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   OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05   

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https://dejure.org/2005,10343
OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05 (https://dejure.org/2005,10343)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2005 - 3 Ss 194/05 (https://dejure.org/2005,10343)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 3 Ss 194/05 (https://dejure.org/2005,10343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung; Erfordernis des bewussten Zusammenwirkens mindestens zweier Personen; Anforderungen an die Begründung der "Schwere der Schuld"; Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen

  • Judicialis

    StGB § 224; ; JGG § 17

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224; JGG § 17
    Körperverletzung; gefährliche; Begehung duch mehrere Täter; Mittäterschaft; Jugendstrafe; Schwere der Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Gladbeck - 8 Ls 114/03
  • OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 193
  • NStZ 2009, 195
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05
    Bei mehreren Tatbeteiligten ist jeder nach dem Maß seiner eigenen Schuld abzuurteilen (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2541).
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05
    Ein Verbrechen mit einem vergleichsweise geringen (zurechenbaren) Schaden kann dagegen, auch wenn es bedenkenlos begangen wird, die Schwere der Schuld nicht begründen, da das Gewicht der Tat zu gering ist (vgl. BGH StV 1998, 332 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05
    Darüber hinaus ist bei der Frage, ob Jugendstrafe zu verhängen ist, der im gesamten Jugendstrafrecht geltende Erziehungsgedanke gegenüber der Schwere der Schuld vornehmlich zu beachten (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; NStE, JGG, § 17 Nr. 8).
  • BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82

    Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke -

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05
    Darüber hinaus ist bei der Frage, ob Jugendstrafe zu verhängen ist, der im gesamten Jugendstrafrecht geltende Erziehungsgedanke gegenüber der Schwere der Schuld vornehmlich zu beachten (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; NStE, JGG, § 17 Nr. 8).
  • VG Oldenburg, 11.01.2012 - 11 A 90/11

    Anhörung; Ausweisung; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsklage; unbegleitete

    So kann z.B. der besonders schwerwiegende Vorwurf, durch die illegale Wiedereinreise zugleich eine Straftat begangen zu haben (vgl. § 95 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG), einem minderjährigen Jugendlichen nur dann gemacht werden, wenn nach eingehender individueller Prüfung zweifelsfrei feststeht, dass er die nach § 3 Satz 1 JGG für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit besaß (vgl. Eisenberg, JGG, 13. Aufl., § 3 Rn. 4; BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - 4 StR 492/04 -, juris OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 Ss 194/05 -, juris).
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