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   OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97   

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OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97 (https://dejure.org/1997,25706)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97 (https://dejure.org/1997,25706)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. November 1997 - 3 Ss 1114/97 (https://dejure.org/1997,25706)
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  • Burhoff online

    Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen, Vorsatz, Vorbelastungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 07.10.1982 - 1 Ss 412/82

    Überholen; Überholvorgang; Entziehung; Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97
    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den genannten Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).

    Auch hätte sich das Amtsgericht im Hinblick auf das Vorliegen eigensüchtiger Motive näher mit der Einlassung des Angeklagten auseinandersetzen müssen, er habe das Beschleunigungsvermögen seines Fahrzeugs falsch eingeschätzt, wobei allerdings allein die Hoffnung, trotz des verkehrswidrigen Verhaltens werde nichts passieren, den Vorwurf der Rücksichtslosigkeit regelmäßig nicht ausschließen wird (Schönke/Schröder/Cramer, a.a.O., Rdnr. 31; OLG Köln, VRS 48, 205, 206; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126).

  • BayObLG, 05.11.1982 - RReg. 1 St 311/82

    Rücksichtslos; Rücksichtslosigkeit; Gefährlich; Gefährlichkeit; Vorsatz;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97
    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den genannten Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).

    Ob auch unter diesen Umständen eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung jedenfalls dann vorliegt, wenn der Täter die Gefährlichkeit seiner Fahrweise als solche in seinen Vorsatz aufgenommen hat (so BayObLG, VRS 64, 123, 124 f), musste hier in Ermangelung entsprechender Feststellungen in dem angefochtenen Urteil nicht entschieden werden.

  • OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 29/93

    Rücksichtslosigkeit; Überholvorgang

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97
    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den genannten Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.1990 - 3 Ws 352/90
    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97
    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den genannten Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • OLG Koblenz, 12.06.1986 - 1 Ss 223/86

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Überholen; Überholvorgang; Fahrlässig; Vorsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97
    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den genannten Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97
    Anderenfalls ist dem Senat nämlich nicht die Überprüfung ermöglicht, ob die entsprechende Vorbelastung überhaupt noch gegen den Angeklagten verwertbar i.S.d. §§ 13 a StVZO, 29 StVG, 51 BZRG gewesen ist (vgl. BGH NZV 1993, 485, 488).
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05

    Straßenverkehrsgefährdung; Feststellungen; konkrete Gefahr; rücksichtslos;

    Vorsätzlich rücksichtslos handelt, wer sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinwegsetzt, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, lediglich den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (Beschluss des hiesigen 3. Senats für Strafsachen vom 20. November.1997 in 3 Ss 1114/97 mit weiteren Nachweisen; Tröndle/Fischer, a.a.O., Rn. 14 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 14.11.2005 - 1 Ss 439/05

    Vorbelastung; darlegung; Tatgericht; Prüfung durch das Revisionsgericht

    Insoweit hat das Landgericht ausreichende Feststellungen zu der Motivlage des Angeklagten getroffen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97 -).

    Das Landgericht hätte die sich aus dem Verkehrszentralregister ergebenden Vorbelastungen des Angeklagten wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in zwei Fällen, der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit verkehrswidrigen Reifen in zwei Fällen, des Überholens im Überholverbot und des Verursachens eines Unfalls durch verkehrswidriges Wenden auf der Straße nur dann zu seinem Nachteil verwenden dürfen, wenn es die Rechtskraft der zugrunde liegenden Bußgeldbescheide bzw. der zugrundeliegenden gerichtlichen Bußgeldentscheidungen mitgeteilt hätte (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97 -, Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. § 46 Rdnr. 38 f.).

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