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   OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00   

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OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00 (https://dejure.org/2001,4687)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.02.2001 - 3 Ss 15/00 (https://dejure.org/2001,4687)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Februar 2001 - 3 Ss 15/00 (https://dejure.org/2001,4687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdung des Luftverkehrs ; Pflichtwidrigkeit des Luftfahrzeugführers ; Treibstoffbedarfsberechnung; Kraftstoffanzeige ; Treibstoffmangel; Sichtprüfung ; Absturz

  • reise-recht-wiki.de

    Grobe Pflichtwidrigkeit des Piloten

  • Judicialis

    StGB § 315 a; ; StGB § 315; ; StGB § 46; ; LuftVO § 3 a Abs. 1; ; LuftVO § 43 Nr. 5; ; LuftBO § 29; ; LuftBO § 57 Abs. 3 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Gefährdung des Luftverkehrs durch zu geringen Treibstoffvorrat

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1661
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Koblenz, 14.06.1984 - 12 U 894/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00
    Auf die in Fachkreisen bekanntermaßen ungenauen Treibstoffanzeigen darf sich ein Luftfahrzeugführer nicht verlassen, vielmehr hat er eine sog. Sichtprüfung des Tankinhalts vorzunehmen oder er hat volltanken zu lassen (OLG Koblenz VersR 1985, 879; LG Konstanz VersR 1988, 511; OLG Köln VersR 1989, 359; Giemulla/Schmid NZV 1990, 458 f).

    In einem solchen Fall darf der Luftfahrzeugführer den von ihm angestellten Treibstoffbedarfsberechnungen nicht vertrauen (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 15.10.1992, 232 O 22/91; a.A: LG Stuttgart, Urteil vom 15.11.1999, 18 O 255/98), denn die Ursachen eines etwaigen Mehrverbrauchs können vielfältiger Natur sein (vgl. OLG Koblenz VersR 1985, 879 ff, 881; LG Konstanz VersR 1988, 511 f. siehe hierzu auch: Flugsicherheitsmitteilung des Luftfahrtbundesamtes vom 09.06.1982, Nr. 2/82).

  • LG Konstanz, 10.10.1986 - 5 O 173/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00
    Auf die in Fachkreisen bekanntermaßen ungenauen Treibstoffanzeigen darf sich ein Luftfahrzeugführer nicht verlassen, vielmehr hat er eine sog. Sichtprüfung des Tankinhalts vorzunehmen oder er hat volltanken zu lassen (OLG Koblenz VersR 1985, 879; LG Konstanz VersR 1988, 511; OLG Köln VersR 1989, 359; Giemulla/Schmid NZV 1990, 458 f).

    In einem solchen Fall darf der Luftfahrzeugführer den von ihm angestellten Treibstoffbedarfsberechnungen nicht vertrauen (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 15.10.1992, 232 O 22/91; a.A: LG Stuttgart, Urteil vom 15.11.1999, 18 O 255/98), denn die Ursachen eines etwaigen Mehrverbrauchs können vielfältiger Natur sein (vgl. OLG Koblenz VersR 1985, 879 ff, 881; LG Konstanz VersR 1988, 511 f. siehe hierzu auch: Flugsicherheitsmitteilung des Luftfahrtbundesamtes vom 09.06.1982, Nr. 2/82).

  • KG, 05.10.1995 - 12 U 2868/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00
    Es entspricht nämlich, wie schon aus § 29 LuftBO ersichtlich ist, anerkanntem Recht, dass derjenige in grob fahrlässiger Weise seine Sorgfaltspflichten verletzt, der ein Luftfahrzeug ohne genügende Treibstoffmenge in Betrieb nimmt (KG Berlin NZV 1996, 320 ff.; Giemulla/Schmid, Luftverkehrsordnung, Loseblattkommentar, Bd. 2, Stand Juni 2000, § 3 a LuftVO, Rn. 29 m.w.N.).

    Wenngleich auch die Kraftstoffanzeigen bei einmotorigen Flugzeugen oftmals nur reine Zufallswerte (vgl. eingehend hierzu KG NZV 1996, 320 = ZLW 1996, 338 ff.) vermitteln, so sind andererseits die angezeigten Werte nicht ohne Bedeutung.

