holstein, 25. Mai 2005- 3 Sa 84/05).

    Diese Maßstäbe gelten auch dann, wenn vereinbart wird, dass der Rückzahlungsbetrag als Darlehen geschuldet wird (BAG 26. Oktober 1994 EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 11; LAG Schleswig Holstein 25. Mai 2005 - 3 Sa 84/05).

  • LAG Niedersachsen, 11.08.2006 - 10 Sa 1278/05
    Eine geltungserhaltende Reduktion scheidet, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 11.04.2006 ( 9 AZR 610/05 , Pressemitteilung Nr. 25/06) entschieden hat, aus (ebenso LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005, 3 Sa 84/05 ; Schmidt, a.a.O. ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht