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   OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97   

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OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97 (https://dejure.org/1998,12960)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97 (https://dejure.org/1998,12960)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 1998 - 3 Ss 1623/97 (https://dejure.org/1998,12960)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt, Aufklärungspflicht, fair trial, Gewalt, Personalien, Vergewaltigung, Vereidigung, Wertung einer vereidigten Aussage als uneidliche, wörtliche Protokollierung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97
    Bei dieser Sachlage steht es der Zulässigkeit der Rüge auch nicht entgegen, dass der Beschwerdeführer es unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigung der Nebenklägerin herbeizuführen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BGH, NStZ-RR 1997, 302; grundlegend BGH, NStZ 1984, 371, 372 m.w.N.).

    Die Verletzung des § 59 StPO führt nicht in jedem Fall zu einer Aufhebung des Urteils; vielmehr ist dies eine Frage des Einzelfalls (BGH, NStZ-RR 1997, 302).

    Das Urteil beruht dann nicht auf dem Verfahrensmangel, wenn das Revisionsgericht ausschließen kann, dass der Zeuge, wäre er vereidigt worden, andere, zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung führende Angaben gemacht hätte (BGH, NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.).

    Angesichts der Eindeutigkeit des von der Kammer im Übrigen gewonnenen Beweisergebnisses i.V.m. der durchgängigen Aussagekonstanz der Nebenklägerin im Hinblick auf das Kerngeschehen der Tat liegt hier einer der auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Ausnahmefälle (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 302 unter Hinweis auf z.T. nicht veröffentlichte Rechtsprechung des BGH; BGH, NStZ 1986, 1999, 2001; BGH, NStZ 1986, 323; BGHR § 59 S.1 StPO, Entscheidung, fehlende 4 - Urteil vom 06.08.1987 - 4 StR 333/87; BGH, NJW 1990, 2633, 2634; vgl. auch bereits OLG Hamm, JMBl. NW 1983, 223, 225) vor, in dem das Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen § 59 S.1 StPO deshalb ausgeschlossen werden kann, weil die Möglichkeit der Beeinflussung der Sachentscheidung des Tatrichters durch den Verfahrensverstoß rein theoretisch ist (so BGHR, § 59 S.1 StPO, Entscheidung, fehlende 4, Urteil vom 06.08.1987 4 StR 333/87).

  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 443/93

    Vereidigungsverbot: Verstoß - Beruhen des Urteils

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97
    Da die Zeugin Placke diese von der Strafkammer als unrichtig gewerteten Angaben zum überwiegenden Teil bereits bei ihrer Vernehmung durch das Amtsgericht gemacht hatte, lag der Verdacht einer versuchten Strafvereitelung durch diese Zeugin nahe, mit der Folge, dass das Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO eingriff (vgl. BGHR § 60 Nr. 2 StPO, Vereidigung 3 - Urteil vom 01.12.1993 - 2 StR 443/93; BGHSt 34, 68, 69; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 60 Rdnr. 20; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 60 StPO Rdnr. 27 je m.w.N.).

    Damit kann aber ausgeschlossen werden, dass sie den entlastenden Aussagen der Zeugin eher geglaubt hätte, wenn sie unbeeidigt geblieben wären (vgl. BGHR § 60 Nr. 2 StPO, Vereidigung 3 - Urteil vom 01.12.1993 - 2 StR 443/93).

    Durch die Vereidigung wird nämlich gerade nicht der Rechtsschein erweckt, dass der Aussage des vereidigten Zeugen ohne Vorbehalt geglaubt werde (BGHR § 60 Nr. 2 StPO, Vereidigung 3 - Urteil vom 01.12.1993 - 2 StR 443/93; BGHR § 60 Nr. 2 StPO, Strafvereitelung, versuchte 3 - Urteil vom 30.03.1988 - 2 StR 83/88; Vereidigung 1 - Urteil vom 02.03.1988 - 2 StR 522/87; BGH, NStZ 1986, 130).

  • BGH, 09.03.1990 - 3 StR 58/90

    Anwendung von Gewalt - Anforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97
    Nach der Rechtsprechung genügen zur Gewaltanwendung alle eine gewisse - nicht notwendig erhebliche - körperliche Kraftentfaltung darstellenden Handlungen, die von der Person, gegen die sie gerichtet sind, als ein nicht nur seelischer sondern auch körperlicher Zwang empfunden werden (BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 7 - Beschluss vom 9. März 1990 - 3 StR 58/90 m.w.N.), wobei es nicht darauf ankommt, dass das Opfer tatsächlich keinen Widerstand geleistet hat (BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 2 - Beschluss vom 10.05.1988 - 4 StR 201/88).

    Auch ist ein besonderer Kraftaufwand des Täters zur Verwirklichung des Merkmals der Gewalt nicht erforderlich (BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 4 - Urteil vom 14.06.1988 - 1 StR 179/88; vgl. auch BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 7 - Beschluss vom 09.03.1990 - 3 StR 58/90; BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 8 - Urteil vom'28.02.1991 - 4 StR 553/90).

  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69

    Geheimhaltung der Personalien eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97
    Die Revision weist selbst darauf hin, dass der insoweit einschlägige § 68 StPO eine nicht revisible Ordnungsvorschrift darstellt (BGHSt 23, 244; Löwe/Rosenberg-Dahs, a.a.O., § 68 Rdnr. 19 m.w.N.).

