Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Jugendstrafverfahren: Notwendige Verteidigung; Voraussetzungen für die Verhängung einer Jugendstrafe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen notwendiger Verteidigung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG); Kriterien für die Entscheidung, ob ein Jugendlicher sich selbst zu verteidigen in der Lage ist; Voraussetzungen der Verhängung von Jugendstrafe; Inhaltliche ...
- Judicialis
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 195
- StV 2007, 3
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92
Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06
Schließlich enthalten die Urteilsgründe keine Auseinandersetzung mit der Frage, ob der in erster Linie zu berücksichtigende Erziehungsgedanke die Verhängung einer Strafe erfordert (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8; BGH NStZ-RR 1998, 86) und welche Wirkungen von der verhängten Strafe auf den Angeklagten nach der Vorstellung des Jugendschöffengerichts ausgehen sollen (…Senat Urt. v. 18.03.2004 - 3 Ss 213/03 -). - OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 46/01
Notwendige Verteidigung im Jugendstrafverfahren - Waffengleichheit mit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06
Dieses Merkmal bemisst sich nicht allein nach der zu treffenden Rechtsfolgenentscheidung, denn die von der Rechtsprechung gezogene Grenze der Straferwartung von mindestens einem Jahr (Senat NStZ 1991, 504; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NJW 2004, 1338) darf nicht als starre Grenze verstanden werden; ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hängt u. a. auch davon ab, ob dem Angeklagten im Falle seiner Verurteilung weitere Nachteile - etwa der Widerruf von Strafaussetzungen oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - drohen (Senat StraFo 2002, 193). - BGH, 17.07.1997 - 4 StR 318/97
Versuchte gefährliche und vollendete gefährliche Körperverletzung in Tateinheit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06
Schließlich enthalten die Urteilsgründe keine Auseinandersetzung mit der Frage, ob der in erster Linie zu berücksichtigende Erziehungsgedanke die Verhängung einer Strafe erfordert (…BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8; BGH NStZ-RR 1998, 86) und welche Wirkungen von der verhängten Strafe auf den Angeklagten nach der Vorstellung des Jugendschöffengerichts ausgehen sollen (…Senat Urt. v. 18.03.2004 - 3 Ss 213/03 -).
- OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02
Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat, …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06
Dieses Merkmal bemisst sich nicht allein nach der zu treffenden Rechtsfolgenentscheidung, denn die von der Rechtsprechung gezogene Grenze der Straferwartung von mindestens einem Jahr (Senat NStZ 1991, 504; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NJW 2004, 1338) darf nicht als starre Grenze verstanden werden; ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hängt u. a. auch davon ab, ob dem Angeklagten im Falle seiner Verurteilung weitere Nachteile - etwa der Widerruf von Strafaussetzungen oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - drohen (Senat StraFo 2002, 193). - BGH, 06.04.1988 - 3 StR 77/88
Erfordernis der Feststellung schädlicher Neigungen für die Anwendung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06
Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 2 und 5; Senat Urt. V. 18.03.2004 - 3 Ss 213/03 -). - BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
Vorliegen schädlicher Neigungen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06
Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 2 und 5; Senat Urt. V. 18.03.2004 - 3 Ss 213/03 -). - OLG Karlsruhe, 23.05.1991 - 3 Ss 65/91
Verteidiger; Beiordnung; Ausländer
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06
Dieses Merkmal bemisst sich nicht allein nach der zu treffenden Rechtsfolgenentscheidung, denn die von der Rechtsprechung gezogene Grenze der Straferwartung von mindestens einem Jahr (Senat NStZ 1991, 504; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NJW 2004, 1338) darf nicht als starre Grenze verstanden werden; ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hängt u. a. auch davon ab, ob dem Angeklagten im Falle seiner Verurteilung weitere Nachteile - etwa der Widerruf von Strafaussetzungen oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - drohen (Senat StraFo 2002, 193). - OLG Karlsruhe, 12.04.2002 - 3 Ss 23/02
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06
Dieses Merkmal bemisst sich nicht allein nach der zu treffenden Rechtsfolgenentscheidung, denn die von der Rechtsprechung gezogene Grenze der Straferwartung von mindestens einem Jahr (Senat NStZ 1991, 504; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NJW 2004, 1338) darf nicht als starre Grenze verstanden werden; ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hängt u. a. auch davon ab, ob dem Angeklagten im Falle seiner Verurteilung weitere Nachteile - etwa der Widerruf von Strafaussetzungen oder die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - drohen (Senat StraFo 2002, 193).
- KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafverfahren
Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. OLG Schleswig StV 2009, 86; OLG Hamm StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; OLG Karlsruhe StV 2007, 3;… OLG Saarbrücken aaO). - OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07
Jugendgerichtsverfahren; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafzumessung; …
Darin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. u.a. OLG Hamm NJW 2004, 1338; OLG Koblenz StV 2007, 3; Senatsbeschluss vom 26. April 2004 in 2 Ss 54/04 = NStZ-RR 2006, 26; jew. m.w.N.). - KG, 26.11.2012 - 161 Ss 226/12
Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafverfahren; Schwere …
Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. OLG Schleswig, StV 2009, 86; OLG Hamm, StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; OLG Karlsruhe, StV 2007, 3; OLG Saarbrücken, StV 2007, 9). - OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ss 322/07
Pflichtverteidiger; Beiordnungsgründe; Jugendgerichtsverfahren
Hierin sieht die allgemeine Meinung eine Verweisung auf die Vorschrift des § 140 StPO (vgl. OLG Hamm, NJW 2004, 1338, OLG Koblenz, StV 2007, S. 3). - LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
Jugendstrafverfahren: Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung
Dabei erscheint es bereits zweifelhaft, ob bei drohender Jugendstrafe - unabhängig von deren prognostizierter Höhe - stets ein Verteidiger zu bestellen ist, zumal nach der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Karlsruhe StV 2007, 3), der die Kammer folgt, noch nicht einmal die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Jugendschöffengericht automatisch die gerichtliche Bestellung eines Verteidigers gebietet.