Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10392
OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00 (https://dejure.org/2001,10392)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2001 - 3 Ss 178/00 (https://dejure.org/2001,10392)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 3 Ss 178/00 (https://dejure.org/2001,10392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb von Betäubungsmitteln ; Haschisch ; Paketübergabe; Beweiswürdigung; Vermutung; Allgemeiner Erfahrungssatz; Wahrscheinlichkeitsaussage

  • Judicialis

    StPO § 261; ; BtMG § 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; BtMG § 29 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 6/93

    Kriterien für die rechtfehlerfreie Bewertung von Indizien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00
    Ihm könnte allenfalls im Zusammenhang mit anderen aussagekräftigen Beweisanzeichen Bedeutung zukommen (vgl. zur Notwendigkeit der Gewichtung herangezogener Indizien in ihrem Beweiswert: BGH StV 1993, 509 f; StV 1995, 453 f.; allgemein zum Indizienbeweis: KK-Hürxthal, StPO, 4. Auflage 1999, § 261 Rn. 64; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 261 Rn. 60 ff. m.w.N.).

    Auch insoweit kommt dem vom Landgericht herangezogenen Beweisanzeichen nur ein eingeschränkter Beweiswert zu, was die Strafkammer bei seiner Gewichtung hätte bedenken müssen (vgl. BGH StV 1993, 509 f.).

  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00
    Das ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (BGH StV 1995, 453 f.; BGHR StPO § 261 Vermutung 11).

    Ihm könnte allenfalls im Zusammenhang mit anderen aussagekräftigen Beweisanzeichen Bedeutung zukommen (vgl. zur Notwendigkeit der Gewichtung herangezogener Indizien in ihrem Beweiswert: BGH StV 1993, 509 f; StV 1995, 453 f.; allgemein zum Indizienbeweis: KK-Hürxthal, StPO, 4. Auflage 1999, § 261 Rn. 64; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 261 Rn. 60 ff. m.w.N.).

  • BGH, 08.09.1999 - 2 StR 369/99

    Erfahrungssätze; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00
    Weiterhin besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, dass sich in einem von einem Rauschgifthändler unter konspirativen Umständen an einen Dritten übergebenen Paket Drogen befinden (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen, ei denen das Vorliegen eines Erfahrungssatzes abgelehnt wurde: BGH StV 2000, 20: Die Bewohner einer Wohnung kennen Rauschgiftverstecke; BGH StV 2000, 69: Mit einem Kilogramm Heroin wird in einschlägigen Kreisen nur bewaffnet Handel getrieben; BGH NStZ 1993, 95: Höhe des Kurierlohnes lässt Schluss auf Rauschgiftmenge zu; OLG Düsseldorf JMBI NW 1996, 57: Verstecktes Pulver in Unterhose lässt bei Grenzübertritt aus Holland auch ohne Untersuchung Schlüsse auf die Eigenschaft als Rauschgift zu; im weiteren vgl. BGH StV 1992, 148 f.; StV 1993, 116 f; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 261 Rn. 45 ff.).

    Eine solche aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung oder wissenschaftlicher Erkenntnisse gewonnene Regel, die keine Ausnahme zulässt und eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit zum Inhalt hat (BGH StV 2000, 69; BGH StV 1993, 116; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage 1999, § 337 Rn. 3), vermag der Senat nicht zu erkennen.

  • BGH, 24.01.1989 - 1 StR 683/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00
    So ist nicht zureichend erörtert, weshalb sich in dem Paket keine strafrechtlich nicht inkriminierten Waren aus dem von S. G. betriebenen "Asia Shop" befunden haben könnten, welche diese an den Angeklagten ausgeliefert hat (zur Notwendigkeit von realen Anknüpfungspunkten und nicht nur denktheoretischen, abstrakten Möglichkeiten zur Begründung von Zweifeln in der Beweiswürdigung, vgl. umfassend BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 5, Überzeugungsbildung 18).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00
    Das ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (BGH StV 1995, 453 f.; BGHR StPO § 261 Vermutung 11).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00
    Die aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung folgende Bindung des Revisionsgerichts an nur mögliche Schlussfolgerungen des Tatrichters (BGHSt 29, 18, 20; BGHR StPO Beweiswürdigung 5) findet dann ihre Grenze, wenn sich diese so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie nur noch den Verdacht, nicht dagegen die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (BGH NStZ 1981, 33; BGHR StPO Vermutung 1 Nachtrunk; OLG Düsseldorf StraFo 1997, 208; BayObLG StraFo 2000, 263 ff.; LR-Gollwitzer, StPO, 25. Auflage 2000, § 261 Rn. 41 ff, 66).
  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98

    Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der Schuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00
    Weiterhin besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, dass sich in einem von einem Rauschgifthändler unter konspirativen Umständen an einen Dritten übergebenen Paket Drogen befinden (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen, ei denen das Vorliegen eines Erfahrungssatzes abgelehnt wurde: BGH StV 2000, 20: Die Bewohner einer Wohnung kennen Rauschgiftverstecke; BGH StV 2000, 69: Mit einem Kilogramm Heroin wird in einschlägigen Kreisen nur bewaffnet Handel getrieben; BGH NStZ 1993, 95: Höhe des Kurierlohnes lässt Schluss auf Rauschgiftmenge zu; OLG Düsseldorf JMBI NW 1996, 57: Verstecktes Pulver in Unterhose lässt bei Grenzübertritt aus Holland auch ohne Untersuchung Schlüsse auf die Eigenschaft als Rauschgift zu; im weiteren vgl. BGH StV 1992, 148 f.; StV 1993, 116 f; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 261 Rn. 45 ff.).
  • BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65

    Voraussetzungen für eine Entführung mit Willen - Aussageverweigerung des Opfers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00
    Allerdings kann eine unberechtigte Zeugnisverweigerung - gegen Beide wurde bereits vom Amtsgericht M. nach § 70 StPO Beugehaft in Höhe von sechs Monaten verhängt - in eingeschränktem Umfang auch zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn sich das Motiv der Zeugnisverweigerung eindeutig klären lässt (BGH NJW 1966, 211; LR-Gollwitzer, StPO, § 261 Rn. 86 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1991 - 2 StR 442/91

    Beweiswürdigung - Telefonüberwachung - Telefongespräch - Beweismittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00
    Weiterhin besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz mit Wahrscheinlichkeitsaussage des Inhalts, dass sich in einem von einem Rauschgifthändler unter konspirativen Umständen an einen Dritten übergebenen Paket Drogen befinden (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen, ei denen das Vorliegen eines Erfahrungssatzes abgelehnt wurde: BGH StV 2000, 20: Die Bewohner einer Wohnung kennen Rauschgiftverstecke; BGH StV 2000, 69: Mit einem Kilogramm Heroin wird in einschlägigen Kreisen nur bewaffnet Handel getrieben; BGH NStZ 1993, 95: Höhe des Kurierlohnes lässt Schluss auf Rauschgiftmenge zu; OLG Düsseldorf JMBI NW 1996, 57: Verstecktes Pulver in Unterhose lässt bei Grenzübertritt aus Holland auch ohne Untersuchung Schlüsse auf die Eigenschaft als Rauschgift zu; im weiteren vgl. BGH StV 1992, 148 f.; StV 1993, 116 f; LR-Gollwitzer, a.a.O., § 261 Rn. 45 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1994 - 5 Ss 384/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00
    So lässt selbst die festgestellte äußere Beschaffenheit eines Stoffes und die Art seiner "Bunkerung" für sich gesehen keine hinreichende Gewissheit zu, dass es sich dabei um Rauschgift, etwa um Heroin oder Kokain, handelt; vielmehr bedarf es im Regelfall einer chemischen Untersuchung (so OLG Düsseldorf StV 1995, 305).
  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

  • BGH, 21.10.1992 - 2 StR 370/92

    Beweiswürdigung - Fehlerhaftigkeit - Erfahrungssatz

  • KG, 16.02.1998 - 1 Ss 286/97
  • BGH, 14.02.1984 - 5 StR 895/83

    Beweiswürdigung - Fehlerhaftigkeit - Urteil - Motiv - Auskunftsverweigerung -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht