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   OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13   

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https://dejure.org/2013,35811
OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13 (https://dejure.org/2013,35811)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.11.2013 - 3 Ss 106/13 (https://dejure.org/2013,35811)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. November 2013 - 3 Ss 106/13 (https://dejure.org/2013,35811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 I; StGB § 242 I
    Berücksichtigungsfähigkeit einer begonnenen verhaltenstherapeutischen Langzeittherapie im Rahmen der Prognoseentscheidung für die Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigungsfähigkeit einer begonnenen verhaltenstherapeutischen Langzeittherapie im Rahmen der Prognoseentscheidung für die Strafaussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung deshalb grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGH NStZ-RR 2010, 306 f.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005; 200 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2011 - 53 Ss 229/10 sowie Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [jeweils bei juris]; vgl. im gleichen Sinne aus der Kommentarliteratur z.B. Fischer StGB 60. Aufl. § 56 Rn. 11 m.w.N.).

    Zwar ist in diesen Fällen eine positive Prognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB nicht von vorne herein ausgeschlossen ( BGH NStZ-RR 2005, 38 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15 und BGH NStZ-RR 2010, 306 f.; KG VRS 114 [2008], 23 ff.; Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris]).

    Diese müssen in den Urteilsgründen im Rahmen einer Gesamtwürdigung dargelegt werden, wozu eine Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich ist und es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Vortaten und den Umständen, unter denen sie begangen wurden, bedarf (BayObLG, Urteil vom 25.05.2000 - 5 St RR 100/00; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08; Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris], jeweils m.w.N.).

  • BayObLG, 25.05.2000 - 5St RR 100/00

    Voraussetzungen der Erwartung künftig straffreier Lebensführung

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
    Wird für die Sozialprognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB entscheidend an eine im Zeitpunkt der Urteilsfindung begonnene aber noch andauernde verhaltenstherapeutische Langzeittherapie abgestellt, kann für die Erwartung einer positiven Legalbewährung die bloße Feststellung eines sowohl generell als auch für den Angeklagten konkret geeigneten Behandlungskonzepts und eines derzeit planmäßig verlaufenden Therapieverlaufs jedenfalls dann nicht ausreichend sein, wenn der Eintritt der (erhofften) Behandlungserfolge im maßgeblichen Zeitpunkt des Endes der Hauptverhandlung noch völlig ungewiss ist (u.a. Anschluss BayObLG, Urteil vom 25.05.2000 - 5 St RR 100/00).

    Diese müssen in den Urteilsgründen im Rahmen einer Gesamtwürdigung dargelegt werden, wozu eine Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich ist und es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Vortaten und den Umständen, unter denen sie begangen wurden, bedarf (BayObLG, Urteil vom 25.05.2000 - 5 St RR 100/00; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08; Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris], jeweils m.w.N.).

  • KG, 05.10.2007 - 1 Ss 307/07

    Strafaussetzung: Anforderungen an die Begründung der erneuten Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
    Zwar ist in diesen Fällen eine positive Prognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB nicht von vorne herein ausgeschlossen ( BGH NStZ-RR 2005, 38 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15 und BGH NStZ-RR 2010, 306 f.; KG VRS 114 [2008], 23 ff.; Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris]).

    10 c) Wird für die Sozialprognose maßgeblich an eine im Zeitpunkt der Urteilsfindung zwar begonnene aber noch andauernde Langzeittherapie abgestellt, kann für die Erwartung einer positiven Legalbewährung im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB die bloße Feststellung eines sowohl generell als auch für den Angeklagten konkret geeigneten Behandlungskonzepts und eines derzeit planmäßig verlaufenden Therapieverlaufs jedenfalls dann nicht ausreichend sein, wenn der Eintritt der (erhofften) Behandlungserfolge im maßgeblichen Zeitpunkt des Endes der Hauptverhandlung noch völlig ungewiss ist, mögen auch gute Gründe dafür sprechen, dass die Therapie zukünftig positive Veränderung bei dem Angeklagten bewirken kann (BayObLG a.a.O.; für Erfolgsaussichten einer regelmäßig besuchten Alkoholentwöhnungstherapie bei mehrmonatiger Alkoholabstinenz als Grundlage einer positiven Prognoseentscheidung vgl. KG VRS 114 [2008], 23 ff.).

