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   OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04   

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https://dejure.org/2004,17565
OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04 (https://dejure.org/2004,17565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2004 - 3 Ss 15/04 (https://dejure.org/2004,17565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 3 Ss 15/04 (https://dejure.org/2004,17565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Beiordnung; Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr; Geltendmachung einer Verfahrensrüge in einer Revision hinsichtlich des Stattfindens der Hauptverhandlung in wesentlichen Teilen ohne den Beistand eines ...

  • Judicialis

    StPO § 140

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140
    Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Beiordnung; Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bremen, 05.12.1988 - Ss 85/87
    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04
    Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" hat gemäß §§ 1896 ff BGB gegenüber dem Betreuten aufgrund behördlichen Auftrages eine Vermögensbetreuungspflicht (OLG Bremen NStZ 1989, 228 für den Gebrechlichkeitspfleger; OLG Stuttgart Anm. Thomas NStZ 1999, 620).
  • OLG Braunschweig, 11.05.1995 - Ws 89/95

    Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers; Fall einer

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04
    Der Angeklagte ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt worden, was nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der auch die ständige Rechtsprechung des Senats entspricht, in aller Regel die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich gemacht hätte (OLG Hamm NStZ-RR 2001, 373, OLG Braunschweig StV 1996, 6; OLG Karlsruhe 1992, 313).
  • OLG Hamburg, 15.02.1984 - 1 Ss 84/83

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04
    Dabei sind neben der eigentlichen Straferwartung auch sonstige schwerwiegende Nachteile, die der Angeklagte infolge der Verurteilung von Gesetzes wegen oder wenigstens nach feststehender Rechtspraxis zu erwarten hat, zu berücksichtigen (OLG Hamburg NStZ 1984, 281).
  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 133/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung,

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04
    Der Angeklagte ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt worden, was nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der auch die ständige Rechtsprechung des Senats entspricht, in aller Regel die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich gemacht hätte (OLG Hamm NStZ-RR 2001, 373, OLG Braunschweig StV 1996, 6; OLG Karlsruhe 1992, 313).
  • OLG Hamm, 11.08.1988 - 4 Ss 716/88

    Einlegung einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft; Schwierigkeiten der Sach-

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04
    Hinzu kommt, dass der Angeklagte bei rechtskräftiger Verurteilung mit erheblichen haftungsrechtlichen Folgen zu rechnen haben wird (OLG Hamm StV 1989, 56).
  • BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04
    Im Hinblick auf die umfangreiche Beweisaufnahme mit 5 Zeugen kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass der Anklagesatz und die Einlassung des Angeklagten zur Sache in Abwesenheit des Verteidigers durchgeführt worden ist, mithin wesentliche Verfahrensabschnitte (BGHSt 9, 243, 244).
  • BGH, 01.06.1954 - 1 StR 140/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2004 - 3 Ss 15/04
    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Angeklagte selbst Rechtsanwalt ist und der Durchführung der Verhandlung in Abwesenheit seines Verteidigers zugestimmt hat, denn die Notwendigkeit der Verteidigung nach § 140 besteht auch bei Rechtskundigen, selbst wenn er zu den nach § 138 Abs. 1 StPO zu Verteidigern wählbaren Personen gehört (BGH MDR 1954, 564), da eine Selbstbestellung unzulässig ist (Meyer-Goßner 46. Aufl. § 138, Rn 6).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2016 - 61 Qs 51/16

    Rechtsanwalt, Selbstverteidigung, Freispruch, Auslagenerstattung

    Dies folgt bereits daraus, dass im Straf- und Bußgeldverfahren eine Vertretung in eigener Sache unzulässig ist, wenn der Anwalt selbst Betroffener ist (BVerfG NJW 1998, 363; NStZ 1988, 282; LG Berlin, NJW 2007, 1477; OLG Hamm, StraFo 2004, 170; OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.6.1999 - Ws 737/99; LG Düsseldorf, Beschl. v. 25.03.2009 - 20 Qs 21/09; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 138 Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Soweit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung der bei einer Verurteilung drohende Verlust der Arbeitsstelle als berücksichtigungsfähiger sonstiger schwerwiegender Nachteil i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO gewertet wird (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 1984, NStZ 1984, 281; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2004 - 3 Ss 15/04 - juris Rn. 7 f.; LG Mainz, Beschluss vom 6. April 2009 - 1 Qs 49/09 - juris Rn. 4; Willnow in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl., § 140 Rn. 21), folgt allein hieraus nicht eine Unzumutbarkeit i.S.d. § 27 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG, zunächst den Rechtsweg zu den Fachgerichten zu erschöpfen.
  • LG Essen, 27.05.2019 - 67 Ns 65/19

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Verlust der Rechtsanwaltszulassung

    Hinzu kommt, dass für die Entscheidungen im anwaltsgerichtlichen Verfahren die tatsächlichen Feststellungen im strafrechtlichen Urteil bindend sind, § 118 Abs. 3 BRAO (vgl.: OLG Hamm, Beschluss vom 29.1.2004, in StraFo 2004, 170).
  • LG Bonn, 01.03.2022 - 63 Qs 7/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Schwere der Tat, Gesamtstrafe

    Bei einer Straferwartung um ein Jahr Freiheitsstrafe ist - auch wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte - regelmäßig von einer Schwere der Tat i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO auszugehen (OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2004 - 3 Ss 15/04; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.07.2003 - 3 Ws 805/03; OLG Brandenburg, Urteil vom 11.04.2000 - 2 Ss 19/00; KG, Beschluss vom 22.01.1998 -1 Ss 338/97, alle abrufbar unter juris).
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