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   OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07   

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OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07 (https://dejure.org/2007,16964)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.2007 - 3 Ss 119/07 (https://dejure.org/2007,16964)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 3 Ss 119/07 (https://dejure.org/2007,16964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereitstellen von Geldmitteln zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eine Geldübergabe im Rahmen eines vom Abnehmer angestrebten Umsatzgeschäfts an einen Betäubungsmittellieferanten ; Beteiligung des einen an der jeweiligen Tat des Anderen durch Zusammenwirken ...

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13
    Begriff des Bereitstellens von Geldmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 43
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07
    Durch diese Vorschrift, welche nach den Vorstellungen des Gesetzgebers dem Zweck dienen soll, Drahtzieher und Finanziers des illegalen Rauschgifthandels, die, ohne selbst aktiv in Erscheinung zu treten, den illegalen Verkehr mit zusätzlichen Geldmitteln versorgen, als Täter zu bestrafen (vgl. BT-Drucks. 12/3533 S. 17 f; BT-Drucks. 8/3551 S. 36), ist eine Beihilfehandlung zu einer selbstständigen strafbaren Handlung erhoben worden (vgl. BGH NStZ 1995, 140, 141 insoweit in BGHSt 40, 208 nicht abgedruckt; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 4 Bereitstellen 1; Kotz in MünchKomm StGB § 29 BtMG Rdnr. 1362; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rdnr. 1525; BT-Drucks. 12/3533 S. 18).

    Es handelt sich um einen Auffangtatbestand, der sicherstellen soll, dass die Versorgung des illegalen Rauschgiftverkehrs mit zusätzlichen Geldmitteln auch dann strafrechtlich geahndet werden kann, wenn die Haupttat nicht begangen oder nicht versucht wird oder sonst die Voraussetzungen eines Schuldspruchs wegen Beihilfe zu einer der in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 BtMG bezeichneten rechtswidrigen Taten nicht nachgewiesen werden können (vgl. BGH NStZ 1995, 140, 141; Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rdnr. 1312, 1321; Körner aaO Rdnr. 1525, 1531).

    Auf der Grundlage der vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Feststellungen kommt - wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat - weder eine Bestrafung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33; BGH StV 1985, 235; StV 1992, 65; Rahlfs in MünchKomm StGB § 29 BtMG Rdnr. 324), noch wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 40, 208) in Betracht.

  • BGH, 13.09.1988 - 5 StR 382/88

    Täterkreis des § 29 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Zweck und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07
    Durch diese Vorschrift, welche nach den Vorstellungen des Gesetzgebers dem Zweck dienen soll, Drahtzieher und Finanziers des illegalen Rauschgifthandels, die, ohne selbst aktiv in Erscheinung zu treten, den illegalen Verkehr mit zusätzlichen Geldmitteln versorgen, als Täter zu bestrafen (vgl. BT-Drucks. 12/3533 S. 17 f; BT-Drucks. 8/3551 S. 36), ist eine Beihilfehandlung zu einer selbstständigen strafbaren Handlung erhoben worden (vgl. BGH NStZ 1995, 140, 141 insoweit in BGHSt 40, 208 nicht abgedruckt; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 4 Bereitstellen 1; Kotz in MünchKomm StGB § 29 BtMG Rdnr. 1362; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rdnr. 1525; BT-Drucks. 12/3533 S. 18).

    Das bedeutet, dass der Andere nach den Vorstellungen des Täters Straftaten der im Gesetz angegebenen Art begehen will und die Bereitstellung der Mittel diesem Zweck dient (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 4 Bereitstellen 1; Schoreit NStZ 1992, 496, 497).

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07
    Da das gemeinsame Tätigwerden allein durch die Art der Deliktshandlung notwendig vorgegeben ist, führt das Zusammenwirken zwischen Veräußerer und Erwerber von Betäubungsmitteln nicht zu einer Beteiligung des einen an der jeweiligen Tat des Anderen, sondern stellt sich grundsätzlich als jeweils selbstständige Täterschaft dar (vgl. BGHSt 42, 255, 259; BGH NJW 2002, 3486, 3487; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314; Weber aaO vor §§ 29 ff Rdnr. 167, § 29 Rdnr. 328).
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90

    Niederländischer Angeklagter - Ausländer - Anwendbarkeit deutschen Strafrechts -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07
    Auf der Grundlage der vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Feststellungen kommt - wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat - weder eine Bestrafung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33; BGH StV 1985, 235; StV 1992, 65; Rahlfs in MünchKomm StGB § 29 BtMG Rdnr. 324), noch wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 40, 208) in Betracht.
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1997 - 1 Ws 229/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07
    Da das gemeinsame Tätigwerden allein durch die Art der Deliktshandlung notwendig vorgegeben ist, führt das Zusammenwirken zwischen Veräußerer und Erwerber von Betäubungsmitteln nicht zu einer Beteiligung des einen an der jeweiligen Tat des Anderen, sondern stellt sich grundsätzlich als jeweils selbstständige Täterschaft dar (vgl. BGHSt 42, 255, 259; BGH NJW 2002, 3486, 3487; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314; Weber aaO vor §§ 29 ff Rdnr. 167, § 29 Rdnr. 328).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 377/06

    Beweiswürdigung (Erörterungsmangel); vollendetes Handeltreiben in nicht geringer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07
    Diese Regelung, die eine Verweisung auf das Beschlussverfahren zulässt, ist auch anwendbar, wenn im Revisionsverfahren eine Einzelstrafe infolge Teilfreispruchs wegfällt (vgl. BGH StV 2007, 82, 83).
  • BGH, 26.03.1992 - 4 StR 98/92

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Einkauf größerer Mengen für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07
    Auf der Grundlage der vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Feststellungen kommt - wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat - weder eine Bestrafung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33; BGH StV 1985, 235; StV 1992, 65; Rahlfs in MünchKomm StGB § 29 BtMG Rdnr. 324), noch wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 40, 208) in Betracht.
  • BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02

    Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07
    Da das gemeinsame Tätigwerden allein durch die Art der Deliktshandlung notwendig vorgegeben ist, führt das Zusammenwirken zwischen Veräußerer und Erwerber von Betäubungsmitteln nicht zu einer Beteiligung des einen an der jeweiligen Tat des Anderen, sondern stellt sich grundsätzlich als jeweils selbstständige Täterschaft dar (vgl. BGHSt 42, 255, 259; BGH NJW 2002, 3486, 3487; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 314; Weber aaO vor §§ 29 ff Rdnr. 167, § 29 Rdnr. 328).
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