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   OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08   

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OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08 (https://dejure.org/2008,6978)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2008 - 3 Ss 178/08 (https://dejure.org/2008,6978)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2008 - 3 Ss 178/08 (https://dejure.org/2008,6978)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiskraft eines "wiederholten Wiedererkennens" durch einen Zeugen im Strafverfahren; Anforderungen an eine hinreichende Urteilsbegründung hinsichtlich einer Wiedererkennung des Täters durch Lichtbildvorlagen; Schlüssigkeit eines anthropologischen Gutachtens

  • Judicialis
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Minden - 13 Ds 394/06
  • OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08

Papierfundstellen

  • StV 2010, 124
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.12.1962 - 2 StR 571/62

    Vorliegen einer falschen Anschuldigung des wirklichen Namensträgers bei Angabe

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08
    Einem solchen Wiedererkennen kommt nur ein eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BGHSt 18, 204; BGH StV 2005, 421 m.w.N.).

    Damit entsteht die Gefahr, dass der Zeuge - sich selbst unbewusst - den gegenwärtigen Eindruck mit dem Erinnerungsbild vergleicht, das auf dem ersten Wiedererkennen beruht (vgl. BGHSt 18, 204).

  • OLG Hamm, 29.11.2004 - 3 Ss 467/04

    Wahllichtbildvorlage; Wiedererkennen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08
    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 08.11.2005 - 3 Ss 340/05 - und vom 29.11.2004 - 3 Ss 467/04 - Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Hamm vom 21.07.2008 - 2 Ss 262/08 - , http://www.burhoff.de; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt, NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08
    Die Beweiswürdigung ist außerdem deshalb lückenhaft, weil die Urteilsgründe den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darlegung von Gutachten, die nicht unter Anwendung eines allgemein anerkannten und weithin standardisierten Verfahrens erstattet worden sind, wie es bei einem anthropologischen Sachverständigengutachten der Fall ist (vgl. BGH NStZ 2005, 458; NJW 2000, 1350), nicht gerecht werden.
  • OLG Hamm, 21.07.2008 - 2 Ss 262/08

    Wiedererkennen; Wahllichtbildvorlage; Anforderungen; Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08
    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 08.11.2005 - 3 Ss 340/05 - und vom 29.11.2004 - 3 Ss 467/04 - Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Hamm vom 21.07.2008 - 2 Ss 262/08 - , http://www.burhoff.de; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt, NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00

    Zuverlässigkeit des Wiedererkennens

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08
    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 08.11.2005 - 3 Ss 340/05 - und vom 29.11.2004 - 3 Ss 467/04 - Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Hamm vom 21.07.2008 - 2 Ss 262/08 - , http://www.burhoff.de; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt, NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 28.09.2000 - 2 Ss 216/00

    Lichtbild, Wiedererkennen, Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08
    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 08.11.2005 - 3 Ss 340/05 - und vom 29.11.2004 - 3 Ss 467/04 - Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Hamm vom 21.07.2008 - 2 Ss 262/08 - , http://www.burhoff.de; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt, NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 11.09.1987 - 1 Ss 292/87
    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08
    Weiter wären Feststellungen dazu zu treffen gewesen, welche Personen auf den anderen Lichtbildern der Wahllichtbildvorlage abgebildet waren, insbesondere ob es sich um Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung verglichen mit dem Angeklagten handelte und ob aus der Form der Wahllichtbildvorlage auch nicht erkennbar war, welches der Lichtbilder den Beschuldigten darstellte (vgl. Ziffer 18 RiStBV) (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 08.11.2005 - 3 Ss 340/05 - und vom 29.11.2004 - 3 Ss 467/04 - Beschluss des 2. Strafsenats des OLG Hamm vom 21.07.2008 - 2 Ss 262/08 - , http://www.burhoff.de; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 110, 111; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 109, 110; OLG Frankfurt, NStZ 1988, 41, 42; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08
    Einem solchen Wiedererkennen kommt nur ein eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BGHSt 18, 204; BGH StV 2005, 421 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2008 - 3 Ss 178/08
    Die Beweiswürdigung ist außerdem deshalb lückenhaft, weil die Urteilsgründe den sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darlegung von Gutachten, die nicht unter Anwendung eines allgemein anerkannten und weithin standardisierten Verfahrens erstattet worden sind, wie es bei einem anthropologischen Sachverständigengutachten der Fall ist (vgl. BGH NStZ 2005, 458; NJW 2000, 1350), nicht gerecht werden.
  • OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Weiterhin sind Ausführungen dazu notwendig, welche Häufigkeit hinsichtlich der jeweils übereinstimmenden Merkmale der Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde gelegt und wie diese ermittelt wurden (Anschluss u.a. an BGH NStZ 2000, 106 f.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116 und OLG Hamm StV 2010, 124 ff. = StraFo 2009, 109 f.).