  • KG, 01.09.2008 - 1 Ss 207/08

    Strafaussetzung: Begründungsanforderungen an positive Bewährungsentscheidung bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
    Diese müssen in den Urteilsgründen im Rahmen einer Gesamtwürdigung dargelegt werden, wozu eine Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich ist und es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Vortaten und den Umständen, unter denen sie begangen wurden, bedarf (BayObLG, Urteil vom 25.05.2000 - 5 St RR 100/00; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08; Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris], jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88

    Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
    Bei einem Angeklagten, der wiederholt trotz bewilligter Strafaussetzung zur Bewährung erneut straffällig geworden ist und bei dem zudem Strafaussetzungen zur Bewährung schon widerrufen werden mussten, kann vor allem dann, wenn er - wie hier - zeitnah nach solchen Entscheidungen und während offener Bewährung weitere Straftaten begeht, in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass er, wenn ihm erneut die Gelegenheit der Bewährung gegeben wird, sich anders als in der Vergangenheit verhalten wird (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9).
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
    Zwar ist in diesen Fällen eine positive Prognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB nicht von vorne herein ausgeschlossen ( BGH NStZ-RR 2005, 38 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15 und BGH NStZ-RR 2010, 306 f.; KG VRS 114 [2008], 23 ff.; Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris]).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss 440/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
    Die Entscheidung des Tatrichters, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung auszusetzen, ist mithin vom Revisionsgericht, sofern keine Rechtsfehler vorliegen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen, weil allein der Tatrichter sich aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung und der Würdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Überzeugung davon verschaffen kann, ob zu erwarten ist, dass sich der Angeklagte in Zukunft auch ohne Strafverbüßung straffrei führen wird (stRspr., vgl. z.B. BayObLG NStZ-RR 2004, 336 ff.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260 f. und OLG Bamberg a.a.O.; ferner Fischer § 56 Rn. 11 m.w.N.).
  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
    Die Entscheidung des Tatrichters, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung auszusetzen, ist mithin vom Revisionsgericht, sofern keine Rechtsfehler vorliegen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen, weil allein der Tatrichter sich aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung und der Würdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Überzeugung davon verschaffen kann, ob zu erwarten ist, dass sich der Angeklagte in Zukunft auch ohne Strafverbüßung straffrei führen wird (stRspr., vgl. z.B. BayObLG NStZ-RR 2004, 336 ff.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260 f. und OLG Bamberg a.a.O.; ferner Fischer § 56 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 53 Ss 229/10

    Revision gegen die Ablehnung der Aussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung deshalb grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGH NStZ-RR 2010, 306 f.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005; 200 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2011 - 53 Ss 229/10 sowie Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [jeweils bei juris]; vgl. im gleichen Sinne aus der Kommentarliteratur z.B. Fischer StGB 60. Aufl. § 56 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90

    Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
    Zwar ist in diesen Fällen eine positive Prognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB nicht von vorne herein ausgeschlossen ( BGH NStZ-RR 2005, 38 ; BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15 und BGH NStZ-RR 2010, 306 f.; KG VRS 114 [2008], 23 ff.; Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris]).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 73/19

    Tierquälerei: Strafschärfende Berücksichtigung der beruflichen Stellung als

    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (OLG Bamberg, Urteil vom 12.11.2013 - 3 Ss 106/13, juris Rn. 6 mwN.).
  • KG, 15.08.2018 - 121 Ss 123/18

    Bewährung und Sperrfrist bei Bewährungsbrecher

    Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und allein daraufhin zu prüfen, ob der Tatrichter Rechtsbegriffe verkannt oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt, d. h. unzutreffende Maßstäbe angewandt, nahe liegende Umstände übersehen oder festgestellte Umstände falsch gewichtet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - (3) 161 Ss 195/15 (107/15) - [juris]; KG, Urteile vom 17. Januar 2018, 20. Januar 2017 und 13. Dezember 2006 jeweils a.a.O.; OLG Bamberg, Urteil vom 12. November 2013 - 3 Ss 106/13 - [juris]).
  • OLG Bamberg, 10.01.2017 - 3 OLG 7 Ss 114/16

