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LAG Baden-Württemberg, 07.09.2000 - 3 Sa 9/00 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. September 2000 - 3 Sa 9/00 (https://dejure.org/2000,15465)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Variable Vergütung eines Krankenhausarztes; Beteiligung an den Einnahmen aus Wahlleistungen ; Wahlärztliche Honorare; Vergütung wahlärztlicher Leistungen; Kostenabzug; Altvertrag
- Judicialis
BPflV § 7; ; BPflV § 7 Abs. 2 Nr. 4; ; BPflV § 13 Abs. 3; ; AVB § 6; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ArbGG § 72a
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 18.11.1999 - 15 Ca 4870/98
- LAG Baden-Württemberg, 07.09.2000 - 3 Sa 9/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.11.1995 - V ZR 182/94
Prüfbarkeit eines Schiedsgutachtens über die Höhe der Anpassung von Erbbauzinsen
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.09.2000 - 3 Sa 9/00
Dem steht vorliegend die in der mündlichen Berufungsverhandlung wiederholte Begrenzung des Begehrens auf dieses Element der Berechungsgrundlage entgegen; insoweit unterscheidet sich der hiesige Sachverhalt von dem, der der Entscheidung des BGH vom 03.11.95 (- V ZR 182/94) zu Grunde lag. - BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.09.2000 - 3 Sa 9/00
Dazu zählen auch aus einem (Gesamt-)Rechtsverhältnis fließende einzelne Rechte und Pflichten, nicht aber - unter anderem - bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses (BGH vom 19.04.2000 - XII ZR 332/97).
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 3 Sa 29/01
Arbeitsvertrag eines angestellten leitenden Krankenhausarztes; Auslegung einer …
In einem Vorprozess der Parteien (Arbeitgericht Stuttgart 15 Ca 4870/98; LAG Baden-Württemberg 3 Sa 9/00) hat er deshalb die Feststellung erstrebt, "dass der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger ab 01.01.1996 eine Beteiligung an den Einnahmen aus den gemäß § 7 BPflV gesondert berechneten ärztlichen Wahlleistungen der Radiologischen Abteilung unter Kürzung desjenigen Kostenabzugs auszuzahlen, der bis zum 31.12.1995 Anwendung gefunden hat (Kostenerstattung im prozentualen Verhältnis der Brutto-Einnahmen aller leitenden Ärzte des KKH Böblingen).".