Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat, Unfähigkeit der Selbstverteidigung
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Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat, Unfähigkeit der Selbstverteidigung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat, Unfähigkeit der Selbstverteidigung
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-glathe.de
(Leitsatz)
§§ 68 Nr 1, 109 JGG; § 140 Abs 2 StPO
Jugendstrafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung wegen Schwere der Tat
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2004, 1338
- NStZ 2004, 293
- StV 2005, 56
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss 54/04
Jugendrecht; Beiordnung als Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Unfähigkeit des …
Darin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. zuletzt u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 14. Mai 2003, 3 Ss 1163/02, NJW 2004, 1338; Spahn StraFo 2004, 82, 83, jeweils mit weiteren Nachweisen; siehe auch Senat im Beschluss vom 9. Februar 2004, 2 Ss 21/04).Die "Schwere der Tat", die sich vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung richtet, gebietet nach wohl überwiegender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Auffassung der Literatur (…vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 140 Rn. 23 ff.;… Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., 2003, Rn. 1232 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen) die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu erwarten ist (so wohl auch OLG Hamm NJW 2004, 1338; siehe aus der Rechtsprechung des Senats u.a. NStZ-RR 1998, 243 = StraFo 1998, 164, 269).
Ob darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen vorliegen müssen (so wohl OLG Hamm NJW 2004, 1338) oder ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers sogar schon immer dann erforderlich ist, wenn eine Jugendstrafe droht (so LG Gera StraFo 1998, 270 = StV 1999, 654; Spahn StraFo 2004, 82, 83;… Burhoff, a.a.O., Rn. 1234 unter Hinweis auf LG Gera, a.a.O.), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
- OLG Hamm, 06.03.2006 - 2 Ss 8/06
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Heranwachsender; Schwere der Tat; Beweiswürdigung
Darin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. zuletzt u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 26. April 2004 in 2 Ss 54/04 und OLG Hamm, Beschluss vom 14.5. 2003, 3 Ss 1163/02, NJW 2004, 1338; Spann StraFo 2004, 82, 83, jeweils mit weiteren Nachweisen).Die "Schwere der Tat", die sich vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung richtet, gebietet nach wohl überwiegender Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Auffassung der Literatur (…vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 140 Rn. 23 ff.;… Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., 2003, Rn. 1232 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen) die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu erwarten ist (so wohl auch OLG Hamm NJW 2004, 1338; siehe aus der Rechtsprechung des Senats u.a. NStZ-RR 1998, 243 = StraFo 1998, 164, 269).
Ob darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen vorliegen müssen (so wohl OLG Hamm NJW 2004, 1338) oder ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers sogar schon immer dann erforderlich ist, wenn eine Jugendstrafe droht (so LG Gera StraFo 1998, 270 = StV 1999, 654; Spann StraFo 2004, 82, 83;… Burhoff, a.a.O., Rn. 1234 unter Hinweis auf LG Gera, a.a.O.), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden.
- OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06
Jugendstrafverfahren: Notwendige Verteidigung; Voraussetzungen für die Verhängung …
Dieses Merkmal bemisst sich nicht allein nach der zu treffenden Rechtsfolgenentscheidung, denn die von der Rechtsprechung gezogene Grenze der Straferwartung von mindestens einem Jahr (Senat NStZ 1991, 504; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NJW 2004, 1338) darf nicht als starre Grenze verstanden werden; ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hängt u. a. auch davon ab, ob dem Angeklagten im Falle seiner Verurteilung weitere Nachteile - etwa der Widerruf von Strafaussetzungen oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - drohen (Senat StraFo 2002, 193).
- OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
Jugendgerichtsverfahren; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafzumessung; …
Darin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 2004, 1338; OLG Koblenz StV 2007, 3; Senatsbeschluss vom 26. April 2004 in 2 Ss 54/04 = NStZ-RR 2006, 26; jew. m.w.N.). - OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 128/08
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Berufungsverfahren
Dies ist u.a. dann der Fall, wenn eine längere Freiheitsstrafe droht, wobei eine solche regelmäßig bei einer Straferwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe anzunehmen ist (OLG Hamm, Beschlüsse vom 19.01.2001 - 2 Ss 133/00 - und vom 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02 -), wobei in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen ist, ob gegen den Angeklagten noch weitere Verfahren anhängig sind, hinsichtlich derer ggf. eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt (OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2003 - 2 Ws 279/03 -) oder dem Angeklagten wegen eines drohenden Bewährungswiderrufes die Vollstreckung einer weiteren, zunächst zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe droht (…Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 25). - OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ss 322/07
Pflichtverteidiger; Beiordnungsgründe; Jugendgerichtsverfahren
Hierin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. OLG Hamm, NJW 2004, 1338, OLG Koblenz, StV 2007, S. 3). - OLG Hamm, 03.04.2008 - 2 Ws 97/08
Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Belehrung; Pflichtverteidiger
Hierbei beurteilt sich die Schwere der Tat unter Berücksichtigung der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, wobei die obergerichtliche Rechtsprechung die diesbezügliche - nicht starre - Grenze bei einer Jugendstrafe ab einem Jahr ansetzt (zu vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.05.2003, - 3 Ss 1163/02 - m. w. N.). - OLG Hamm, 11.09.2007 - 4 Ws 409/07
Ablehnung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Pflichtverteidiger; …
Eine solche Straferwartung ist auch im Jugendstrafverfahren für die Prüfung der Pflichtverteidigerbestellung zugrunde zu legen (vgl. Urteil des 3. Strafsenats des OLG Hamm vom 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02 -). - OLG Hamm, 23.03.2004 - 3 Ws 148/04
Pflichtverteidiger; Beiordnung, Jugendgerichtsverfahren; Schwere der Tat; …
Eine solche Straferwartung ist auch im Jugendstrafverfahren für die Prüfung der Pflichtverteidigerbestellung zugrunde zu legen (vgl. Urteil des Senats vom 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02 -). - KG, 30.04.2007 - 4 Ws 39/07 Zwar kann es im Einzelfall geboten sein, einem Heranwachsenden gemäß den §§ 109 Abs. 1 Satz 1, 68 Nr. 1 JGG, § 140 StPO einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. etwa OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184 f; OLG Hamm NJW 2004, 1338 f und StV 2005, 57 f;… Meyer-Goßner aaO § 140 Rdnr. 22 a; jeweils m.w.Nachw.).
- KG, 30.04.2007 - 1 AR 341/07
Beschleunigtes Verfahren: Rechtmäßigkeit der Verhandlung im beschleunigten …
