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   OLG Hamm, 18.06.2009 - 3 Ss 222/09   

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https://dejure.org/2009,10984
OLG Hamm, 18.06.2009 - 3 Ss 222/09 (https://dejure.org/2009,10984)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2009 - 3 Ss 222/09 (https://dejure.org/2009,10984)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 3 Ss 222/09 (https://dejure.org/2009,10984)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StGB § 46

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46
    Pflicht des Gerichts zur strafmildernden Berücksichtigung eines drohenden Bewährungswiderrufs bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 5 Ns 59/08
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 3 Ss 222/09
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 3 Ss 222/09
    Dass sie dabei die Gefahr des Widerrufes aus den Augen verloren hätte, erscheint ausgeschlossen (vgl. insoweit: BGH Beschl. v. 10.09.1991 - 5 StR 373/91 - juris).
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18

    Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung

    Dies könnte deshalb zweifelhaft sein, weil Nachteile, deren Eintritt der Täter bewusst riskiert hat oder die sich ihm zumindest hätten aufdrängen können, grundsätzlich nicht strafmildernd zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2009, Az. 3 Ss 222/09 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2013, Az. III-1 RVs 90/12 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16

    Ausländereigenschaft; Bewährungswiderruf

    Dies könnte deshalb zweifelhaft sein, weil Nachteile, deren Eintritt der Täter bewusst riskiert hat oder die sich ihm zumindest hätten aufdrängen müssen, grundsätzlich nicht strafmildernd zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2009, Az. 3 Ss 222/09, zitiert nach juris;OLG Hamm, Beschuss vom 03. Januar 2013, Az. III - 1 RVs 90/12, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12

    Strafzumessung; Keine strafmildernde Berücksichtigungsfähigkeit eines drohenden

    Denn solche Auswirkungen der Tat auf den Täter, die dieser bewusst riskiert hat oder sich ihm hätten aufdrängen müssen, sind grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 18.06.2009 - 3 Ss 222/09 - juris; Fischer, StGB, 59. Aufl. § 46 Rdn. 34c).
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