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   LAG München, 03.04.2014 - 3 Sa 857/13   

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https://dejure.org/2014,15032
LAG München, 03.04.2014 - 3 Sa 857/13 (https://dejure.org/2014,15032)
LAG München, Entscheidung vom 03.04.2014 - 3 Sa 857/13 (https://dejure.org/2014,15032)
LAG München, Entscheidung vom 03. April 2014 - 3 Sa 857/13 (https://dejure.org/2014,15032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    BGB § 315 Abs. 1 BGB § 315 Abs. 3 BGB 362

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Bestimmung anteiliger Jahreszahlung aufgrund eines jährlich festzulegenden Unternehmensfaktors bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Ausübung billigen Ermessens

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 315 Abs. 1 und 3, 362 BGB
    Jahreszahlung, Unternehmensfaktor, billiges Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2
    Gerichtliche Bestimmung anteiliger Jahreszahlung aufgrund eines jährlich festzulegenden Unternehmensfaktors bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Ausübung billigen Ermessens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Jahreszahlung kann unter Vorbehalt eines jährlichen Unternehmensfaktors gestellt werden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

    Auszug aus LAG München, 03.04.2014 - 3 Sa 857/13
    Dabei verbleibt dem Inhaber des Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB für die rechtsgestaltende Leistungsbestimmung ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum, weshalb ihm innerhalb dieses Spielraums mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2013 - 10 AZR 8/12 -, Rn. 33 mwN, NZA 2013, 970 ff.).

    Vorgaben für die Ausübung des billigen Ermessens i.S.v. § 315 BGB können sich aus vertraglichen (vgl. BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 385/11 -, Rn. 21, NZA 2013, 148 ff.) oder aus kollektivrechtlichen Vereinbarungen ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2013, a.a.O., Rn. 36).

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

    Auszug aus LAG München, 03.04.2014 - 3 Sa 857/13
    Vorgaben für die Ausübung des billigen Ermessens i.S.v. § 315 BGB können sich aus vertraglichen (vgl. BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 385/11 -, Rn. 21, NZA 2013, 148 ff.) oder aus kollektivrechtlichen Vereinbarungen ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2013, a.a.O., Rn. 36).
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus LAG München, 03.04.2014 - 3 Sa 857/13
    3 Sa 857/13 - 14 durch die Vorschriften des § 315 Abs. 3 BGB ... gezogen sind" (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.1964 - KZR 10/62 -, NJW 1964, 1617, 1620).
  • ArbG München, 03.03.2016 - 32 Ca 10695/15

    Jahreszahlung

    Anders als in zumindest einem anderen Parallelverfahren (Arbeitsgericht München 13 Ca 2650/13 = Landesarbeitsgericht München 3 Sa 857/13) trägt die Beklagte im vorliegenden.

    Das Berufungsurteil (3 Sa 857/13) wurde am 03.04.2014 verkündet.

    § 315 Abs. 3 BGB weist dem Gericht damit die Aufgabe zu, anhand der durch den Leistungsbestimmenden mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob die Leistungsbestimmung billigem Ermessen entspricht oder ob sie aufgrund der durch den Leistungsbestimmenden mitgeteilten Tatsachen abweichend zu bestimmen ist (LAG München, Urteil vom 03.04.2014, 3 Sa 857/13).

  • ArbG Paderborn, 02.10.2015 - 3 Ca 629/15

    Jahreszahlung, Leistungsbestimmung, billiges Ermessen

    Dabei verbleibt dem Inhaber des Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB für die rechtsgestaltende Leistungsbestimmung ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum, weshalb ihm innerhalb dieses Spielraums mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. LAG München, Urteil vom 03.04.2014, 3 Sa 857/13; BAG, Urteil vom 20.03.2013, 10 AZR 8/12, NZA 2013, 917 ff.).

    Dies ist auch sachgerecht, weil sowohl der Klagepartei als auch dem Gericht diejenigen Umstände, die der Leistungsbestimmende bei Ausübung billigen Ermessens herangezogen hat, unbekannt sind (vgl. auch LAG München, Urteil vom 03.04.2014, 3 Sa 857/13, a.a.O).

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