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   LAG München, 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11   

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https://dejure.org/2011,11373
LAG München, 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11 (https://dejure.org/2011,11373)
LAG München, Entscheidung vom 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11 (https://dejure.org/2011,11373)
LAG München, Entscheidung vom 08. September 2011 - 3 SaGa 21/11 (https://dejure.org/2011,11373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbeschäftigung ist bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers nicht unmöglich geworden; Weiterbeschäftigungsanspruch nach Kündigungswiderspruch des Betriebsrats; Begründetheit eines Eilantrags bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit nach Wegfall des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsplatzwegfall bei weiteren gleichartigen Arbeitsplätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Kündigungswiderspruch des Betriebsrats; unbegründeter Eilantrag bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit nach Wegfall des Arbeitsplatzes infolge Teilbetriebsübergangs; unbestimmter Weiterbeschäftigungsantrag bei Bezugnahme auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG München, 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11
    Das Bestimmtheitserfordernis gebietet es, den erhobenen Anspruch so konkret zu bezeichnen, dass dadurch der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis abgesteckt wird, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennbar sind und das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt wird; vor allem muss eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren möglich sein (vgl. BAG 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16).

    Dies zeigt, dass die Problematik des Inhalts des Beschäftigungsanspruchs vom Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert und dieses überfordern würde (BAG 15.04.2009, a. a. O., Rn. 16).

    Deshalb ist es ausreichend, aber auch erforderlich, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel selbst ersichtlich ist (BAG 15.04.2009, a. a. O., Rn. 20).

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG München, 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (BAG 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - Rn. 17 im Anschluss an BAG 17.06.1997 - 1 ABR 10/97).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 141/00

    Berichtigung des Rubrums - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG München, 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11
    24 Soweit das Bundesarbeitsgericht (BAG 15.03.2001 - 2 AZR 141/00 - Rn. 61) ausgeführt hat, allein aus dem Umstand, dass der bisherige Arbeitsplatz des dortigen Klägers aus dem (Gemeinschafts-)Betrieb ausgegliedert wurde, könne nicht geschlossen werden, die Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen sei unmöglich geworden, der Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes führe für sich betrachtet nicht zur Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung, setzt diese Rechtsprechung voraus, dass die Tätigkeit bzw. die Funktion oder der Aufgabenbereich - im vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall: eines Wirtschaftsingenieurs - vom Arbeitgeber bzw. im Betrieb weitergeführt wird bzw. nach wie vor anfällt.
  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
    Auszug aus LAG München, 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (BAG 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 - Rn. 17 im Anschluss an BAG 17.06.1997 - 1 ABR 10/97).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2016 - 5 Sa 414/15

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    Indessen darf nicht verkannt werden, dass der Arbeitnehmer auch im bestehenden Arbeitsverhältnis keinen erzwingbaren Anspruch auf vertragsgerechte Beschäftigung hat, wenn es dem Arbeitgeber aufgrund objektiver Umstände unmöglich ist, den Arbeitnehmer vertragsgerecht zu beschäftigen (vgl. LAG München, Urt. v. 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11 -, Rn. 24, juris; vgl. LAG B.-Brandenburg, Urt. v. 20.02.2009 - 22 Sa 1377/08 -, Rn. 24, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    Indessen darf nicht verkannt werden, dass der Arbeitnehmer auch im bestehenden Arbeitsverhältnis keinen erzwingbaren Anspruch auf vertragsgerechte Beschäftigung hat, wenn es dem Arbeitgeber aufgrund objektiver Umstände unmöglich ist, den Arbeitnehmer vertragsgerecht zu beschäftigen (vgl. LAG München, Urt. v. 08.09.2011 - 3 SaGa 21/11 -, Rn. 24, juris; vgl. LAG B.-Brandenburg, Urt. v. 20.02.2009 - 22 Sa 1377/08 -, Rn. 24, juris).
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