    Voraussetzungen verminderter Schuldfähigkeit bei Dauerstraftat

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGH [Großer Senat für Strafsachen], Beschl. v. 10.04.1987 - GSSt 1/86 = BGHSt 34, 345 = BGHR StGB § 46 II Lebensumstände 3 = NJW 1987, 3014 = wistra 1987, 287 = NStZ 1987, 450 = StV 1987, 337; vgl. auch OLG Bamberg, Urt. v. 12.11.2013 - 3 Ss 106/13 = OLGSt StGB § 56 Nr. 23; 24.09.2014 - 3 Ss 94/14 = BeckRS 2014, 19902 = OLGSt StGB § 47 Nr. 16; 11.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 4/15 = DAR 2015, 394 = OLGSt StGB § 47 Nr. 17 und zuletzt v. 23.08.2016 - 3 OLG 8 Ss 58/16 [bei juris]).
  • OLG Bamberg, 23.08.2016 - 3 OLG 8 Ss 58/16

    Neuerliche Strafaussetzung aufgrund behandlungsbedingt eingetretener

    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung deshalb grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (vgl. nur BGH, Urt. v. 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306 sowie Senatsurteile v. 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris], 12.11.2013 - 3 Ss 106/13 = OLGSt StGB § 56 Nr. 23 und v. 28.01.2014 - - 3 Ss 118/13 [unveröffentlicht]), was dann der Fall ist, wenn unzutreffende Maßstäbe angewandt, nahe liegende Umstände übersehen oder festgestellte Umstände fehlerhaft gewichtet wurden (vgl. Fischer StGB 63. Aufl. § 56 Rn. 11 m. w. N.).
  • KG, 25.01.2019 - 161 Ss 163/18

    Anforderungen an Bewährungsprognose und Reststrafenaussetzung

    Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und allein daraufhin zu prüfen, ob er Rechtsbegriffe verkannt oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt, d. h. unzutreffende Maßstäbe angewandt, naheliegende Umstände übersehen oder festgestellte Umstände falsch gewichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; OLG Bamberg, Urteil vom 12. November 2013 - 3 Ss 106/13 - juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 1 Ss 13/15 - juris Rdn. 16; Senat, Urteile 16. November 2018 - [5] 121 Ss 139/18 [62/18] - und vom 22. Juli 2016 - [5] 161 Ss 52/16 [7/16] - juris Rdn. 8, jeweils m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 56 Rdn. 11).
  • BayObLG, 02.12.2022 - 202 StRR 108/22

    Keine Vollstreckungsaussetzung bei bloßer Bekundung von Therapiebereitschaft nach

    Ungeachtet dessen könnte eine Therapie, sollten die früheren Straftaten jeweils in einem kausalen Zusammenhang mit der Alkoholsucht des Angeklagten gestanden haben, was das Landgericht zwar vermutet, aber nicht im Einzelnen konkret feststellt, nur dann eine positive Legalprognose rechtfertigen, wenn eine solche erfolgreich abgeschlossen wäre, nicht aber wenn der Eintritt der (erhofften) Behandlungserfolge im maßgeblichen Zeitpunkt des Endes der Hauptverhandlung noch völlig ungewiss ist, mögen auch gute Gründe dafür sprechen, dass die Therapie zukünftig positive Veränderung bei dem Angeklagten bewirken kann (OLG Bamberg, Urt. v. 12.11.2013 - 3 Ss 106/13 = OLGSt StGB § 56 Nr. 23).
  • KG, 25.01.2019 - 5 Ss 81/18
    Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen und allein daraufhin zu prüfen, ob er Rechtsbegriffe verkannt oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt, d. h. unzutreffende Maßstäbe angewandt, naheliegende Umstände übersehen oder festgestellte Umstände falsch gewichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 1 StR 519/00 - juris Rdn. 10; OLG Bamberg, Urteil vom 12. November 2013 - 3 Ss 106/13 - juris Rdn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 1 Ss 13/15 - juris Rdn. 16; Senat, Urteile 16. November 2018 - [5] 121 Ss 139/18 [62/18] - und vom 22. Juli 2016 - [5] 161 Ss 52/16 [7/16] - juris Rdn. 8, jeweils m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 56 Rdn. 11).
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