    Die Aufklärungspflicht ist bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung nur dann verletzt, wenn das Unterlassen der Befragung zur Person dazu führt, dass ein falscher Zeuge vernommen wird oder sonst der Sachverhalt nicht genügend erforscht worden ist, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn der Name des Zeugen geheimgehalten wurde (BGHSt 23, 244; Löwe/Rosenberg-Dahs, a.a.O., § 68 StPO, Rdnr. 19).

  • BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84

    Personalien eines Zeugen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97
    Ihr war auch spätestens aufgrund ihrer Vernehmung vor dem Amtsgericht und der dort herbeigeführten Entscheidung über ihre Vereidigung die Bedeutsamkeit ihrer Aussage und die Möglichkeit bewusst, auf diese Aussage möglicherweise vereidigt zu werden (vgl. BGH, NJW 1986, 1999, 2000).

    Bei dieser Sachlage bleibt kein vernünftiger Zweifel daran, dass die Zeugin ihre Aussage auch unter dem Eindruck der unmittelbar bevorstehenden Eidesleistung unverändert aufrechterhalten hätte (vgl. BGH, NJW 1986, 1999, 2001).

  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97
    Die Rüge, § 261 StPO sei verletzt, weil Zeugen in der Hauptverhandlung etwas anderes bekundet hätten als im Urteil festgestellt, ist unzulässig, da der Nachweis für diese Behauptung vom Revisionsgericht nur durch eine ihm grundsätzlich verwehrte Rekonstruktion der Beweisaufnahme des Tatrichters geführt werden könnte (BGH, NJW 1997, 3182 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof (NJW 1997, 3182) hat bei ähnlicher Fallgestaltung entschieden, dass auch unter dem Grundsatz fairer Verfahrensgestaltung in der Hauptverhandlung ein Zwischenverfahren, in dem sich das Gericht zum Inhalt und Ergebnis einzelner Beweiserhebungen erklären müsste, nicht vorgesehen ist.

  • OLG Frankfurt, 10.07.1996 - 3 Ss 86/96
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97
    Darüber hinaus scheidet ein Beruhen des Urteils auf dem genannten Verfahrensmangel dann aus, wenn der Zeuge, hätte der Tatrichter nicht versehentlich von einer Entscheidung über seine Vereidigung abgesehen, ohnehin gemäß § 61 Nr. 2 StPO als Verletzter unvereidigt geblieben wäre (OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 1996, 363, 364; OLG Hamm, JMBl NW 1983, 223, 225).

    Von der Vereidigung des Verletzten wird aber in der Praxis regelmäßig dann abgesehen, wenn seine Aussage - wie im vorliegenden Fall - mit dem übrigen Beweisergebnis übereinstimmt (so bereits OLG Hamm, JMBl NW 1983, 223, 225; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 363, 364).

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97
    Bei dieser Sachlage steht es der Zulässigkeit der Rüge auch nicht entgegen, dass der Beschwerdeführer es unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigung der Nebenklägerin herbeizuführen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BGH, NStZ-RR 1997, 302; grundlegend BGH, NStZ 1984, 371, 372 m.w.N.).

    Der vom Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen vertretenen Auffassung, jedenfalls dann, wenn die Aussage des Zeugen, der zugleich Verletzter i.S.d. § 61 Nr. 2 StPO ist, entscheidend für die Verurteilung des Angeklagten gewesen sei, könne nicht ohne weiteres angenommen werden, der Tatrichter hätte nach § 61 Nr. 2 StPO von dessen Vereidigung abgesehen, zumal die Vereidigung des Verletzten in der Regel dann geboten sei, wenn seine Aussage glaubhaft erscheine (BGH, NStZ 1984, 179, 180; NStZ 1984, 371, 372), vermag der Senat nicht zu folgen.

  • BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90

    Voraussetzungen einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97
    Auch ist ein besonderer Kraftaufwand des Täters zur Verwirklichung des Merkmals der Gewalt nicht erforderlich (BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 4 - Urteil vom 14.06.1988 - 1 StR 179/88; vgl. auch BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 7 - Beschluss vom 09.03.1990 - 3 StR 58/90; BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 8 - Urteil vom'28.02.1991 - 4 StR 553/90).
  • BGH, 14.06.1988 - 1 StR 179/88

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verletzung der Menschenwürde des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97
    Auch ist ein besonderer Kraftaufwand des Täters zur Verwirklichung des Merkmals der Gewalt nicht erforderlich (BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 4 - Urteil vom 14.06.1988 - 1 StR 179/88; vgl. auch BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 7 - Beschluss vom 09.03.1990 - 3 StR 58/90; BGHR § 177 Abs. 1 StGB, Gewalt 8 - Urteil vom'28.02.1991 - 4 StR 553/90).
  • BGH, 10.05.1988 - 4 StR 201/88

    Feststellungen des Tatrichters zur Anwendung von Gewalt bei einer Vergewaltigung

  • BGH, 30.03.1988 - 2 StR 83/88

    Gerichtliche Bewertung einer durch eine vereidigte Zeugin gemachte Aussage -

  • BGH, 09.12.1983 - 3 StR 323/83

    Ausländische Zeugen - Hindernis - Beseitigung - Verteidigung - Nachholung -

  • BGH, 02.03.1988 - 2 StR 522/87

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Urkundenvernichtung - Anforderungen an die

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 15.10.1985 - 1 StR 338/85

    Beruhen des Urteils auf Eidesverbot bei angenommener Unglaubwürdigkeit des Zeugen

  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85

    Vereidigung bei Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen

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