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OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung; Erfordernis des bewussten Zusammenwirkens mindestens zweier Personen; Anforderungen an die Begründung der "Schwere der Schuld"; Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224; JGG § 17
Körperverletzung; gefährliche; Begehung duch mehrere Täter; Mittäterschaft; Jugendstrafe; Schwere der Schuld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gladbeck - 8 Ls 114/03
- OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 193
- NStZ 2009, 195
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05
Bei mehreren Tatbeteiligten ist jeder nach dem Maß seiner eigenen Schuld abzuurteilen (vgl. BGH NJW 1984, 2539, 2541). - BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97
"Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren …
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05
Ein Verbrechen mit einem vergleichsweise geringen (zurechenbaren) Schaden kann dagegen, auch wenn es bedenkenlos begangen wird, die Schwere der Schuld nicht begründen, da das Gewicht der Tat zu gering ist (vgl. BGH StV 1998, 332 m.w.N.). - BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05
Darüber hinaus ist bei der Frage, ob Jugendstrafe zu verhängen ist, der im gesamten Jugendstrafrecht geltende Erziehungsgedanke gegenüber der Schwere der Schuld vornehmlich zu beachten (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; NStE, JGG, § 17 Nr. 8). - BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82
Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke - …
Auszug aus OLG Hamm, 28.06.2005 - 3 Ss 194/05
Darüber hinaus ist bei der Frage, ob Jugendstrafe zu verhängen ist, der im gesamten Jugendstrafrecht geltende Erziehungsgedanke gegenüber der Schwere der Schuld vornehmlich zu beachten (vgl. BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; NStE, JGG, § 17 Nr. 8).
- VG Oldenburg, 11.01.2012 - 11 A 90/11
Anhörung; Ausweisung; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsklage; unbegleitete …
So kann z.B. der besonders schwerwiegende Vorwurf, durch die illegale Wiedereinreise zugleich eine Straftat begangen zu haben (vgl. § 95 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG), einem minderjährigen Jugendlichen nur dann gemacht werden, wenn nach eingehender individueller Prüfung zweifelsfrei feststeht, dass er die nach § 3 Satz 1 JGG für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit erforderliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit besaß (…vgl. Eisenberg, JGG, 13. Aufl., § 3 Rn. 4; BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - 4 StR 492/04 -, juris OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 Ss 194/05 -, juris).