    13 Um dem Senat die Überprüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens und seines Beweiswertes zu ermöglichen, hätte zunächst dargelegt werden müssen, auf welche und wie viele übereinstimmende metrische und deskriptive Körpermerkmale der Sachverständige sich bei seiner Bewertung gestützt und auf welche Art und Weise er diese Übereinstimmungen ermittelt hat (BGH NStZ 2000, 106 f.; NZV 2006, 160 f.; OLG Bamberg NZV 2008, 211 f.; OLG Hamm DAR 2008, 395 ff. = NStZ-RR 2008, 287 f.; StV 2010, 124 ff.; OLG Oldenburg NZV 2009, 52 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116; vgl. zuletzt wohl auch OLG Koblenz NZV 2010, 212 f.).

    Des Weiteren hätte es Ausführungen dazu bedurft, welche Häufigkeit hinsichtlich der jeweils übereinstimmenden Merkmale der Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde gelegt und wie sie ermittelt worden ist (BGH NStZ 2000, 106 f.; in BGH NZV 2006, 106 f. offen gelassen; OLG Hamm StV 2010, 124 ff. = StraFo 2009, 109 f.; OLG Jena aaO.).

    Denn diesen Angaben kommt Bedeutung bei der Beurteilung des Beweiswertes der von dem Sachverständigen getroffen Wahrscheinlichkeitsaussage zu (Knußmann StV 1993, 127 ff.; AGIB in der Fassung vom Mai 2008 Ziffer 11, 0LG Hamm StV 2010 124 ff.; OLG Jena aaO.).

  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    In Fällen des wiederholten Wiedererkennens kommt dem späteren Wiedererkennen nur ein fragwürdiger bzw. eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444; BGH NStZ 1996, 350; BGHSt 16, 204, BGHSt 28, 310; OLG Hamm StraFo 2009, 109; OLG Köln, Beschluss vom 13. Dezember 1991, Ss 379/91, zit n. juris), woraus erhöhte Anforderungen an die Beweiswürdigung resultieren (BGH NStZ-RR 2008, 148; OLG Hamm StV 2008, 511).
  • OLG Brandenburg, 28.07.2015 - 53 Ss OWi 278/15

    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    Um dem Senat die Überprüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens und seines Beweiswertes zu ermöglichen, hätte zunächst dargelegt werden müssen, auf welche übereinstimmende metrische und deskriptive Körpermerkmale die Sachverständige sich bei seiner Bewertung gestützt hat (vgl. BGH NStZ 2000, 106 f; OLG Hamm StV 2010, 124 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116).

    Des Weiteren hätte es Ausführungen dazu bedurft, welche Häufigkeit hinsichtlich der jeweils übereinstimmenden Merkmale der Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde gelegt und wie sie ermittelt worden ist (vgl. BGH NStZ 2000, 106 f.; OLG Hamm StV 2010, 124 ff.; OLG Jena a. a. O.).

    Denn diesen Angaben kommt Bedeutung bei der Beurteilung des Beweiswertes der von der Sachverständigen getroffen Wahrscheinlichkeitsaussage zu (vgl. OLG Hamm StV 2010, 124 ff.; OLG Jena a. a. O).

  • OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Darstellung eines

    Denn allein in diesem Fall bedarf es der Kenntnis der in die Berechnung eingestellten Rechengrößen, um die Richtigkeit der Berechnung überprüfen und die Berechnung nachvollziehen zu können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26.5.2008, 3 Ss OWi 793/07, bei juris, und Beschluss vom 30.9.2008, 3 Ss 178/08, StraFo 2009, 109, 110).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3) Ss 188/15

    Strafverfahren: Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage;

    Auch hat die Strafkammer ihre Überzeugung nur auf das Wiedererkennen im Rahmen der früheren Lichtbildvorlage gestützt und dem von ihr lediglich mitgeteilten wiederholten Wiederkennen in der Berufungshauptverhandlung ersichtlich keinen Beweiswert beigemessen (OLG Hamm StraFo 2009, 109).
  • OLG Celle, 14.09.2015 - 1 Ss OWi 207/15

    Stützung ein Schuldspruchs auf die Ergebnisse eines anthropologischen

    Merkmale ermittelt hat (zu den Anforderungen insoweit vgl. OLG Hamm StraFo 2009, 109 f. [OLG Hamm 30.09.2008 - 3 Ss 178/08] ).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3)Ss188/15

    Revision des Angeklagten

    Auch hat die Strafkammer ihre Überzeugung nur auf das Wiedererkennen im Rahmen der früheren Lichtbildvorlage gestützt und dem von ihr lediglich mitgeteilten wiederholten Wiederkennen in der Berufungshauptverhandlung ersichtlich keinen Beweiswert beigemessen (OLG Hamm StraFo 2009, 109 ).
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