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   OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02   

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https://dejure.org/2003,7266
OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02 (https://dejure.org/2003,7266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02 (https://dejure.org/2003,7266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 3 Ss 1062/02 (https://dejure.org/2003,7266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ohne Angabe der betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen des Rauschgifts in dem Urteil; Nichteinbeziehung einer früheren Verurteilung in den Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils

  • Judicialis

    JGG § 31; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31; StPO § 267
    Jugendrecht; Einbeziehung einer früheren Verurteilung; mehrere Jugendstrafen; Einheitsjugenstrafe; Anforderungen an die Urteilbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Essen - 7 Ls 93/00
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
    Neben Art und Menge des Betäubungsmittels ist für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nämlich insbesondere dessen Wirkstoffgehalt maßgebend (BGH, Beschluss vom 26.05.2001 - 4 StR 110/01 - BGH NJW 1992, 380; 1994, 1885, 1886 m.w.N.).

    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (BGH, Beschluss vom 26.05.2001 - 4 StR 110/01 -).

    Dagegen wird der Schuldspruch des angefochtenen Urteils durch diesen Rechtsfehler nicht berührt, da das Amtsgericht den Angeklagten insoweit gerade nicht wegen Handeltreibens mit eirier nicht geringen Menge des Betäubungsmittels verurteilt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 26.07.2001 - 4 StR 110/01 -).

  • BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99

    Verhängung von zwei unabhängig nebeneinander stehenden Jugendstrafen; Mord;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
    Die Nichteinbeziehung einer früheren Verurteilung gemäß § 31 Abs. 3 JGG stellt aber eine Ausnahme von der gemäß § 31 Abs. 2 JGG in der Regel gebotenen Bildung einer neuen Einheitsjugendstrafe dar (BGH, NStZ 2000, 263), die stets näherer Begründung bedarf (Eisenberg, JGG, 8. Aufl., § 31 Rdnr. 28).

    Dem Angeklagten soll dann durch die Bildung zweier selbständiger Jugendstrafen das Ausmaß seiner erneuten Rechtsgutsverletzung eindringlich nahegebracht und er soll nicht in dem Glauben bestärkt werden, er habe "freie Hand" für die Begehung weiterer Straftaten (BGH, NStZ 2000, 263; BGHSt 36, 37, 43; BGH NStZ 1995, 595 m.w.N.).

  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95

    Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
    Dem Angeklagten soll dann durch die Bildung zweier selbständiger Jugendstrafen das Ausmaß seiner erneuten Rechtsgutsverletzung eindringlich nahegebracht und er soll nicht in dem Glauben bestärkt werden, er habe "freie Hand" für die Begehung weiterer Straftaten (BGH, NStZ 2000, 263; BGHSt 36, 37, 43; BGH NStZ 1995, 595 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Jugendrecht, schädliche Neigungen,

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
    Gleichwohl wäre es wünschenswert, wenn nähere Feststellungen zu den Vorstrafen des Angeklagten getroffen worden wären, da dann die Entscheidung über das Vorliegen schädlicher Neigungen auf eine noch breitere Grundlage gestellt worden wäre (vgl. zu den Anforderungen insoweit OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 377 = StV 1999, 658).
  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
    Dem Angeklagten soll dann durch die Bildung zweier selbständiger Jugendstrafen das Ausmaß seiner erneuten Rechtsgutsverletzung eindringlich nahegebracht und er soll nicht in dem Glauben bestärkt werden, er habe "freie Hand" für die Begehung weiterer Straftaten (BGH, NStZ 2000, 263; BGHSt 36, 37, 43; BGH NStZ 1995, 595 m.w.N.).
  • BayObLG, 23.12.1999 - 4St RR 253/99

    Wirkstoffmenge von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
    Der Tatrichter muss dann unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels (mindestens) auszugehen ist (BayObLG, NStZ 2000, 210; ebenso BGH, Beschluss vom 09.05.2001 - 3 StR 36/01 -).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01

    Besonders schwerer Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
    Der Tatrichter muss dann unter Berücksichtigung anderer hinreichend feststellbarer Tatumstände wie Herkunft, Preis und Beurteilung der Betäubungsmittel durch Tatbeteiligte und letztlich des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" feststellen, von welchem Wirkstoffgehalt und damit von welcher Qualität des Betäubungsmittels (mindestens) auszugehen ist (BayObLG, NStZ 2000, 210; ebenso BGH, Beschluss vom 09.05.2001 - 3 StR 36/01 -).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
    Neben Art und Menge des Betäubungsmittels ist für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nämlich insbesondere dessen Wirkstoffgehalt maßgebend (BGH, Beschluss vom 26.05.2001 - 4 StR 110/01 - BGH NJW 1992, 380; 1994, 1885, 1886 m.w.N.).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
    Neben Art und Menge des Betäubungsmittels ist für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nämlich insbesondere dessen Wirkstoffgehalt maßgebend (BGH, Beschluss vom 26.05.2001 - 4 StR 110/01 - BGH NJW 1992, 380; 1994, 1885, 1886 m.w.N.).
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