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   LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08   

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LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08 (https://dejure.org/2008,16302)
LAG München, Entscheidung vom 18.12.2008 - 3 Sa 88/08 (https://dejure.org/2008,16302)
LAG München, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 3 Sa 88/08 (https://dejure.org/2008,16302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schuldanerkenntnis - Sittenwidrigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung aus notariellem Schuldanerkenntnis des Arbeitnehmers zum Ausgleich angeblicher Schadensersatzforderungen; Maßstäbe zur Beurteilung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen der wahren Ausgangslage und den übernommenen Leistungen

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 138; ; BGB § 779; ; BGB § 781; ; BGB § 812; ; BDSG § 6 b; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckung aus notariellem Schuldanerkenntnis des Arbeitnehmers zum Ausgleich angeblicher Schadensersatzforderungen - Maßstäbe zur Beurteilung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen der wahren Ausgangslage und den übernommenen Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08
    Aber auch ein konstitutives bzw. abstraktes oder selbständiges Schuldanerkenntnis gemäß § 781 BGB liegt nicht vor, weil nach dem Inhalt der notariellen Urkunde vom 24.07.2006 keine vom zugrunde liegenden Rechtsverhältnis unabhängige Verpflichtung begründet (vgl. BGH 10.12.1987 - III ZR 205/86; BGH 18.05.1995 - VII ZR 11/94; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 502/03), sondern auf den Schuldgrund der vorsätzlichen unerlaubten Handlung Bezug genommen wurde.

    Damit hat das notarielle Schuldanerkenntnis vom 24.07.2006 die Wirkung, dass das Schuldverhältnis insgesamt dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entzogen werden und insoweit endgültig festgelegt werden soll (vgl. BAG 15.03.2005 - 9 AZR 502/03; BAG 15.12.1999 - 10 AZR 881/98; BAG 22.10.1998 - 8 AZR 457/97).

    Bei der Würdigung des Gesamtcharakters eines Rechtsgeschäfts ist somit auch die Art und Weise seines Zustandekommens mit zu berücksichtigen (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 502/03; BAG 22.10.1998 - 8 AZR 457/97; BGH 07.06.1988 - IX ZR 245/86).

    Zum einen führt der bloße Umstand, dass einem Vertragspartner keine oder nur eine kurze Überlegungsfrist für den Vertragsabschluss eingeräumt wurde, schon deshalb nicht zur Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts, weil dies allenfalls die Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts wegen Drohung nach sich zieht (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 502/03).

  • BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82

    Außergerichtlicher Vergleich - Straftat - Schadensersatz - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08
    Somit ist der Kläger aufgrund dieses Schuldanerkenntnisses mit den Einwendungen ausgeschlossen, die er bei der Abgabe kannte oder mit denen er zumindest rechnete (vgl. BAG 11.09.1984 - 3 AZR 184/82; Palandt/Sprau, a.a.O. § 781 Rn. 4).

    Da der Kläger jedoch den Umstand als solchen, dass er die Beklagte über Jahre hinweg hintergegangen hat, nicht geleugnet hat, war es nicht als anstößig anzusehen, dass sich die Beklagte im Hinblick auf die beiderseits ungewisse Schadenshöhe vom Kläger einen Betrag hat anerkennen lassen, der möglicherweise erheblich über der im Streitfall nachweisbaren Schadenssumme lag (vgl. BAG 11.09.1984 - 3 AZR 184/82).

    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen der von ihr angenommenen Schuld des Klägers und der vertraglich festgelegten Zahlungsverpflichtung liegt somit nicht vor (vgl. BAG 11.09.1984 - 3 AZR 184/82).

  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08
    Damit hat das notarielle Schuldanerkenntnis vom 24.07.2006 die Wirkung, dass das Schuldverhältnis insgesamt dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entzogen werden und insoweit endgültig festgelegt werden soll (vgl. BAG 15.03.2005 - 9 AZR 502/03; BAG 15.12.1999 - 10 AZR 881/98; BAG 22.10.1998 - 8 AZR 457/97).

    Bei der Würdigung des Gesamtcharakters eines Rechtsgeschäfts ist somit auch die Art und Weise seines Zustandekommens mit zu berücksichtigen (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 502/03; BAG 22.10.1998 - 8 AZR 457/97; BGH 07.06.1988 - IX ZR 245/86).

    Solche Belastungen können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Gläubiger die Geschäftsunerfahrenheit oder eine seelische Zwangslage des Schuldners ausnutzt oder ihn auf andere Weise in seiner Entscheidungsfreiheit unzulässig beeinträchtigt (BAG 22.10.1998 - 8 AZR 457/97, BGH 16.01.1997 - IX ZR 250/95).

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08
    Aber auch ein konstitutives bzw. abstraktes oder selbständiges Schuldanerkenntnis gemäß § 781 BGB liegt nicht vor, weil nach dem Inhalt der notariellen Urkunde vom 24.07.2006 keine vom zugrunde liegenden Rechtsverhältnis unabhängige Verpflichtung begründet (vgl. BGH 10.12.1987 - III ZR 205/86; BGH 18.05.1995 - VII ZR 11/94; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 502/03), sondern auf den Schuldgrund der vorsätzlichen unerlaubten Handlung Bezug genommen wurde.
  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 881/98

    Anspruch auf die tarifliche Tätigkeitszulage aufgrund eines deklaratorischen

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08
    Damit hat das notarielle Schuldanerkenntnis vom 24.07.2006 die Wirkung, dass das Schuldverhältnis insgesamt dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entzogen werden und insoweit endgültig festgelegt werden soll (vgl. BAG 15.03.2005 - 9 AZR 502/03; BAG 15.12.1999 - 10 AZR 881/98; BAG 22.10.1998 - 8 AZR 457/97).
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 205/86

    Voraussetzungen eines abstrakten Schuldversprechens - Revisionsgerichtliche

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08
    Aber auch ein konstitutives bzw. abstraktes oder selbständiges Schuldanerkenntnis gemäß § 781 BGB liegt nicht vor, weil nach dem Inhalt der notariellen Urkunde vom 24.07.2006 keine vom zugrunde liegenden Rechtsverhältnis unabhängige Verpflichtung begründet (vgl. BGH 10.12.1987 - III ZR 205/86; BGH 18.05.1995 - VII ZR 11/94; BAG 15.03.2005 - 9 AZR 502/03), sondern auf den Schuldgrund der vorsätzlichen unerlaubten Handlung Bezug genommen wurde.
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08
    Bei der Würdigung des Gesamtcharakters eines Rechtsgeschäfts ist somit auch die Art und Weise seines Zustandekommens mit zu berücksichtigen (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 502/03; BAG 22.10.1998 - 8 AZR 457/97; BGH 07.06.1988 - IX ZR 245/86).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 250/95

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen Überrumpelung

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08
    Solche Belastungen können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Gläubiger die Geschäftsunerfahrenheit oder eine seelische Zwangslage des Schuldners ausnutzt oder ihn auf andere Weise in seiner Entscheidungsfreiheit unzulässig beeinträchtigt (BAG 22.10.1998 - 8 AZR 457/97, BGH 16.01.1997 - IX ZR 250/95).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.1999 - 22 U 193/98

    Wirksamkeit eines notariellen Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08
    All dies unterscheidet den vorliegenden Fall von demjenigen, der dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.03.1999 (22 U 193/98) zugrunde lag.
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09

    Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Dezember 2008 - 3 Sa 88/08 - wird zurückgewiesen.
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