  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 468/95

    Revision der Staatsanwaltschaft zur Erhöhung des Strafmaßes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00
    Diesen Gesichtspunkt hätte die Strafkammer aber als sog. bestimmenden Strafzumessungsgrund ausdrücklich in ihre Erwägungen einstellen und neben anderen Strafzumessungsgesichtspunkten erörtern müssen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zeitablauf 1; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5, 6), was unterblieben ist.
  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00
    Diesen Gesichtspunkt hätte die Strafkammer aber als sog. bestimmenden Strafzumessungsgrund ausdrücklich in ihre Erwägungen einstellen und neben anderen Strafzumessungsgesichtspunkten erörtern müssen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zeitablauf 1; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5, 6), was unterblieben ist.
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2000 - 1 Ws 362/00

    Rauchen auf der Toilette eines Flugzeugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00
    Täter im Sinne der genannten Bestimmung kann grundsätzlich nur ein Luftfahrzeugführer oder ein sonst für die Sicherheit des Luftverkehrs Verantwortlicher sein, der grob pflichtwidrig gegen Rechtsvorschriften verstößt, die zur Sicherung des Luftverkehrs erlassen worden sind (zur Abgrenzung im Anwendungsbereich von § 315 StGB vgl. OLG - SchiffObG - Karlsruhe NZV 1993, 259 m.w.N. sowie jüngst: OLG Düsseldorf NJW 2000, 3223).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00
    Der Senat weist darauf hin, dass der neue Tatrichter auch zu prüfen haben wird, ob die verhängte Strafe auch deshalb herabzusetzen wäre, weil das Verfahren zudem eine nicht vom Angeklagten zu vertretende ungebührlich lange Verzögerung erlitten hat, was entsprechend Art. 6 Abs. 1 MRK gesondert zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. BGH NJW 1999, 1198 f. m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16.11.1998, 3 Ss 184/98; umfassend: Tröndle/Fischer, a.a.O., § 46 Rn. 61 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.1994 - 4 U 284/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00
    Er hat dann entweder den tatsächlichen Tankinhalt durch Sichtprüfung zu ermitteln oder, falls eine solche nicht möglich wäre oder zu keinen sicheren Feststellungen führt, vollzutanken bzw. von einem Start zunächst abzusehen (OLG Schleswig, Urteil vom 04.07.1996, 7 U 24/95; OLG Düsseldorf ZLW 1995, 343 ff.).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00
    Diesen Gesichtspunkt hätte die Strafkammer aber als sog. bestimmenden Strafzumessungsgrund ausdrücklich in ihre Erwägungen einstellen und neben anderen Strafzumessungsgesichtspunkten erörtern müssen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zeitablauf 1; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5, 6), was unterblieben ist.
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00
    Diesen Gesichtspunkt hätte die Strafkammer aber als sog. bestimmenden Strafzumessungsgrund ausdrücklich in ihre Erwägungen einstellen und neben anderen Strafzumessungsgesichtspunkten erörtern müssen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zeitablauf 1; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 5, 6), was unterblieben ist.
  • LG Stuttgart, 15.11.1999 - 18 O 255/98
  • AG Münster, 08.03.1988 - 11 OWi 30 Js 216/87
  • OLG Schleswig, 04.07.1996 - 7 U 24/95
  • OLG Köln, 20.01.1989 - 20 U 134/88
  • OLG Frankfurt, 22.07.2005 - 24 U 152/04

    Regress der Luftkaskoversicherung nach Flugunfall: Grob fahrlässige Herbeiführung

    Gesichert ist lediglich, dass - gerade bei dem hier betroffenen Flugzeugtyp (Cessna 172) - eine Berücksichtigung der Anzeigeinstrumente wegen deren allseits bekannter Ungenauigkeit allein nicht genügt (LG Konstanz, VersR 1988, 511, 512; OLG Düsseldorf, ZLW 1995, 343; KG, KGR Berlin 1996, 32, 33; OLG München, VersR 1997, 1270, 1271; OLG Bremen, a. a. O., Rn 30; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1661).

    Bei etwaigen Zweifeln an der Resttreibstoffmenge bleibt für den Piloten nur übrig, entweder voll zu tanken oder auf den Flug zu verzichten (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1661, 1662).

    a) Eine Sichtprüfung des Tankinhalts vor dem Abflug ist grundsätzlich durchzuführen (OLG Koblenz, VersR 1985, 879; LG Konstanz, VersR 1988, 511, 512; KG, KGR Berlin 1996, 32, 33; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1661).

    g) Um wirklich sicher zu gehen, blieb dem Beklagten nichts anderes übrig, als entweder voll zu tanken oder auf den Start zu verzichten (LG Konstanz, VersR 1988, 511, 513; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1661, 1662).

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2009 - 1 Ss 177/08

    Begriff des besonders gegen Wegnahme gesicherten verschlossenen Behältnisses i.S.

    Eine solche Verpflichtung bestand aber auch bezüglich des am 22./23.4.2004 zeitlich zuerst begangenen und zum Zeitpunkt des Urteils des Landgerichts W.-T. vom 05.08.2006 etwa vier Jahre und drei Monate zurückliegenden Einbruchsdiebstahls zum Nachteil der Firma L. AG in CH-P. (Tat Nr. 1) nicht, denn eine solche Zeitspanne stellt ohne Hinzutreten weiterer - vorliegend nicht festgestellter - Umstände (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1661 f.) noch keinen wesentlichen und im Urteil ausdrücklich anzuführenden bestimmenden Strafmilderungsgrund dar.
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