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   LAG Hamm, 06.10.2010 - 3 Sa 854/10   

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https://dejure.org/2010,22361
LAG Hamm, 06.10.2010 - 3 Sa 854/10 (https://dejure.org/2010,22361)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2010 - 3 Sa 854/10 (https://dejure.org/2010,22361)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 3 Sa 854/10 (https://dejure.org/2010,22361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bonuszahlung aufgrund Betriebsvereinbarung und Vorstandserklärung; Ausschluss einer Neubestimmung der Leistungsbestimmung aus Billigkeitsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Dortmund, 15.04.2010 - 6 Ca 4866/09

    Gesamtzusage, Bonuszahlung, Bindung an Ermessensentscheidung.

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2010 - 3 Sa 854/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.04.2010 - 6 Ca 4866/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.04.2010 - 6 Ca 4866/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2010 - 3 Sa 854/10
    Als einmaliges Recht ist sie mit Ausübung verbraucht (hierzu BAG, 11.03.1981, AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost; BAG, 09.11.1999, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23; BAG, 08.05.2002, DB 2004, 603; BHG, 24.01.2002, NJW 2002, 1421; MünchKomm-Gottwald, 5. Aufl., § 315, Rn. 35; Palandt/Grüneberg, § 315, Rn. 11).

    Sieht man in der Ausübung der Leistungsbestimmung eine Konkretisierung des Leistungsinhalts in endgültiger Form, die in den Vertrag eingeht (siehe hierzu: BGH, 24.01.2002, a.a.O.), sieht man des Weiteren in der Ausübung einen Verbrauch des Bestimmungsrechts, so bestehen schon Bedenken, eine einseitige Abänderungsmöglichkeit überhaupt anzuerkennen, wenn nicht jedenfalls ein Vorbehalt einer Neufestsetzung, gegebenenfalls unter bestimmten Voraussetzungen, mit der Leistungsbestimmung verbunden war.

  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 43/02

    Beihilfeanspruch freiwillig Versicherter

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2010 - 3 Sa 854/10
    Als einmaliges Recht ist sie mit Ausübung verbraucht (hierzu BAG, 11.03.1981, AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost; BAG, 09.11.1999, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23; BAG, 08.05.2002, DB 2004, 603; BHG, 24.01.2002, NJW 2002, 1421; MünchKomm-Gottwald, 5. Aufl., § 315, Rn. 35; Palandt/Grüneberg, § 315, Rn. 11).
  • LAG München, 20.04.2011 - 11 Sa 993/10

    Bonuszahlung

    Sie bringt einen Rechtsfolgewillen zum Ausdruck, der auf die Begründung, inhaltliche Änderung oder Beendigung eines privaten Rechtsverhältnisses abzielt (BGH 17.10.2000 - NJW 2001, 289; LAG Hamm 06.10.2010 - 3 Sa 854/10 - Rev. eingelegt: 10 AZR 649/10).

    Das gefundene Auslegungsergebnis deckt sich mit den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 06.10.2010 (3 Sa 854/10) und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10.02.2010 (3 Sa 89/09) sowie vom 17.03.2010 (3 Sa 83/09).

    In den Entscheidungsgründen des Urteils vom 06.10.2010 (3 Sa 854/10), denen sich die Berufungskammer insoweit in vollem Umfang anschließt und auf die nachfolgend zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Landesarbeitsgericht Hamm Folgendes ausgeführt:.

    Auch das Landesarbeitsgericht Hamm ist dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 06.10.2010 (3 Sa 854/10) gefolgt.

    (1) Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 06.10.2010 - aaO) hat insoweit angenommen, es lasse sich schon nicht erkennen, dass der Geschäftswille der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin darauf aufbaute, die zugesagte Summe für einen Bonuspool nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn sich das Jahresergebnis nicht oder nicht wesentlich ändert.

    Auch nach dem eigenen Vortrag der Beklagten bleibt aber unklar, warum ihr gerade unter der vertraglichen Risikoverteilung ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (so auch LAG Hamm 06.10.2010 - 3 Sa 854/10).

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 649/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Oktober 2010 - 3 Sa 854/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 550/10

    Variable Vergütung - Betriebsvereinbarung

    Allerdings weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass der größte Teil der Revisionsbegründung eine wörtliche Wiedergabe der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Oktober 2010 (- 3 Sa 854/10 -) enthält.
  • LAG Hamm, 12.09.2012 - 3 Sa 123/11

    Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber bei variablen Vergütungsbestandteilen

    Dies hat die Kammer im Verfahren 3 Sa 854/10 hinsichtlich der Klage einer Tarifbeschäftigten bereits auch so gesehen.
  • LAG Hamm, 12.09.2012 - 3 Sa 308/11

    Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei variablen

    Dies hat die Kammer im Verfahren 3 Sa 854/10 hinsichtlich der Klage einer Tarifbeschäftigten bereits auch so gesehen.
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